Müssen Grenzgänger die Serafe/SRG-Gebühr zahlen? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Alltag, Wohnen und Schule

Aktualisiert am 11. August 2026

Müssen Grenzgänger die Serafe/SRG-Gebühr zahlen?

Antwort

Die Serafe-Abgabe (ehemals Billag) für Radio und Fernsehen schuldet jeder in der Schweiz ansässige Haushalt (RTVG Art. 69) Quelle: Fedlex RTVG SR 784.40. Wer NICHT in der Schweiz wohnt (G-Bewilligung), zahlt für die italienische Wohnung nichts. Mietet oder besitzt der Grenzgänger eine Schweizer Wohnung (auch als Pied-à-terre), schuldet dieser Haushalt CHF 335/Jahr (2025). Anmeldung bei der Gemeinde. Arbeitnehmer am Arbeitsplatz: Firmenabgabe vom Arbeitgeber nach Umsatz (CHF 365 bis >CHF 49'925/Jahr). Schweizer Zweitwohnung ohne Nutzung: Befreiung möglich. In Italien: RAI 90 €/Jahr, mit Stromrechnung.

Offizielle Quellen

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung durch einen Treuhänder, Anwalt oder eine Gewerkschaft. Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungsregeln ändern sich häufig: immer die verlinkten Primärquellen prüfen.

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