Lex UBS, Kompromiss gesucht (Grenzgänger-Leitfaden)

Das Bundesparlament in Bern.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der Staaten (WAK-S) hat die Diskussion über die Deckung ausländischer Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) mit Eigenmitteln vertagt.

Kontext

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der Staaten (WAK-S) hat einstimmig beschlossen, sich mit dem Entwurf des Bundesratsgesetzes über die Absicherung mit Eigenmitteln für ausländische Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) zu befassen. Es fehlt jedoch eine Einigung darüber, wie eine solche „Stärkung erfolgen soll“, die den auf dem Spiel stehenden Interessen Rechnung trägt.

Dies gilt insbesondere für den Kanton Zürich, in dem sich der Hauptsitz der UBS befindet, und für die Stadt Bern, in der sich der Sitz des Bundesrates befindet. Das zur Diskussion stehende Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität der Bankengruppe zu gewährleisten, die durch die US-Sanktionen schwere Verluste erlitten hat.

Nach Schätzungen des Bundesrates könnte sich die Eigenkapitaldeckung für die ausländische Beteiligung der UBS auf rund 10 Milliarden Schweizer Franken belaufen. Über die Art und Weise, wie diese Deckung finanziert werden soll, wird jedoch noch diskutiert.

Die WAK-S schlug zwei Optionen vor: Erhöhung der Körperschaftsteuer oder Erhöhung der Einzelunternehmensteuer. Beide Optionen wurden jedoch vom Bundesrat abgelehnt, der es vorzog, die Steuerbelastung der Steuerzahler nicht zu erhöhen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die UBS bereits einen Beitrag von 5 Milliarden Schweizer Franken vom Staat zur Deckung der durch die US-Sanktionen verursachten Verluste erhalten hat. Dieser Beitrag ist jedoch

Operative Details

Die Kommission für die Regulierung des Finanzsektors (CET-S) sucht nach einem Gleichgewicht zwischen dem legitimen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Die Kommission erwartet einen Bericht der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz über die bisher eingereichten Formulierungsvorschläge. Die Diskussionen werden am 31. August fortgesetzt.

Besonders heikel ist das Thema in der Schweiz, wo der Finanzplatz einer der Wachstumsmotoren des Landes ist. Gemäss den Zahlen von 2022 erwirtschaftete der Schweizer Finanzsektor eine Wertschöpfung von rund 35 Milliarden Franken, 12% des BIP des Landes. Die Schweiz ist auch nach den USA das zweitgrößte Land der Welt in Bezug auf die verwalteten Fonds. 📊

Die Finanzkrise von 2008 und die anschließende Subprime-Krise haben jedoch deutlich gemacht, dass zur Verhinderung künftiger Krisen eine strengere Regulierung erforderlich ist. Die Schweizer Gesetzgebung hat daher eine Reihe von Änderungen erfahren, darunter die Revision des Bankengesetzes (Botschaft zur Bankenrevision vom 12. Mai 2011) und die Schaffung der Kommission für die Regulierung des Finanzsektors (CET-S).

Die CET-S hat verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems vorgeschlagen, darunter die Einrichtung eines Reservefonds für Banken und die Überarbeitung der Kapitalisierungsregeln. Schätzungen zufolge sollte der Reservefonds

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Wichtige Punkte

Die Diskussionen über die Eigenmittelabsicherung für ausländische Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) werden am 31. August fortgesetzt. Die Kommission für die Regulierung von Finanzinstituten (WAK-S) erwartet einen Bericht der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz über die bisher eingereichten Formulierungsvorschläge.

Es ist wichtig, dass die Kommission eine Einigung erzielt, die den auf dem Spiel stehenden Interessen, einschließlich der Stabilität des Schweizer Finanzsystems und des Anlegerschutzes, Rechnung trägt. Die WAK-S hat bereits mehrere Formulierungsvorschläge erhalten, von denen einige die Deckung von bis zu 50% der Vorurteile durch Eigenmittel vorsehen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Zahlungsbilanz der Schweiz und die Stabilität des Schweizer Frankens haben.

Hätte die UBS beispielsweise einen Schaden von 10 Milliarden Franken aus eigenen Mitteln decken müssen, hätte dies eine erhebliche finanzielle Belastung für das Institut bedeutet. Dies könnte sich negativ auf seine Fähigkeit auswirken, Kunden zu bedienen und in neue Möglichkeiten zu investieren.

Die CET-S hat bereits Formulierungsvorschläge von verschiedenen Finanzinstituten erhalten, darunter die Bank of Switzerland, Julius Bär und die UBS selbst. Die Kommission wartet auf den Bericht der zuständigen Behörde, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können.

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, wird die

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Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Absicherung mit Eigenmitteln wird für ausländische Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) angestrebt?
Die WAK-S sucht ein Gleichgewicht zwischen dem legitimen Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.
Wann finden die Gespräche über die Absicherung mit Eigenmitteln für ausländische Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) statt?
Die Diskussionen werden am 31. August fortgesetzt.
Wer ist an den Diskussionen über die Absicherung mit Eigenmitteln für ausländische Beteiligungen an der Muttergesellschaft systemrelevanter Banken (UBS) beteiligt?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben der Staaten (WAK-S) und die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz.

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