Von Schilpario nach Graubünden: Leben wie ein Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Bewilligung G, Besteuerung, Quellensteuer, AHV und KVG: Erfahren Sie, wie das Steuersystem für Grenzgänger funktioniert, die in Schilpario leben und in Graubünden arbeiten.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- G-Genehmigung zum Arbeiten in der Schweiz von der italienischen Wohnsitzadresse aus
- Neues Abkommen 2024: Freibetrag von €10'000 für neue Grenzgänger
- Quellensteuer nur vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten
- AHV, KVG und Vorsorge gemäß schweizerischen Normen
Wichtige Fakten
- Was: Steuerliche und vorsorgliche Regulierung für Grenzgänger
- Wann: Ab 1. Januar 2024 (Neues Abkommen in Kraft)
- Wo: Grenzübergänge Chiasso, Brogeda, Gaggiolo in Richtung Graubünden
- Wer: Grenzgänger G mit Wohnsitz in Italien
- Freibetrag: €10'000 für neue Grenzgänger
- Steuer: Vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten
- Vorsorge: Gemäß schweizerischen AHV/LPP-Normen
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Operative Details
Wie funktioniert die Besteuerung des Grenzgängers
Die Quellensteuer wird direkt vom Schweizer Arbeitgeber auf dem Lohnzettel einbehalten. In der Schweiz werden auch die obligatorischen Sozialbeiträge fällig: AHV 5,3 % (zu Lasten des Arbeitnehmers), Arbeitslosenversicherung AD/AC 1,1 %, Unfallversicherung LAINF zwischen 0,7 % und 1,5 %, berufliche Vorsorge LPP zwischen 7 % und 18 % je nach Alter.
Italien erhebt keine zusätzlichen Steuern auf das Schweizer Arbeitseinkommen dank des Steuerguthabens im Rahmen CE des 730. Wenn der Grenzgänger jedoch Immobilien oder Mieteinnahmen in Italien besitzt, unterliegt dieses Einkommen der IRPEF: 23 % bis €28'000, 35 % zwischen €28'001 und €50'000, 43 % über €50'000.
Das Neue Abkommen 2024 führt eine Freigrenze ein, die das italienische Einkommen bis zu €10'000 für neue Grenzgänger befreit. Alte Grenzgänger behalten eine Freigrenze von €7'500 bis 2033. Über der Schwelle wird der gesamte Betrag gemäß IRPEF besteuert.
Vorsorge und Wahl der Krankenversicherung
Der Grenzgänger ist obligatorisch in der Schweizer AHV versichert und sammelt Schweizer Rentenansprüche. Die AHV-Beiträge (5,3 %) werden vom Kanton Graubünden verwaltet. Die LPP (zweiter Säule) ist obligatorisch, wenn das Einkommen ein Minimum überschreitet, und variiert zwischen 7 % und 18 % je nach Alter. Zusammen bilden AHV und LPP die Grundlage der Schweizer Rente.
Für die Krankenversicherung hat der Grenzgänger die Wahl: Er bleibt im italienischen Gesundheitssystem oder wählt eine Schweizer LAMal. Wenn er sich für LAMal entscheidet, zahlt er einen monatlichen Beitrag (zwischen CHF 300 und CHF 2'500 je nach Franchise). Wenn er im SSI bleibt, zahlt er keine Beiträge, trägt aber mit einem fiktiven Schweizer Lohn zum Rentencalcul bei.
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Wichtige Punkte
Was vor der Unterzeichnung des Vertrags zu tun ist
Bevor der Frontalier den Arbeitsvertrag unterzeichnet, fordert der Schweizer Arbeitgeber eine Anmeldebescheinigung beim italienischen INPS an. Diese Bescheinigung registriert das grenzüberschreitende Arbeitsverhältnis in den italienischen Archiven und ermöglicht die korrekte Zahlung der IVS-Beiträge (Invalidität, Alter, Hinterbliebene). Der Frontalier muss sich an das INPS-Büro seines Wohnorts wenden (oder den Antrag online stellen) und vorlegen: Reisepass/Personalausweis, Arbeitsangebot des Schweizer Arbeitgebers, italienische Aufenthaltsgenehmigung (falls Staatsbürger eines anderen Landes).
Sobald er eingestellt ist, übermittelt der Schweizer Arbeitgeber den Antrag auf die Genehmigung G an die Migrationsdienste (SEM). Der Frontalier erhält die Genehmigung per Post innerhalb von etwa 4-8 Wochen. Gleichzeitig muss er sich bei der Schweizer Krankenkasse registrieren (falls er LAMal wählt) oder dem INPS seine Entscheidung mitteilen, im SSI zu bleiben.
Bis zum 31. Mai des folgenden Jahres meldet der Frontalier sein Schweizer Einkommen über das Modell 730 oder über eine normale Steuererklärung. Im Abschnitt CE gibt er das Einkommen aus schweizerischer abhängiger Arbeit und die gezahlte Quellensteuer an. Die Steuerbehörde berechnet den Steuergutschrift und zahlt gegebenenfalls einen Rückerstattungsbetrag aus (falls die Schweizer Steuer höher ist als die italienische IRPEF).
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist die G-Genehmigung und wie erhält man sie?
- Die G-Bewilligung ist eine jährliche Arbeitserlaubnis, die von sem (Migrationsdienste) an Grenzgänger ausgestellt wird, die in Italien wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dies verlangt der Schweizer Arbeitgeber im Rahmen des Einstellungsverfahrens. Es ist 12 Monate gültig und erneuerbar und ermöglicht die tägliche Rückkehr nach Italien. Der Antrag wird vom Arbeitgeber an sem Bern weitergeleitet; der Grenzgänger erhält die Bewilligung innerhalb von 4-8 Wochen.
- Wo bezahle ich Steuern: in Italien oder in der Schweiz?
- Die Quellensteuer wird vom schweizerischen Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung einbehalten. Italien erhebt dank der Steuergutschrift im EG-Rahmen von 730 keine zusätzlichen Steuern auf das schweizerische Arbeitseinkommen. Wenn Sie ein italienisches Einkommen (Mieten, Kapital) haben, unterliegt dieses weiterhin der italienischen Einkommensteuer, es sei denn, es liegt innerhalb der Selbstbeteiligung von € 10'000 (neue Grenzgänger) oder € 7'500 (alte Grenzgänger bis 2033).
- Wie funktioniert die AHV-Rente und kann ich beim italienischen NISF angemeldet bleiben?
- Sie arbeiten in der Schweiz, zahlen schweizerische AHV-Beiträge an den Kanton Graubünden und akkumulieren schweizerische Rentenansprüche. Sie sind nicht verpflichtet, beim INPS registriert zu bleiben, aber wenn Sie Wiedervereinigungsbeiträge für frühere italienische Beschäftigungszeiten wünschen, wenden Sie sich bitte an das INPS, bevor Sie die Registrierung beenden. Sie können die AHV-Rente im Alter von 64-65 Jahren beim AHV-Büro des Kantons beantragen.
- Was passiert, wenn ich mich für das schweizerische KVG entscheide, anstatt im italienischen SSI zu bleiben?
- Wenn Sie sich für das Schweizer KVG entscheiden, zahlen Sie eine monatliche Prämie (zwischen CHF 300 und CHF 2'500) und sind vom schweizerischen Gesundheitssystem versichert. Wenn du im italienischen SSI bleibst, zahlst du keine zusätzlichen Prämien, sondern ein schweizerisches figuratives Pensionsgehalt. Beide Entscheidungen sind gültig; die Entscheidung hängt von Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Ihrer Mobilität ab.
- Welche Steuervorteile bietet die Neue Grenzgängervereinbarung 2024?
- Das neue Abkommen (in Kraft seit dem 1. Januar 2024) führt eine Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger auf das italienische Einkommen aus Kapital, Mieten und Renten im Ausland ein. Frühere Grenzgänger behalten € 7'500 bis Ende 2033. Nach Überschreitung der Selbstbeteiligung wird das überschüssige Einkommen mit der IRPEF besteuert. Zudem wird die schweizerische Steuer immer mit der italienischen Steuergutschrift verrechnet.
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