Muss ich die italienische Kfz-Steuer zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Antwort mit offiziellen Quellen — Verkehr, Auto und Grenze

Aktualisiert am 11. August 2026

Muss ich die italienische Kfz-Steuer zahlen, wenn ich in der Schweiz arbeite?

Antwort

Ja. Der in Italien wohnhafte Grenzgänger mit italienisch immatrikuliertem Auto zahlt die Kfz-Steuer an seine Wohnregion (GD 504/1992 Art. 5) Quelle: Normattiva, GD 504/1992. Keine Grenzgängerbefreiung. Ist das Fahrzeug einer Schweizer Firma zugeteilt und wird als Fringe Benefit genutzt, zahlt der Arbeitgeber die Steuer in der Schweiz; private Nutzung wird als Sachleistung (0,9 %/Monat) im Lohnausweis besteuert. CH-Firmenwagen dürfen in Italien nur dienstlich fahren; längerer Privatgebrauch riskiert Verstoss gegen Art. 132 ital. StVG. Für Wochenendgebrauch provisorische italienische Immatrikulation empfohlen.

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