13. AHV-Rente: Bundesrat: «Deshalb erhöhen wir die Mehrwertsteuer»

Die Burg von Bellinzona unter einem klaren Himmel, ein Symbol der Schweizer Politik.

Im Dezember kommt die erste 13. AHV-Rente für 2,6 Millionen Rentner. Das Parlament hat am 29. November in einer Volksabstimmung eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Massnahme beschlossen.

Kontext

Kurz gesagt

  • Im Dezember kommt die erste 13. AHV-Rente
  • Rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten sie
  • Am 29. November stimmt die Schweiz über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab
  • Der Normalsatz würde von 8,1% auf 8,5% steigen

Eckfakten

  • Erste Auszahlung → Dezember
  • Anfangskosten → über 4 Milliarden Franken
  • Abstimmung → 29. November
  • Normale Mehrwertsteuer → von 8,1% auf 8,5%
  • Hotel-Mehrwertsteuer → von 3,8% auf 4%
  • Reduzierter Mehrwertsteuersatz → 2,6%, unverändert
  • Einnahmen ab 2029 → rund 1,4 Milliarden pro Jahr
  • AHV-Reserven im Jahr 2035 → fast 70% der jährlichen Ausgaben, gegenüber rund 50%

Im Dezember erhalten rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz erstmals eine 13. AHV-Rente. Die Anfangskosten werden voraussichtlich über 4 Milliarden Franken betragen. Zur Finanzierung hat das Parlament eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte beschlossen; am 29. November wird das Volk über die Massnahme abstimmen.

Die 13. Monatsrente wurde im März 2024 mit der Volksinitiative «Besser leben im Alter» angenommen. Der Zuschlag wird jeden Dezember ausgezahlt und kann bis zu 2520 Franken für unverheiratete Personen und 3780 Franken für Verheiratete betragen. Um die Beträge im Rentenrahmen zu lesen, konsultieren Sie das AHV-Renten-Tool.

So ändert sich die Mehrwertsteuer

Der Parlamentsbeschluss vom Juni 2026 sieht vor, dass der Normalsatz von 8,1% auf 8,5% steigt. Der Sondersatz für das Gastgewerbe würde von 3,8% auf 4% erhöht. Der reduzierte Satz bliebe bei 2,6%, sodass die Erhöhung unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher nicht betrifft.

An einer Pressekonferenz erklärte Bundesrätin und Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider, dass die Regierung die AHV als ihre wichtigste Sozialversicherung betrachte. Laut Bundesrat werden Konsumausgaben zur Finanzierung herangezogen, ohne die Last allein auf die Arbeitseinkommen zu legen; mit dem Hotelsatz würden auch Touristinnen und Touristen beteiligt.

Die Erhöhung könnte frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Für die Auszahlung der 13. Monatsrente in den Jahren 2026 und 2027 ist keine zusätzliche Finanzierung vorgesehen. Ab 2029 würde die Massnahme gemäss Schätzungen rund 1,4 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen pro Jahr generieren.

Die Rechnung der AHV

Die Erhöhung würde nur einen Teil der Kosten decken. Ab 2035 würde die 13. Monatsrente über 5 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Die Eidgenossenschaft, die über ein Fünftel der AHV-Ausgaben finanziert, würde anfangs über 800 Millionen und später über eine Milliarde Franken übernehmen. Ohne zusätzliche Einnahmen würde das Gesamtdefizit der AHV im Jahr 2035 fast 5 Milliarden Franken betragen; mit der Mehrwertsteuer würde es sich auf rund 3 Milliarden Franken belaufen. Der AHV-Ausgleichsfonds würde fast 70% der jährlichen Ausgaben erreichen, statt rund 50%.

Operative Details

Die Sicht der Grenzgänger

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ist der zu isolierende Punkt der gewählte Kanal zur Finanzierung der AHV: der Konsum, nicht nur das Arbeitseinkommen. Im vorliegenden Text wird keine neue Quellensteuer, keine Änderung der 2. Säule oder der Krankenversicherung (KVG) angegeben. Die Nachricht liefert keine Angaben zu Rückerstattungen oder der INPS und beschreibt keine Folgen für die G-Bewilligung, die Doppelbesteuerung oder einen Übergang wie Brogeda. Schliesslich bietet sie keine separate Berechnung für den Kanton Tessin. Diese Elemente bleiben ausserhalb des Rahmens der berichteten Entscheidung: Ihre Hinzufügung würde der Massnahme Effekte zuschreiben, die der Text nicht quantifiziert.

Die zu verwendende Angabe ist daher die Unterscheidung zwischen Sätzen und Zeitplan. Der parlamentarische Beschluss hätte nicht die gleiche Auswirkung auf jede Ausgabe: Der Normalsatz und der Hotelsatz würden steigen, während der reduzierte Satz unverändert bliebe. Für eine grenzüberschreitende Bilanz kann dieser Vergleich ohne Erfindung eines persönlichen Betrags vorgenommen werden.

Die Lesart der Sätze

Posten
PostenAngegebener SatzVoraussichtlicher Satz
Normalsatz8,1%8,5%
Spezieller Hotelsatz3,8%4%
Reduzierter Satz2,6%2,6%

Ein Grenzgänger kann die Tabelle einfach lesen: Die Massnahme würde nicht jede Ausgabe gleichermassen erhöhen. Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gehören zu den Beispielen für den reduzierten Satz, der bei 2,6% bleiben würde. Die Erhöhung des Sondersatzes für das Gastgewerbe ist hingegen der Kanal, über den gemäss der Begründung des Bundesrates auch Touristen beitragen würden. Die Quelle liefert keine Endpreise, keine Beispielbelege oder durchschnittlichen Ausgaben: Die 0,4 Punkte können ohne weitere Daten nicht in persönliche Kosten umgerechnet werden.

Auch der Zeitplan erfordert Aufmerksamkeit. Der 29. November ist der Abstimmungstermin; das Inkrafttreten ist frühestens für Anfang 2028 angesetzt, und für 2026 und 2027 ist keine zusätzliche Finanzierung für das 13. Monatsgehalt vorgesehen. Ab 2029 würden jährlich rund 1,4 Milliarden Franken eingehen, aber die Summe würde nur einen Teil der Kosten decken.

Der politische Vergleich fügt eine weitere Lesart hinzu. Die FDP argumentiert, dass Krankenkassenprämien, Mieten und Benzin die Haushalte bereits belasten, weist auf Folgen für kleine und mittlere Unternehmen hin und fordert eine Sparpolitik. Der Bundesrat hingegen stellt die Mehrwertsteuer als Mittel dar, um den Konsum einzubeziehen. Um die Ausgabenseite zu vertiefen, konsultieren Sie den Vergleich der Lebenshaltungskosten.

Nützliche Tools für die Planung

Für Ihre Vorsorgestrategie nutzen Sie den Rentenplaner und den Säule-3-Simulator.

Wichtige Punkte

Vier operative Schritte

Damit ein Grenzgänger die Nachricht in eine Überprüfung seiner Finanzen umwandeln kann, ist es ratsam, vier Momente getrennt zu betrachten. Die Abstimmung, die erste Auszahlung, das eventuelle Inkrafttreten und die Finanzprognosen fallen nicht zusammen.

1. Den Abstimmungstermin vormerken

Am 29. November wird das Volk über die Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen. Dieses Datum markiert den politischen Schritt, nicht die sofortige Anwendung des neuen Satzes. Die Quelle datiert das Inkrafttreten frühestens auf Anfang 2028: Sie präsentiert es nicht als bereits endgültiges Datum.

2. Den AHV-Kalender getrennt halten

Die erste 13. Monatsrente wird im Dezember ausgezahlt. Für 2026 und 2027 sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. In praktischer Hinsicht gehören also die erste Auszahlung und die zusätzliche Deckung verschiedenen Zeitpunkten an. Der Text erlaubt keine automatische Verknüpfung der Dezemberzahlung mit einer bereits angewandten Mehrwertsteuererhöhung.

3. Die Ausgaben pro Steuersatz rekonstruieren

Mit den verfügbaren Daten ist die mögliche Überprüfung qualitativ: Normaler Satz von 8,1 % auf 8,5 %, Sondersatz für das Gastgewerbe von 3,8 % auf 4 %, reduzierter Satz bei 2,6 %. Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher gehören zu den Konsumgütern, die von der Erhöhung nicht betroffen sein sollen. Einzelne Preise und Mengen fehlen; aus der Quelle lassen sich keine persönlichen Kosten ableiten.

4. Die beiden Dossiers verfolgen

Das erste ist die Finanzierung: Ab 2029 wird mit Einnahmen von rund 1,4 Milliarden pro Jahr gerechnet, die jedoch nur einen Teil der Kosten decken. Das zweite ist die AHV2030, die der Bundesrat vorbereitet und die dem Parlament im Frühjahr 2027 vorgelegt werden soll. Das Projekt zielt laut Quelle darauf ab, mehr Menschen zu ermutigen, bis zum Rentenalter und darüber hinaus zu arbeiten, und die finanzielle Stabilität der AHV im nächsten Jahrzehnt zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit bleibt der politische Diskurs offen: Die FDP fordert eine Sparpolitik und weist auf die Belastung durch Krankenkassenprämien, Mieten und Benzin für die Haushalte hin, sowie auf die Folgen für kleine und mittlere Unternehmen. Dies ist eine Haltung gegen die Erhöhung, nicht eine bereits in Kraft getretene Änderung.

Für die Bilanz des Grenzgängers konsultieren Sie den Steuerrechner für Gehälter.

Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Wann erhalten Rentner die erste 13. AHV-Rente?
Rund 2,6 Millionen Schweizer Rentner erhalten im Dezember die erste 13. AHV-Rente. Die anfänglichen Kosten dieser Massnahme werden 4 Milliarden Franken übersteigen. Für die Jahre 2026 und 2027 ist keine zusätzliche Finanzierung vorgesehen.
Wie wird sich die Mehrwertsteuer ändern, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren?
Das Parlament hat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte beschlossen. Der Normalsatz wird von 8,1% auf 8,5% steigen, während der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8% auf 4% steigen wird. Der ermäßigte Satz bleibt bei 2,6% und betrifft somit keine Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher.
Wann tritt die Mehrwertsteuererhöhung in Kraft und welche Einnahmen sind geplant?
Die Mehrwertsteuererhöhung könnte Anfang 2028 in Kraft treten. Ab 2029 wird die Massnahme schätzungsweise rund 1,4 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen pro Jahr bringen und nur einen Teil der prognostizierten Kosten für den 13. Monatslohn decken.
Wie hoch sind die voraussichtlichen Gesamtkosten für den 13. AHV-Monatslohn und wie wird er gedeckt?
Ab 2035 soll der 13. Monatslohn mehr als 5 Milliarden pro Jahr kosten. Der Bund, der über ein Fünftel der AHV-Ausgaben finanziert, wird zunächst über 800 Millionen und später über eine Milliarde übernehmen. Ohne zusätzliche Einnahmen würde das AHV-Defizit im Jahr 2035 an die 5 Milliarden heranreichen und mit der Mehrwertsteuererhöhung auf rund 3 Milliarden sinken.

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