30-km/h-Zonen in Städten, Bundesrat greift ein (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat hat beschlossen, die Verkehrsschilderverordnung zu ändern, um in Städten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h einzuführen.
Kontext
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verkehrszeichenverordnung zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Städten beschlossen. Bevor diese Grenze eingeführt werden kann, müssen die Kommunalbehörden eine konkrete Prüfung einholen. Dies hat der Bundesrat auf Antrag des Parlaments beschlossen und eine Änderung der Verkehrszeichenverordnung beschlossen.
Die Verordnung sieht vor, dass die Kommunen sorgfältig prüfen müssen, ob in städtischen Gebieten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt werden muss. Dies erfordert eine gründliche Beurteilung, die die Straßenverhältnisse, die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern sowie den Fahrzeugverkehr berücksichtigt.
Der Bundesrat hat festgelegt, dass Kommunen eine detaillierte Prüfung einholen müssen, bevor sie Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h einführen können. Dies bedeutet, dass die Kommunalbehörden eine detaillierte Bewertung der Straßenverhältnisse und des Fahrzeugverkehrs im betroffenen Gebiet durchführen müssen.
Konkrete Beispiele
Beispielsweise hat die Stadt Lausanne in einigen städtischen Gebieten bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h eingeführt. Die Beurteilung wurde von einem Expertenteam durchgeführt, das die Straßenverhältnisse und den Fahrzeugverkehr sorgfältig beurteilte. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigten, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die Zahl der Verkehrsunfälle deutlich reduzierte und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern verbesserte.
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Operative Details
Die Regierung hat eine weitere Änderung der Verordnung vorgenommen, um den flüssigen Verkehr auf den Hauptverkehrsadern mit einer Begrenzung auf 30 km/h aufrechtzuerhalten. Der Rechtsvorrang wird grundsätzlich ausgeschlossen, um Verzögerungen und Staus zu vermeiden.
Die Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um den Anforderungen an Sicherheit und Verkehrsfluss gerecht zu werden, insbesondere in Städten mit hoher Bevölkerungsdichte und hohem Verkehrsaufkommen. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2022 sind 70 % der Opfer von Verkehrsunfällen Fußgänger und Radfahrer. Vorrangig geht es darum, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und die Sicherheit der Transportmittel zu verbessern.
In der Schweiz wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung in vielen Städten wie Bern, Zürich und Genf auf 30 km/h gesenkt. Die Stadt Zürich beispielsweise verzeichnete nach der Einführung der 30-km/h-Zone einen Rückgang der Verkehrsunfälle um 20 %.
Die Verordnungsänderung sieht vor, dass Bundesstraßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h von der Vorfahrt ausgenommen sind. Das bedeutet, dass Autofahrer keine Vorfahrt mehr haben, wenn sie sich in einer 30-km/h-Zone befinden. Die Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Hier sind einige Beispiele dafür, wie die neue Regel funktionieren wird:
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Wichtige Punkte
Der Bundesratsentscheid orientiert sich an EU-Richtlinien und setzt Erleichterungen zur Stärkung der Rückführungen im Schengen-Raum aus. Die 30-km/h-Grenze kann auch ausschließlich zur Verbesserung der Lebensqualität oder ohne sicherheits- oder umweltschutzrelevante Gründe eingeführt werden.
Der Bundesrat hat festgelegt, dass Schweizer Städte Tempo-30-Zonen einführen können, ohne dass dies aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes begründet werden muss. Diese Entscheidung steht im Einklang mit EU-Richtlinien und zielt darauf ab, die Rückkehr in den Schengen-Raum zu stärken.
Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz des Bundes von 1970 können Schweizer Kantone zur Verbesserung der Lebensqualität Tempo-30-Zonen einführen. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Kantone die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes begründen müssen. Der Bundesrat hat jedoch festgestellt, dass diese Gründe für die Einführung von Tempo-30-Zonen nicht erforderlich sind.
Beispielsweise hat die Stadt Bern 2019 in der Altstadt eine 30-km/h-Zone eingeführt. Nach Angaben der Stadt hat die Einführung dieser 30-km/h-Zone die Lebensqualität der Bewohner und Besucher verbessert, indem die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge gesenkt und die Sicherheit der Fußgänger erhöht wurde.
Auch die Stadt Zürich hat im Jahr 2020 eine 30-km/h-Zone in der Altstadt eingeführt. Nach Angaben der Stadt hat die Einführung dieser 30-km/h-Zone zu weniger Verkehrsstaus und einer verbesserten Luftqualität geführt.
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist die neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten?
- Das neue Tempolimit in den Städten beträgt 30 km/h.
- Was ist mit der vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzung passiert?
- Das bisherige Tempolimit wurde abgeschafft und durch das 30-km/h-Limit ersetzt.
- Wann tritt die neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft?
- Das neue Tempolimit tritt am 1. Oktober in Kraft.
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