Darf ich mein Auto mit italienischem Kennzeichen zur Arbeit in der Schweiz benutzen?

Antwort mit offiziellen Quellen — Verkehr, Auto und Grenze

Aktualisiert am 11. August 2026

Darf ich mein Auto mit italienischem Kennzeichen zur Arbeit in der Schweiz benutzen?

Antwort

Ja, Grenzgänger mit G-Bewilligung dürfen ihr italienisches Auto ohne Verzollung für den täglichen Pendlerverkehr nutzen Quelle: EZV — Eidgenössische Zollverwaltung, Merkblatt «Ausländische Fahrzeuge». Das Auto ist hauptsächlich in Italien zu verwenden; rein innerschweizerische Fahrten (ausser Arbeitsweg) sind eingeschränkt. Ausgedehnte Schweizer Privatfahrten können Verzollung verlangen. Autobahnvignette obligatorisch (CHF 40 + CHF 40 eVignette 2026). Italienische Haftpflicht über Grüne Karte gültig; Versicherer über Grenznutzung informieren (5-10 % Zuschlag möglich). Beim Kauf eines CH-Fahrzeugs durch einen in Italien Wohnhaften: italienische MwSt zahlen und binnen 6 Monaten in Italien immatrikulieren.

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