Elterngeld: Neue Ansprüche ab 1. Juli 2027 (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat genehmigt die Änderungen des EO-Gesetzes: Ab dem 1. Juli 2027 haben Eltern und Familien Zugang zu Leistungen, die bisher Angehörigen der Armee vorbehalten waren.
Kontext
In Kürze
- Bundesrat setzt EO-Änderungen per 1. Juli 2027 in Kraft
- Eltern haben Anspruch auf Leistungen, die bisher Angehörigen des Militär- und Zivildienstes vorbehalten waren
- Vier konkrete Maßnahmen: Betriebszulagen, verlängerte Mutterschaft, Trauer, Krankenhausaufenthalt
Eckdaten
- Was : Revision Erwerbsersatzgesetz (EO) zur Harmonisierung der Leistungen
- Wann: Bundesratsbeschluss vom 26. August 2026; Inkrafttreten 1. Juli 2027
- Wo: Bundesschweiz
- Wer: Bundesrat, Parlament (Genehmigung Dezember 2025)
- Begünstigte: Eltern, Mütter, Väter, Adoptiveltern, Eltern von Kindern mit gesundheitlichen Problemen
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 beschlossen, grünes Licht für die vom Parlament im Dezember 2025 beschlossenen Änderungen des Erwerbsersatzgesetzes zu geben. Die Massnahmen treten am 1. Juli 2027 in Kraft und haben zum Ziel, die Leistungen zwischen Eltern und Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstleistenden zu harmonisieren.
Wer bisher über Erwerbsersatz (EO) finanzierte Elternurlaube in Anspruch nahm, hatte keinen Zugang zu bestimmten Nebenleistungen wie Betriebszulagen, Sorgerechtskostenzulagen oder Trauerzulagen. Diese Rechte waren ausschließlich Angehörigen des Militärs, der Zivilbevölkerung und freiwilligen Helfern des Zivilschutzes vorbehalten. Die Neuregelung beseitigt diese Diskrepanz.
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Operative Details
Wer profitiert von der Reform und warum
Die Änderungen des EO betreffen in erster Linie Eltern, die Anspruch auf Elternurlaub haben, der durch Erwerbsersatz finanziert wird. Bis zum 1. Juli 2027 war die Situation bruchstückhaft: Eltern und Militär/Zivilisten genossen unterschiedlichen Schutz, obwohl sie sich unter vergleichbaren Umständen in Einkommensverlusten befanden.
Mit der Reform können Mütter und Väter, die aus Gründen der Elternschaft von der Arbeit abwesend sind, auf die gleichen Vorteile zugreifen wie diejenigen, die sich im Militär- oder Zivilurlaub befinden. Die Betriebszulagen gewährleisten den Selbständigen eine Kontinuität des wirtschaftlichen Schutzes während der Abwesenheit. Die Sorgerechtskostenzuschüsse werden die Kosten für Babysitter oder asilo nido ausgleichen, die erforderlich sind, um die Rückkehr eines Elternteils zur Arbeit nach der Mutterschaft zu ermöglichen.
Eine bedeutende Neuerung ist die Erkennung von Trauer- und Krankenhausaufenthalten. Wenn bisher ein Kind wenige Tage nach der Geburt tot geboren wurde oder starb, hatte der Vater (oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehefrau der Mutter) keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ab 2027 besteht das Recht und bietet Schutz auch in den schwierigsten Situationen.
Auswirkungen auf Familien und Selbstständige
Selbstständig Erwerbstätige (Handwerker, Freiberufler, Kaufleute, Freiberufler) erhalten im Falle eines Elternurlaubs einen stärkeren Einkommensschutz. Heute läuft ein Handwerker, der wegen Mutterschaft oder Vaterschaft abwesend ist, Gefahr, seinen gesamten Verdienst zu verlieren, ohne
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Wichtige Punkte
Wie Sie ab 1. Juli 2027 auf neue Leistungen zugreifen können
Wer Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfälle hat, muss sich bei der zuständigen Behörde seines Kantons erkundigen, um die Modalitäten für die Beantragung der neuen Leistungen zu erfahren. Obwohl die gesetzlichen Änderungen am 1. Juli 2027 in Kraft treten, empfiehlt es sich, sich bereits jetzt vorzubereiten und die erforderlichen Unterlagen zu sammeln.
Für Selbstständige, die auf Betriebszuschüsse zugreifen möchten, muss die Dokumentation eingereicht werden, die den Status als Selbstständiger und den Einkommensverlust während des Urlaubs belegt. Für Betreuungskostenbeiträge werden die Ausgabennachweise benötigt (Quittungen von Kinderbetreuung, Babysitter, Kinderbetreuungseinrichtungen).
Im Fall einer verlängerten Mutterschaftsentschädigung für einen Krankenhausaufenthalt (der Mutter oder des Neugeborenen) ist die ärztliche Bescheinigung des Aufenthalts und seiner Dauer erforderlich. Ähnlich verhält es sich mit dem Trauerzuschuss (bei Totgeburt oder Tod eines Kindes innerhalb von 14 Tagen), bei dem das von den zuständigen Behörden ausgestellte Geburts- oder Sterbeurkunde erforderlich ist.
Termine und nächste Schritte
Die Änderungen der Verordnung über die Entschädigung für Erwerbsausfälle treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Vor diesem Datum werden die Kantone die spezifischen Verwaltungsverfahren für den Zugang zu den neuen Leistungen mitteilen. Es wird empfohlen, Elternzeit zu konsultieren, um sich über nationale und kantonale Rechte zu informieren.
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Häufig gestellte Fragen
- Ab wann gelten die neuen EO-Leistungen für Eltern?
- Die Gesetzesänderungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Eltern, Väter und Adoptiveltern Anspruch auf Betriebszulagen, Betreuungszulagen und erweiterte Leistungen bei Trauer oder Krankenhausaufenthalt des Kindes. Der Beschluss wurde vom Bundesrat am 26. August 2026 gefasst und bestätigte die parlamentarische Zustimmung vom Dezember 2025.
- Was ist der Unterschied zwischen dem neuen und dem alten System?
- Bisher hatten nur Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienstleistende Zugang zu Leistungen wie Betriebs- und Sorgerechtszulagen. Eltern im Elternurlaub hatten keinen Anspruch darauf. Ab 2027 werden die Leistungen harmonisiert: Eltern und Militär/Zivilisten genießen den gleichen wirtschaftlichen Schutz während Zeiten der Abwesenheit von der Arbeit aus familiären Gründen.
- Habe ich Anspruch auf Pflegegeld, wenn mein Kind vier Tage im Krankenhaus ist?
- Ja, ab 1. Juli 2027. Früher erforderte die Pflegeentschädigung eine ungünstige Prognose oder eine radikale Veränderung des Gesundheitszustandes. Nun genügt es, wenn das Kind unabhängig vom Schweregrad der Diagnose für mindestens vier aufeinanderfolgende Tage ins Spital eingeliefert wird.
- Wenn mein Kind tot geboren wird, habe ich Anspruch auf Entschädigung für den anderen Elternteil?
- Ab 1. Juli 2027 ja. Die Änderungen erweitern den Anspruch auf Entschädigung für den anderen Elternteil (Vater oder Ehefrau der Mutter) auch dann, wenn das Kind innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt tot geboren wird oder stirbt. Die Entschädigung kann verlängert werden, wenn die Mutter in den 14 Wochen nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss.
- Wird die Kinderzulage auch im neuen System beibehalten?
- Nein, er wird gestrichen, weil seine Funktion nunmehr durch die Familienzulagen (FAM) erfüllt wird, die alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit Kindern unabhängig vom EO beantragen können. Dies ist kein Nettoverlust, da die Familienzulagen einen universellen Schutz bieten und auf kantonaler Ebene verwaltet werden.
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