Mandello del Lario: Grenzführer 2024 Tessin (Grenzgänger-Leitfaden)

Mandello del Lario in Lecco: Wie man als Grenzgänger im Tessin lebt und arbeitet. Bewilligung G, Quellensteuer, Selbstbehalt 2024, AHV/KVG.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Permesso G: Wohnsitz in Italien, Arbeit im Tessin (innerhalb von 30 km von der Grenze).
- Neues Grenzüberschreitendenabkommen: Inkrafttreten am 1. Januar 2024 für neue Grenzüberschreitende.
- Freibetrag 2024: €10.000 (neue) und €7.500 (alte Grenzüberschreitende bis 2033).
- Steuer in der Schweiz, doppelte Besteuerung wird durch Steuergutschrift in Italien vermieden.
Wichtige Fakten
- Was: Grenzüberschreitender Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Italien und Beschäftigung im Tessin
- Wann: Ab dem 1. Januar 2024 (Neues Grenzüberschreitendenabkommen)
- Wo: Mandello del Lario (Lecco) und Kanton Tessin
- Wer: Grenzüberschreitende Arbeitnehmer mit Permesso G
- Freibetrag: €10.000 jährlich (neue), €7.500 (alte bis 2033)
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Das Neue Grenzüberschreitendenabkommen, unterzeichnet am 23. Dezember 2020 und von Italien durch Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert, trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Für diejenigen, die in Mandello del Lario wohnen und im Tessin arbeiten, verändert dieses Abkommen das steuerliche und beitragspflichtige Regime erheblich.
Steuerliche Vorteile: Freibetrag und Befreiungen
Ab 2024 profitieren neue Grenzüberschreitende (die ab dem 17. Juli 2023 einen Antrag auf Permesso G gestellt haben) von einem jährlichen Freibetrag von €10.000 auf das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass die ersten €10.000 des Einkommens im Tessin nicht der Quellensteuer in der Schweiz unterliegen.
Alte Grenzüberschreitende (die bereits vor dem 17. Juli 2023 im Besitz eines Permesso G waren) behalten eine noch günstigere Befreiung von €7.500 jährlich und behalten diesen Vorteil bis zum 31. Dezember 2033, für ein Übergangsregime, das diejenigen schützt, die bereits im grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis tätig waren.
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Operative Details
Was sich ab 2024 konkret für den Grenzgänger ändert
Das neue Grenzgängerabkommen ist ein Schritt nach vorne für diejenigen, die in Mandello leben und in der Schweiz arbeiten. Vor 2024 unterlag ein Grenzgänger mit einem Jahreseinkommen von €45.000 in der Schweiz der Quellensteuer auf den gesamten Betrag. Ab 2024 reduziert die Freigrenze von €10.000 (für neue Grenzgänger) das zu versteuernde Einkommen auf €35.000, was die steuerliche Belastung in der Schweiz sofort verringert. Sie können Ihr monatliches Nettoeinkommen mit dem Gehaltsrechner überprüfen.
Vorsorgebeiträge: AHV, BVG und Säulen
Der Grenzgänger aus Mandello zahlt die Vorsorgebeiträge in der Schweiz gemäß dem schweizerischen Dreisäulensystem. AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Der Arbeitgeber zahlt 5,3 % des Bruttogehalts als Arbeitnehmerbeitrag. Der Grenzgänger sammelt Anwartschaften auf die schweizerische Rente, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
BVG (Berufliche Vorsorge): Ab dem 25. Lebensjahr zahlt der Arbeitgeber für das BVG (zweite Säule) einen Beitrag, der je nach Alter zwischen 7 % und 18 % variiert. Dies ist eine Form der gebundenen Altersvorsorge, die sich von der italienischen INPS unterscheidet.
Doppelbeitrag: Der Grenzgänger zahlt auch die INPS-Beiträge in Italien mit 9,19 % auf den Teil, der die Freigrenzen nicht überschreitet. Das neue Abkommen begrenzt diesen Doppelbeitrag für neue Grenzgänger. Erfahren Sie mehr über das Vorsorge- und Rentensystem hier.
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Wichtige Punkte
Nächste Schritte: Von Mandello zur Arbeit im Tessin
Wenn Sie darüber nachdenken, von Mandello del Lario ins Tessin zu ziehen, um dort zu arbeiten, sind dies die konkreten Schritte, die den Prozess leiten.
Checkliste vor dem Umzug
Monate 1-2: Suche und Angebot — Konsultieren Sie Jobportale, die Stellenangebote im Tessin veröffentlichen. Identifizieren Sie das Unternehmen und erhalten Sie ein schriftliches Arbeitsangebot. Überprüfen Sie das angebotene Bruttogehalt und den Sektor (einige Sektoren haben unterschiedliche Beiträge).
Monat 3: Antrag auf G-Bewilligung — Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Provinz Lecco (Ihre Wohnsitzgemeinde in Mandello). Füllen Sie das Antragsformular für die G-Bewilligung zusammen mit dem tessinischen Unternehmen aus. Reichen Sie eine Kopie des Arbeitsangebots und Ihre persönlichen Daten (Reisepass, italienische Steuernummer) ein. Senden Sie den Antrag in Abstimmung mit dem Unternehmen und der SEM.
Monat 4: Genehmigung durch die SEM — Die SEM prüft den Antrag und entscheidet (in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen). Wenn der Antrag genehmigt wird, erteilt die SEM die G-Bewilligung und teilt dies dem Unternehmen und Ihnen mit. Die Bewilligung ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden.
Monat 5: Krankenversicherung — Melden Sie sich bei einem Schweizer Versicherer für die LAMal an, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Wählen Sie die Selbstbeteiligung und den Deckungsplan. Erhalten Sie die Versicherungskarte.
Monat 6: Erster Arbeitstag — Legen Sie Ihre Ausweisdokumente, italienische Steuernummer, G-Bewilligung und Krankenversicherungsnummer vor. Der Arbeitgeber wird die Anmeldeverfahren für die AHV/LPP/Unfallversicherung in der Schweiz einleiten. Sie erhalten den ersten Lohnstreifen mit Quellensteuerabzügen, AHV, LPP und INPS-Beiträgen.
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Häufig gestellte Fragen
- Kann ich in Mandello del Lario leben und als Grenzgänger im Tessin arbeiten?
- Ja. Mandello del Lario befindet sich in der Provinz Lecco, in einem Grenzbereich zum Tessin, daher fällt es unter die Kriterien für die Beantragung einer G-Genehmigung. Sie müssen jedoch ein Stellenangebot von einem Tessiner Unternehmen erhalten und den Genehmigungsantrag beim Bevölkerungsamt der Provinz Lecco in Abstimmung mit dem Schweizer sem einreichen. Die Genehmigung ist ein Jahr gültig und kann erneuert werden.
- Wie hoch ist der Selbstbehalt der Neuen Grenzgängervereinbarung im Jahr 2024?
- Für neue Grenzgänger (die seit dem 17. Juli 2023 einen Antrag gestellt haben) beträgt die Selbstbeteiligung € 10.000 pro Jahr auf das zu versteuernde Einkommen. Für alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023 Inhaber der Genehmigung G) beträgt die Befreiung 7.500 € pro Jahr und wird bis 2033 aufrechterhalten. Dies reduziert die Schweizer Quellensteuer, die auf den Teil des Einkommens berechnet wird, der über die Franchise hinausgeht.
- Bezahle ich Steuern sowohl in der Schweiz als auch in Italien?
- Die Quellensteuer auf das Erwerbseinkommen wird NUR in der Schweiz einbehalten. Italien behält gemäß dem am 9. Dezember 1976 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen keine zusätzlichen Steuern auf das schweizerische Einkommen ein. Italien erkennt die Steuergutschrift im Vordruck 730 (EG-Rahmen) an. Sie zahlen jedoch zusätzlich zur schweizerischen AHV/BVG Sozialversicherungsbeiträge INPS in Italien.
- Was kosten die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz?
- Der Arbeitgeber zahlt 5.3% des Bruttolohns für die AHV (Altersversicherung). Ab BVG (berufliche Vorsorge) ab 25 Jahren: je nach Alter 7%-18%. Die Unfallversicherung (UVG) beträgt ca. 0.7%-1.5%. Der Grenzgänger trägt auch 9,19% zum italienischen INPS bei, aber das Neue Abkommen begrenzt die doppelte Zahlung.
- Welche Krankenversicherung muss ich als Grenzgänger in Mandello abschliessen?
- Sie müssen sich vor Arbeitsbeginn bei einem im Tessin tätigen Versicherer bei einem KVG (Schweizerische Krankenversicherung) anmelden. Die Franchise reicht von CHF 300 bis CHF 2'500 pro Jahr. Das KVG deckt die Gesundheitsleistungen im Tessin und in Italien für Notfälle durch bilaterale Abkommen. Wählen Sie den Selbstbehalt und den Plan, der am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.