Strafen von bis zu 30.000 Francs für Unruhen (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Antrag der UDC und der Bundesdemokratischen Union in Mendrisio fordert die Erstattung der Polizei- und Feuerwehrkosten für diejenigen, die Unruhen verursachen. Höhe bis zu 30.000 Francs.
Kontext
Kurz gesagt
- Antrag der UDC Mendrisio und der Federal Democratic Union im Rathaus
- Strafen von bis zu 30.000 Francs für diejenigen, die Unordnung verursachen
- Erstattung der Kosten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
Wichtige Fakten
- Was: Vorgeschlagene Erstattung von Ausgaben für unbefugte Nutzung öffentlicher Eigentum
- Wo: Mendrisio (Tessin)
- Wer: Lucio Lorenzon (erster Unterzeichner) + 6 Mitunterzeichner der UDC und der Bundesdemokratischen Union
- Wann: Antrag in diesen Tagen vorgelegt
- Standardbetrag: 10.000 Francs pro Person
- Maximalbetrag: 30.000 CHF in schweren Fällen
- Neue Regel: Artikel 15 bis der kommunalen Verordnung
Lucio Lorenzon und sechs weitere Mitunterzeichner der UDC Mendrisio und der Federal Democratic Union haben dem Rathaus einen Antrag eingebracht, der ein einfaches Prinzip einführt: Wer bricht, zahlt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Kosten der öffentlichen Unruhe von der gesamten Gemeinschaft auf diejenigen zu übertragen, die sie konkret verursachen.
Der Antrag trägt den Titel "Stopp, die Kosten auf die Gemeinschaft weiterzugeben: Diejenigen, die Unordnung verursachen oder demonstrieren, übernehmen illegal die Kosten für polizeiliche Eingriffe" und fordert die Einführung einer "Verpflichtung zur Entschädigung von Störern im Falle unbefugter Nutzung von Verwaltungsvermögen oder Genehmigungsinhabern, die die von der Behörde festgelegten Bedingungen nicht einhalten".
Die Unterzeichner schlagen vor, einen neuen Artikel 15 bis zur kommunalen Regelung aufzunehmen. Wer muss zahlen? Zwei Kategorien der Verantwortlichen: Personen, die öffentliches Eigentum ohne Genehmigung nutzen oder wissentlich gegen die Regeln verstoßen, sowie Autorisierungsinhaber, die die von der Verwaltung gestellten Bedingungen nicht einhalten.
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Operative Details
Der Vorschlag basiert auf einem Perspektivwechsel: Es sind nicht die allgemeinen Steuerzahler, die die Kosten aus missbräuchlichen Demonstrationen oder Schäden bei Veranstaltungen übernehmen, sondern diejenigen, die konkret dafür verantwortlich sind. Dieser Mechanismus der direkten Haftung führt zu einer Unterscheidung zwischen drei konkreten Situationen.
Erstes Szenario: Ein nicht genehmigter Konvoi besetzt stundenlang eine Straße. Die Polizei greift ein, vielleicht sogar die Feuerwehr aus Sicherheitsgründen. Geschätzte Gesamtkosten: Patrouillen von 5–6 Stunden, möglicher Verwaltungsbericht. Nach der neuen Regel erhalten der Organisator oder die Teilnehmer eine Benachrichtigung über eine Erstattung von bis zu 10.000 Francs. Wenn der Schaden an öffentlichem Eigentum schwerwiegender ist (Schrift, Feuer, Verletzte), steigt die Summe auf 30.000.
Zweites Szenario: Eine Veranstaltung wird genehmigt, aber der Genehmigungsinhaber hält sich nicht an die festgelegten Bedingungen (überschreitet die vereinbarte Zeit, ändert den Weg, begrüßt mehr Personen als erwartet). Die Verwaltung dokumentiert die zusätzlichen Kosten und sendet die Erstattungsbenachrichtigung. Hier steigt die Verantwortung aus: Sie liegt beim Inhaber, nicht bei den einzelnen Teilnehmern.
Wie administrative Berechnungen funktionieren
Die Gemeindeverwaltung dokumentiert alle Ausgaben: Anzahl der Patrouillen und Arbeitsstunden der örtlichen Polizei, Einsätze der Feuerwehr, Nutzung von Rettungsfahrzeugen und Ressourcen, Ausfall öffentlicher Dienstleistungen (Büroschließung, Unterbrechung von Funktionen). Die Dokumentation bildet die Grundlage der Erstattungsmeldung. Der Betrag liegt ungeachtet der Personenzahl zwischen 10.000 und 30.000 Francs pro Person.
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Wichtige Punkte
Wenn die Gemeinde Mendrisio den Antrag genehmigt, tritt der neue Artikel 15 bis gemäß dem regulären Verwaltungsverfahren in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird das Erstattungsverfahren Teil des operativen Managements öffentlicher Unruhen.
Jeder, der eine Veranstaltung organisiert, muss im Voraus eine kommunale Genehmigung einholen. Wenn die Bedingungen eingehalten werden (Zeit, Strecke, maximale Teilnehmerzahl), gibt es keine Rückerstattung. Wenn sie verstoßen oder die Veranstaltung völlig missbräuchlich ist, wird das Verfahren ausgelöst.
Das Verwaltungsverfahren und das Berufungsrecht
Die Gemeindeverwaltung berechnet die entstandenen Kosten und sendet eine formelle Erstattungsmitteilung. Die betreffende Person erhält Dokumentationen über die erbrachten Dienstleistungen (Polizeizeiten, konkrete Eingriffe, Leistungsverlust). Der vorgeschlagene Betrag ist nicht willkürlich, sondern basiert auf vordefinierten Verwaltungsgebühren.
Hier entsteht ein wichtiges Recht: Die Erstattungsanzeige ist eine Verwaltungsmaßnahme, keine strafrechtliche Sanktion. Der Empfänger kann sie innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Fristen bei der kommunalen Schlichtungsbehörde anfechten. Wird die Erstattung hinsichtlich Höhe oder Haftung als ungerecht erachtet, steht der gewöhnliche Verwaltungsberufungsantrag stets zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist das Zahlungsrisiko, wenn ich an einer missbräuchlichen Veranstaltung teilnehme?
- Es hängt von der Rolle und den Umständen ab. Wenn Sie ein einfacher Teilnehmer sind, der keine Berechtigung verletzt, ist das Risiko geringer. Wenn Sie unerlaubter Veranstalter sind oder Vandalismus begehen, können Sie im Normalfall bis zu 10'000 Franken, im Ernstfall bis zu 30'000 Franken erhalten. Mehr Beteiligte bedeutet mehr unabhängige Meldungen gleicher Höhe.
- Wer sind laut Motion die Verantwortlichen?
- Sowohl diejenigen, die öffentliche Güter ohne Genehmigung nutzen, als auch diejenigen, die die Genehmigung haben, aber gegen die auferlegten Bedingungen verstoßen. Kommt der Veranstalter den Vereinbarungen (Fahrplan, Strecke, Teilnehmerzahl) nicht nach, trägt er die Kosten für Polizei und Feuerwehr. Das Prinzip lautet: Wer sich für die Organisation entscheidet, übernimmt die Kosten, wenn er gegen die Regeln verstößt.
- Welche Kosten werden genau erstattet?
- Polizeieinsätze, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und Kosten, die durch Störungen öffentlicher Dienstleistungen verursacht werden (Straßensperren, Verlust von Arbeitsstunden in städtischen Ämtern). Diese Kosten werden von der Gemeindeverwaltung dokumentiert und in den an den Verantwortlichen ausgestellten Erstattungsbescheid aufgenommen.
- Ist der Antrag in Mendrisio bereits Gesetz geworden?
- Nein. Es handelt sich um einen Antrag, der dem Rathaus vorgelegt wird und vor der Normalisierung abgestimmt und genehmigt werden muss. Sobald der neue Artikel 15 bis der Gemeindeverordnung vom Rathaus genehmigt wurde, tritt er gemäß dem ordentlichen Verwaltungsverfahren in Kraft. Auch andere Kantone (Bern, Luzern) haben bereits ähnliche Regeln.
- Kann ich einen Erstattungsbescheid anfechten?
- Ja. Der Bescheid ist eine administrative, keine strafrechtliche Maßnahme. Sie haben das Recht, sich innerhalb der vorgesehenen Fristen oder durch ordentliche Verwaltungsbeschwerden an die kommunale Schlichtungsbehörde zu wenden, wenn Sie die Höhe oder Zuweisung der Haftung für ungerecht halten. Bewahrt alle Unterlagen in Bezug auf das beanstandete Ereignis auf, um die Beschwerde zu unterstützen.
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