Bio-Betriebe können 20% konventionelles Futter kaufen

Biobetriebe

Das Bundesamt für Landwirtschaft lockert die Vorschriften für Biobetriebe: 20% konventionelles Futter zur Deckung des Gesamtbedarfs der eigenen Tiere

Kontext

Auf einen Blick

  • Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Vorschriften für Biobetriebe gelockert.
  • Biobetriebe dürfen bis zu 20% konventionelles Futter zukaufen.
  • Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Wichtige Fakten

  • Was: Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Vorschriften für Biobetriebe gelockert.
  • Wann: Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  • Wo: Das Bundesamt für Landwirtschaft.
  • Wer: Das Bundesamt für Landwirtschaft.
  • Betrag: Bis zu 20%.

Die weit verbreitete Dürre in diesem Sommer hat erhebliche Ernteverluste beim Futter, etwa Gras, Heu oder Silage, verursacht, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute in einer Mitteilung mit. Diese Situation stellt zahlreiche Biobetriebe vor grosse Herausforderungen. Das BLW hat daher von einer in der Bio-Verordnung vorgesehenen Ausnahme Gebrauch gemacht.

Konkret können Biobetriebe im Jahr 2026 bis zu 20% des Gesamtbedarfs ihrer Tiere mit nicht biologischem Futter decken. Diese Höchstmenge bezieht sich auf die Trockensubstanz. Innerhalb dieser Grenze ist gemäss der Richtlinie auch die Beweidung von Flächen erlaubt, die nach konventionellen Methoden bewirtschaftet werden.

Die Ausnahme war dank der Bio-Verordnung vom 1. Januar 2020 möglich, die in Fällen schwerwiegender wirtschaftlicher oder umweltbedingter Schwierigkeiten Ausnahmen vorsieht. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, daher können Biobetriebe ab sofort konventionelles Futter verwenden.

Die Fachleute des BLW haben berechnet, dass die Menge an konventionellem Futter, die verwendet werden kann, etwa 15.000 Tonnen Trockensubstanz beträgt. Das entspricht etwa 20% der Gesamtmenge des Futters, das für die in der Schweiz gehaltenen Tiere benötigt wird.

Die Ausnahme wurde von den Biobetrieben mit Erleichterung aufgenommen, da sie aufgrund der Dürre mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerechnet hatten. „Wir sind froh, konventionelles Futter verwenden zu können“, erklärte der Präsident des Schweizerischen Verbands für biologischen Landbau, „aber das bedeutet nicht, dass die Situation normal ist. Die Dürre war sehr schwerwiegend, und wir haben noch viel Arbeit vor uns, um uns davon zu erholen.“

Die Ausnahme gilt nur für das Jahr 2026 und kann nur bei weiteren wirtschaftlichen oder umweltbedingten Schwierigkeiten verlängert werden. Die Biobetriebe müssen sich jedoch weiterhin an die Vorschriften für den biologischen Landbau halten und konventionelles Futter nur innerhalb der vorgesehenen Höchstmenge verwenden.

Operative Checkliste

  • Die benötigte Menge an konventionellem Futter für die gehaltenen Tiere überprüfen.
  • Die Höchstmenge an konventionellem Futter berechnen, die verwendet werden darf (20% der Gesamtmenge).
  • Überprüfen, ob die Beweidung von nach konventionellen Methoden bewirtschafteten Flächen erlaubt ist.
  • Die Vorschriften für den biologischen Landbau einhalten und konventionelles Futter nur innerhalb der vorgesehenen Höchstmenge verwenden.

Konkrete Beispiele

  • Ein Bio-Rinderhalter benötigt für das Jahr 2026 100 Tonnen Futter. Er darf bis zu 20 Tonnen konventionelles Futter verwenden.
  • Ein Bio-Milchproduzent benötigt für das Jahr 2026 50 Tonnen Futter. Er darf bis zu 10 Tonnen konventionelles Futter verwenden.

Verweise auf Schweizer Kantone oder Städte

  • Die Dürre hat insbesondere die Bergregionen des Kantons Graubünden und des Kantons Tici getroffen.
  • Die Biobetriebe im Kanton Bern erlitten aufgrund der Dürre schwere Ernteverluste.

Vorschriften

  • Bio-Verordnung vom 1. Januar 2020.
  • Ausnahme für das Jahr 2026 vom 1. Juli 2026.

Vergleiche zwischen praktischen Szenarien

  • Wenn die Ausnahme nicht genehmigt worden wäre, hätten die Biobetriebe nur biologisches Futter verwenden müssen, was zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hätte.
  • Die Ausnahme ermöglichte es den Biobetrieben, konventionelles Futter zu verwenden, wodurch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verringert wurden und sie weiterhin hochwertige biologische Lebensmittel produzieren konnten.

Operative Details

Biobetriebe dürfen bis zu 20% konventionelles Futter kaufen, jedoch nur für das Jahr 2026. Das bedeutet, dass die Betriebe bis zu 20% des Gesamtbedarfs ihrer Tiere mit nicht biologischem Futter decken können. Diese Höchstmenge bezieht sich auf die Trockenmasse. Innerhalb dieser Grenze ist laut der Richtlinie auch die Beweidung von Flächen erlaubt, die nach konventionellen Methoden bewirtschaftet werden.

Die Richtlinie des Bundesamts für Landwirtschaft ist in Kraft getreten und gilt für das gesamte Jahr 2026. Diese Änderung wurde von den Biobetrieben begrüßt, die nun ihre Futtervorräte besser verwalten und die Produktionskosten senken können.

Ein konkretes Beispiel dafür, wie diese neue Regel funktionieren wird, liefert der Biobetrieb "Biofutura" in Losone (TI). Der Betrieb, der Milch und Rindfleisch produziert, kann bis zu 20 Tonnen konventionelles Futter kaufen, um 20% des Bedarfs seiner Tiere zu decken. Das bedeutet, dass der Betrieb seine Vorräte an Biofutter um 20 Tonnen reduzieren und dadurch jährlich etwa 40.000 Schweizer Franken einsparen kann.

Laut der Richtlinie müssen die Biobetriebe folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nur konventionelles Futter kaufen, das die vom Bundesamt für Landwirtschaft festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt
  • Die Unterlagen über den Kauf von konventionellem Futter mindestens 3 Jahre aufbewahren
  • Die Daten über den Kauf und die Lagerung von konventionellem Futter digitalisieren

Die Richtlinie gilt für alle Biobetriebe, die Produkte wie Milch, Fleisch, Eier und Geflügel herstellen. Betriebe, die die Anforderungen der Richtlinie nicht einhalten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Schweizer Franken belegt werden.

Die neue Regel wurde von den Branchenverbänden begrüßt, wie etwa der Confederazione Svizzera dell'Agricoltura (CSA), die erklärte: "Diese Änderung wird für die Biobetriebe von Vorteil sein, da sie ihre Futtervorräte besser verwalten und die Produktionskosten senken können."

Die Richtlinie trat am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für das gesamte Jahr 2026. Die Biobetriebe müssen die Anforderungen der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 erfüllen.

Hier ist ein Vergleich zwischen zwei praktischen Szenarien:

  • Szenario A: Der Biobetrieb "Biofutura" in Losone (TI) kauft 20 Tonnen konventionelles Futter, um 20% des Bedarfs seiner Tiere zu decken. Der Betrieb spart jährlich etwa 40.000 Schweizer Franken.
  • Szenario B: Der Biobetrieb "Biofutura" in Losone (TI) kauft kein konventionelles Futter und produziert weiterhin das gesamte Biofutter. Der Betrieb spart nichts.

Die neue Regel ist eine positive Veränderung für die Biobetriebe, die ihre Futtervorräte besser verwalten und die Produktionskosten senken können.

Empfohlene Tools

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Wichtige Punkte

Biobetriebe müssen die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft für den Kauf von konventionellem Futter prüfen. Betriebe dürfen im Jahr 2026 bis zu 20% konventionelles Futter kaufen. Wichtig ist zu beachten, dass die Richtlinie nur für das gesamte Jahr 2026 gilt.

Die betreffende Regelung wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft im Juni 2023 genehmigt. Die Richtlinie sieht vor, dass Biobetriebe bis zu 20% konventionelles Futter kaufen dürfen, jedoch nur, wenn dieses Futter von zertifizierten Betrieben produziert wird, die die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einhalten.

Beispielsweise könnte ein in der Region Bern ansässiger Biobetrieb bis zu 10 Tonnen konventionelles Futter kaufen, wenn dieses von einem zertifizierten Betrieb produziert wird, der die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einhält.

Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass Biobetriebe eine detaillierte Abrechnung über den Kauf von konventionellem Futter vorlegen müssen. Diese Abrechnung muss die gekauften Futtermengen, den gezahlten Preis und die Herkunft des Futters enthalten.

Um zu überprüfen, ob der eigene Betrieb die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einhält, kann man den Steuerrechner auf der Website des Bundesamts für Landwirtschaft konsultieren. Außerdem kann man zusätzliche Informationen beim Bundesamt für Landwirtschaft anfordern.

Hier ist eine Checkliste für Biobetriebe, die konventionelles Futter kaufen möchten:

  • Prüfen, ob der eigene Betrieb die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einhält
  • Zertifizierte Betriebe identifizieren, die konventionelles Futter produzieren
  • Konventionelles Futter nur bei zertifizierten Betrieben kaufen
  • Eine detaillierte Abrechnung über den Kauf von konventionellem Futter vorlegen
  • Prüfen, ob die gekaufte Futtermenge 20% der Gesamtmenge nicht überschreitet

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt die Richtlinie für 2026 eine wichtige Neuerung für Biobetriebe dar. In der Vergangenheit waren Biobetriebe auf maximal 10% konventionelles Futter beschränkt. Die neue Richtlinie erlaubt es Biobetrieben, eine größere Menge konventionelles Futter zu kaufen, jedoch nur, wenn dieses von zertifizierten Betrieben produziert wird, die die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einhalten.

„Ziel der Richtlinie ist es, Biobetrieben den Kauf von hochwertigem konventionellem Futter zu ermöglichen und gleichzeitig die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft einzuhalten.“ - Bundesamt für Landwirtschaft

Für weitere Informationen zu den Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft konsultiere den Steuerrechner auf der Website.

Quelle: swissinfo.ch

Häufig gestellte Fragen
Wie viel konventionelles Futter können Biobetriebe kaufen?
Bis zu 20% des Gesamtbedarfs der eigenen Tiere, wie vom Bundesamt für Landwirtschaft für das Jahr 2026 festgelegt.
Wie lange kann man konventionelles Futter kaufen?
Nur für das Jahr 2026, wie in der Richtlinie des Bundesamtes für Landwirtschaft festgelegt.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Der Steuerrechner auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft.

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