Kann ich mich in Italien mit Schweizer Deckung behandeln lassen? (Grenzgänger-Leitfaden)

Antwort mit offiziellen Quellen — Alltag, Wohnen und Schule

Aktualisiert am 11. August 2026

Kann ich mich in Italien mit Schweizer Deckung behandeln lassen?

Antwort

Ja, mit dem Formular S1 der Gemeinsamen Einrichtung KVG kann der in Italien wohnhafte KVG-Grenzgänger italienische SSN-Versorgung zu Standardtarifen erhalten. S1 binnen 3 Monaten bei der ASL einreichen, alle 3 Jahre erneuern Quelle: EU-VO 883/2004 Art. 17. SSN-Option: EHIC-Karte für Notfälle. Geplante Auslandbehandlung: S2-Vorbewilligung. KVG-Versicherte können von der Schweizer Kasse bis zum Doppelten des CH-Tarifs für nicht dringende Behandlung in Italien erstattet werden (KVG Art. 41 Abs. 2ter). Grenzabkommen IRCCS Lugano ↔ Ospedale Sant'Anna Como beachten.

Offizielle Quellen

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