Wohnen in Barni, Arbeiten im Tessin: Grenzbesteuerung (Grenzgänger-Leitfaden)

Blick auf Lugano und den See, Arbeitsziel für Grenzgänger aus Barni

Praktischer Leitfaden für Grenzgänger, die in Barni (IT) leben und im Tessin (CH) arbeiten: Bewilligung G, Quellensteuer, Rückerstattungen, AHV, BVG und KVG. Wie berechnet man das Netto.

Kontext

In Kürze

  • G-Bewilligung obligatorisch; Quellensteuer in der Schweiz einbehalten, keine Doppelbesteuerung
  • Neue Vereinbarung 2024: Selbstbehalt € 10.000 (neu) oder € 7.500 (alte Grenzgänger)
  • AHV 5,3%, BVG 7–18%, KVG obligatorisch mit Franchisen CHF 300–2500
  • Erklärung 730 in Italien mit CE-Rahmen: Steuergutschrift vermeidet Doppelbesteuerung

Eckdaten

  • Was: Leben in Barni (Lombardei, Como), Arbeiten im Tessin als Grenzgänger
  • Wann: Neue Grenzgängervereinbarung in Kraft ab 1. Januar 2024
  • Wo: Eingangspässe: Brogeda, Chiasso, Gaggiolo, Ponte Tresa
  • Wer: Grenzgänger mit Genehmigung G; sem, SECO, Kanton Tessin verwalten
  • Selbstbehalt: € 10.000 für neue Grenzgänger; € 7.500 für alte Grenzgänger (Übergang 2024–2033)
  • Beiträge: AHV 5,3%, ALV/KV 1,1%, BVG 7-18% nach Altersgruppe, KVG obligatorisch
  • Abkommen: Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz vom 9. Dezember 1976

Die neue Grenzgängervereinbarung: eine Reform der Besteuerung

Barni ist eine kleine Gemeinde in der Provinz Como in der Lombardei. Seine Nähe zur Grenze zum Kanton Tessin und die im Vergleich zur Schweiz niedrigeren Lebenshaltungskosten machen es attraktiv für diejenigen, die im nördlichen Tessin arbeiten. Aber der Umzug in Barni und die Fortsetzung der Arbeit im Tessin bringt eine radikale Veränderung in Bezug auf Steuern, Vorsorge und Versicherungen mit sich: Der Grenzgänger tritt in ein Sondersystem ein, das durch das neue Frontalieri-Abkommen geregelt wird, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Die neue Vereinbarung

Operative Details

Wie funktioniert die Nettoberechnung und Rückvergütungen im Jahr 2024

Ein Grenzgänger, der in Barni lebt und in einem Tessiner Unternehmen mit einem Bruttomonatslohn von CHF 5.000 (CHF 60 '000 pro Jahr) arbeitet, sieht sich vom Arbeitgeber mit Quellensteuern und schweizerischen Beiträgen belastet. Die Quellensteuer wird auf das Bruttogehalt abzüglich der Franchise berechnet: Für neue Grenzgänger beträgt die Franchise € 10.000 pro Jahr, was etwa CHF 10.800 entspricht. Dies bedeutet, dass die Steuer auf CHF 60 '000 − CHF 10' 800 = CHF 49 '200 berechnet wird. Der Quellensteuersatz variiert in der Regel zwischen 4% und 6,5% für Arbeitseinkommen im Tessin, so dass der Grenzgänger jährlich rund CHF 2.000-3.200 in Schweizer Steuern einzahlen würde. Dieser Betrag ist ENDGÜLTIG: Es gibt keine zusätzlichen Steuern in Italien auf das gleiche Einkommen.

Alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023) sehen eine geringere Steuerbefreiung von € 7.500 (ca. CHF 8.100) vor, zahlen also etwas höhere Steuern. Langfristig führt diese Selbstbehaltsdifferenz über 10 Jahre zu mehreren Tausend CHF zusätzlicher Steuerbelastung für neue Grenzgänger.

Restaurants: So funktioniert die Rückerstattung

Mit dem neuen Abkommen, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, werden die Rückerstattungen (die Einziehung eines Teils der gezahlten Steuern) auf der italienischen Steuererklärung berechnet, die über das Formular 730 oder Unico eingereicht wird. Der Grenzgänger meldet das ausländische Arbeitseinkommen (brutto) und die gezahlte schweizerische Steuer.

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Wichtige Punkte

Wie man das B-Genehmigungsverfahren durchführt: eine praktische Anleitung

Wer in Barni lebt und in der Schweiz arbeiten möchte, muss das B-Genehmigungsverfahren durchlaufen. Die Verfahren ist einfach, aber es erfordert eine Koordination zwischen dem Arbeitgeber in der Schweiz und den Behörden:

Schritt 1: Der Arbeitgeber in der Schweiz stellt die Anfrage für die Arbeitsgenehmigung beim Sekretariat für Wirtschaft (SECO) oder beim SEM (Sekretariat für Migration), je nach Region.

Schritt 2: Es ist eine Arbeitsvermittlung erforderlich, die vom Arbeitgeber in der Schweiz unterschrieben und die Funktion, das Gehalt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt.

Schritt 3: Der Grenzgänger muss eine Wohnungsbescheinigung aus Barni (Katasterauszug, Mietvertrag oder Eigentumsurkunde) vorlegen.

Schritt 4: Zahlung der Verwaltungsgebühren (etwa CHF 100–200, variabel je nach Kanton und Jahr).

Das B-Genehmigungsverfahren ist in der Regel für 5 Jahre gültig und kann verlängert werden. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen 2 und 6 Wochen, je nach Verwaltungslast.

Krankenversicherung und Wahl der LAMal-Kasse

Die Krankenversicherung LAMal ist für alle, die in der Schweiz arbeiten, obligatorisch. Der Grenzgänger mit B-Genehmigung hat das Wahlrecht: Er kann eine schweizerische Krankenkasse wählen oder in manchen Fällen die italienische Gesundheitsversorgung (nach Absprache mit der lokalen ASL) beibehalten. Wenn er eine schweizerische Krankenkasse wählt, muss er eine schweizerische Krankenkasse kontaktieren, das Anmeldeformular ausfüllen und das B-Genehmigungsverfahren als Nachweis vorlegen und monatliche Beiträge zahlen. Die Franchisen für Erwachsene variieren zwischen CHF 300 und CHF 2.500 pro Jahr, plus einem monatlichen Prämienbetrag zwischen CHF 50 und CHF 200+, je nach Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen
Wenn ich im Tessin arbeite und in Barni wohne, muss ich dann sowohl in Italien als auch in der Schweiz Steuern zahlen?
Nein. Die Quellensteuer wird ausschliesslich von der Schweiz auf der Lohnabrechnung einbehalten. Italien erkennt eine Steuergutschrift anhand des EG-Rahmens des Modells 730 an und vermeidet so die Doppelbesteuerung. Der Grenzgänger muss jedoch dennoch die Erklärung 730 in Italien einreichen, um die Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls eine Rückerstattung (Rückerstattung) zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen der Befreiung von € 7.500 und der Selbstbeteiligung von € 10.000?
Alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023) profitieren von einer Befreiung von € 7.500 mit Übergangsregelung bis 2033. Die neuen Grenzgänger haben eine Selbstbeteiligung von 10.000 €. Die Selbstbeteiligung ist das nicht steuerbare Jahreseinkommen; darüber hinaus unterliegt das Einkommen der Quellensteuer. Ein höherer Selbstbehalt bedeutet im Laufe der Zeit eine geringere Steuerbelastung.
Muss ich Beiträge an das italienische INPS zahlen, wenn ich im Tessin arbeite?
Nein. Wer für einen Schweizer Arbeitgeber arbeitet, zahlt Beiträge an die AHV (Schweizer Vorsorgesystem), nicht an das NISF. Der INPS bleibt nur für andere Einkommensquellen in Italien relevant (z.B. Mieten, Selbstständigkeit). Die Rentenansprüche entstehen bei der schweizerischen AHV, nicht beim italienischen INPS.
Ist das KVG für einen Grenzgänger mit G-Bewilligung obligatorisch?
Ja. Die KVG-Krankenversicherung ist obligatorisch für diejenigen, die im Tessin arbeiten. Grenzgänger mit G-Bewilligung haben das Wahlrecht: Sie können sich für eine Schweizer Krankenkasse entscheiden oder in einigen Fällen beim italienischen Gesundheitsdienst bleiben. Die Franchisen im Tessin reichen von CHF 300 bis CHF 2.500 pro Jahr für Erwachsene zuzüglich einer variablen monatlichen Prämie.
Wie erhalte ich die G-Genehmigung?
Die Bewilligung G erhält man über den Schweizer Arbeitgeber, der den Antrag beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) oder sem einreicht. Benötigt werden: unterschriebenes Stellenangebot, Wohnsitznachweis in Barni, Bezahlung der Bearbeitungsgebühr (ca. CHF 100–200). Die Genehmigung ist 5 Jahre gültig und kann erneuert werden. Die Zeitspanne variiert zwischen 2 und 6 Wochen.

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