Kann mein Ehepartner aus einem Drittstaat mit mir als Grenzgänger in Italien leben?

Antwort mit offiziellen Quellen — Familie, Zulagen und Mutterschaft

Aktualisiert am 11. August 2026

Kann mein Ehepartner aus einem Drittstaat mit mir als Grenzgänger in Italien leben?

Antwort

Ja. EU/EFTA- oder italienischer Grenzgänger hat das Recht auf Familiennachzug des Drittstaaten-Ehegatten in Italien gemäss GD 30/2007 (Umsetzung EU-Richtlinie 2004/38/EG) Quelle: Normattiva, GD 30/2007. Unterlagen: apostillierte Heiratsurkunde, Antrag auf «Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige» bei italienischer Wohngemeinde binnen 3 Monaten nach Einreise. Gültigkeit 5 Jahre, verlängerbar. Kein Einreisevisum aus Schengen, sonst Familienvisum bei italienischer Vertretung. Ehepartner darf frei in Italien arbeiten. Für Schweizer Arbeit G- oder B-Bewilligung separat. Minderjährige Drittstaatenkinder erhalten ebenfalls die Familienaufenthaltskarte.

Offizielle Quellen

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