Bundesrat stärkt den Schutz junger Menschen auf Plattformen

Der Bundesrat entscheidet am 14.
Kontext
Auf einen Blick
- Der Bundesrat entscheidet am 14. Oktober 2026.
- Das DATEC wird die Botschaft bis Juni 2027 ausarbeiten.
- Die Meldung wird alle mutmaßlich rechtswidrigen Inhalte betreffen.
Wichtige Fakten
- Datum → 14. Oktober 2026
- Ort → Bern
- Projekt → Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (LPCom)
- Auftrag → DATEC
- Frist → Ende Juni 2027
- Unterstützung → Parteien, Kantone, Dachverbände und nationale Organisationen
- Zusammenarbeit → DFI und UFAS
- Beginn der Vernehmlassung → 29. Oktober 2025
Der Vorentwurf muss mit Massnahmen zum Schutz der Jugendlichen ergänzt werden. Das Meldeverfahren soll zudem auf alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte ausgeweitet werden. Dies sind die beiden Massnahmen, die der Bundesrat nach der Vernehmlassung aufgezeigt hat.
Das Projekt stiess auf breite Zustimmung, die von der Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Kantonen, den Dachverbänden und den nationalen Organisationen zum Ausdruck gebracht wurde. Im Dossier wird zudem auf die Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025 zum Beginn der Vernehmlassung verwiesen.
Regeln für grosse Plattformen
Die neue LPCom zielt darauf ab, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und den Anbietern mehr Transparenz aufzuerlegen. Das Gesetz wäre für grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen von erheblicher Grösse bestimmt, einschliesslich KI-basierter Suchmaschinen. Kleinere Dienste sollen hingegen nicht unter das Projekt fallen.
Google, Facebook und YouTube werden als Beispiele für Dienste genannt, die die Bevölkerung nutzt, um sich zu informieren und eine Meinung zu bilden. Laut Medienmitteilung beeinflussen diese Plattformen die öffentliche Debatte zunehmend.
Das Projekt sieht vor, dass Anbieter von Kommunikationsplattformen den Nutzern ein einfaches Verfahren zur Meldung aller mutmasslich rechtswidrigen Inhalte zur Verfügung stellen. Im Bereich des Jugendschutzes sollen die grossen Plattformen und Suchmaschinen die durch ihre Dienste verursachten oder verschärften Risiken beurteilen und Massnahmen zu deren Verringerung ergreifen. Das DATEC wird bei der Ausarbeitung der Bestimmungen zum Jugendschutz vom DFI und vom UFAS unterstützt.
Operative Details
Für Menschen, die in der Schweiz leben, beschreibt die Entscheidung vor allem die Richtung, die der Bundesrat der künftigen Regulierung geben will. Die Mitteilung spricht von einem Vorentwurf und kündigt eine Botschaft des DATEC bis Ende Juni 2027 an; sie kündigt hingegen nicht das Inkrafttreten des Gesetzes an. Die Unterscheidung ist praktisch: Die beschriebenen Maßnahmen gehören zum Projekt, das der Konsultation unterzogen wird, und werden nicht als bereits anwendbare Pflichten dargestellt.
Nutzer und Anbieter: die mögliche Veränderung
Wenn das Projekt in der angegebenen Form weiterverfolgt wird, wird der Nutzer einer großen Kommunikationsplattform über ein einfaches Verfahren verfügen, um mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu melden. Die Neuerung betrifft somit das Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter: Der Entwurf misst der Möglichkeit, Meldungen einzureichen, und der Transparenz der Dienste Bedeutung bei.
| Bereich | Im Vorentwurf beschriebene Wirkung |
|---|---|
| Nutzerrechte | Einfaches Verfahren für Meldungen |
| Transparenz | Mehr Transparenz bei den Anbietern |
| Jugendschutz | Bewertung und Verringerung der Risiken |
| Werbung | Verbot des Profilings von Jugendlichen |
Der Geltungsbereich ist selektiv. Der Vorschlag betrifft große Kommunikationsplattformen und große Suchmaschinen, während kleinere Dienste nicht einbezogen werden sollten. Die Erwähnung von KI-basierten Suchmaschinen erweitert das Thema über die reinen sozialen Netzwerke hinaus: Auch die Art und Weise, wie online nach Informationen gesucht wird, fällt unter die vom Bundesrat skizzierte Regulierung.
Für Jugendliche lenkt das Projekt die Aufmerksamkeit auf die Organisation der Dienste. Es werden die Anbieter sein, die analysieren müssen, in welchem Ausmaß ihre Plattformen Risiken schaffen oder verschärfen, und Maßnahmen zu deren Verringerung umsetzen müssen. Das angegebene Ziel ist nicht nur eine sicherere Nutzung, sondern auch die Berücksichtigung des Rechts junger Menschen, an der öffentlichen Debatte teilzunehmen.
Das Werbeverbot ist präzise formuliert: Es betrifft Anzeigen, die auf Profiling basieren, also auf der Analyse des Online-Verhaltens und der persönlichen Merkmale junger Menschen. Die Mitteilung beschreibt kein allgemeines Werbeverbot. Daher wird die konkrete Wirkung von den Bestimmungen abhängen, die in die Botschaft aufgenommen werden, und vom anschließenden Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.
Wichtige Punkte
Der Weg des Dossiers lässt sich in vier Schritten verfolgen, ohne den Vorentwurf mit einem bereits festgelegten Gesetz zu verwechseln.
1. Die institutionelle Phase festhalten. Das Referenzdatum ist der 14. Oktober 2026: An seiner Sitzung in Bern nahm der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und beschloss, am Projekt festzuhalten und den Jugendschutz darin zu verstärken. Dies ist der mitgeteilte Beschluss; ein Datum des Inkrafttretens wird nicht angegeben.
2. Das Dokument zu den Ergebnissen konsultieren. Das offizielle Material umfasst den am 14. Oktober 2026 veröffentlichten Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Er ist die angegebene Referenz, um die während des Verfahrens hervorgetretenen Positionen nachzuvollziehen.
3. Den nächsten Termin vormerken. Das UVEK muss bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten. Wer die Bundespolitik verfolgt, kann zu diesem Termin daher prüfen, wie die Bestimmungen zur Meldung mutmasslich rechtswidriger Inhalte und zum Jugendschutz formuliert sein werden.
4. Die Pflichten nach Adressaten getrennt betrachten. Für die Nutzer sieht das Projekt ein einfaches Meldeverfahren bei den Anbietern von Kommunikationsplattformen vor. Für die Anbieter grosser Plattformen und Suchmaschinen sieht der Text eine Risikobewertung und Massnahmen zur Risikominderung vor. Für Jugendliche sieht er zudem ein Verbot von auf Profiling basierender Werbung vor. Diese Elemente sind als Massnahmen des Vorentwurfs zu verstehen, solange die Botschaft noch nicht ausgearbeitet ist.
Bei der Ausarbeitung der Bestimmungen zum Jugendschutz wird das UVEK vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützt. Ihre Mitwirkung ist bereits im Beschluss des Bundesrates angegeben und stellt den vorgesehenen operativen Schritt dar, um das Projekt bis zum angekündigten Termin abzuschliessen.
Quelle: admin.ch
Häufig gestellte Fragen
- Wie lautet die Frist für die Botschaft des DATEC zur LPCom?
- Bis Ende Juni 2027 muss das UVEK die Botschaft zum Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen ausarbeiten, wie vom Bundesrat am 14. Oktober 2026 beschlossen. Die Botschaft wird die Bestimmungen über die einfache Meldung mutmasslich rechtswidriger Inhalte und über Massnahmen zum Jugendschutz enthalten, die mit Unterstützung des EDI und des BSV ausgearbeitet werden sollen.
- Welche Massnahmen sind gemäss dem Vorentwurf zum Schutz der Jugendlichen vorgesehen?
- Die grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen werden die durch ihre Dienste verursachten oder verschärften Risiken bewerten und Massnahmen zu deren Verringerung ergreifen müssen. Zudem ist ein Verbot von Werbung vorgesehen, die auf dem Profiling von Jugendlichen basiert. Das UVEK wird bei der Ausarbeitung dieser Bestimmungen für Jugendliche vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützt.
- Auf welche Dienste findet der Gesetzesvorschlag zu Kommunikationsplattformen Anwendung?
- Der Vorschlag betrifft grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, einschliesslich solcher, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Kleinere Dienste sollten nicht einbezogen werden. Die in der Mitteilung genannten Beispiele sind Google, Facebook und YouTube, Plattformen, die von der Bevölkerung genutzt werden, um sich zu informieren und sich eine Meinung zu bilden.
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