Kann ich als Grenzgänger meine betagten Eltern in Italien pflegen? (Grenzgänger-Leitfaden)
Antwort mit offiziellen Quellen — Familie, Zulagen und Mutterschaft
Aktualisiert am 11. August 2026

Antwort
Ja. Ein in Italien wohnhafter Grenzgänger kann italienische L. 104/1992 Urlaube (3 Tage/Mt.) für behinderte Eltern nutzen, während er in CH arbeitet Quelle: Normattiva, L. 104/1992. Lohn zahlt INPS via Schweizer Arbeitgeber mit Ausgleich über AHV-Kasse (EU-VO 883/2004 Art. 21). Längere Abwesenheiten: bezahlter Sonderurlaub bis 2 Jahre kumulativ nach GD 151/2001 Art. 42 Abs. 5 Quelle: Normattiva, GD 151/2001. Schweizer Arbeitgeber muss unbezahlten Pflegurlaub analog FZA gewähren. In CH gibt es ferner den Betreuungsurlaub für schwerkranke Familienangehörige (14 Wochen 80 % EOG, LAPG Art. 16n seit 2021).
Offizielle Quellen
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Der Assegno Unico Universale (AUU) wurde durch GD 230/2021 eingeführt und ersetzt ANF, Kinderabzug und Geburtsprämie. Antrag auf inps.it mit SPID/CIE bis 30. Juni des Jahres (rückwirkend bis März-Mai bei Einreichung bis 30.06.).
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.