Leben in Laglio und Arbeiten im Tessin als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Frontalieri in Ticino

Besteuerung, Genehmigungen und Doppelbesteuerung: Was Sie wissen müssen, wenn Sie Grenzgänger sind und in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten.

Kontext

In Kürze

  • Neue Frontalieri-Vereinbarung: in Kraft seit 1. Januar 2024
  • Übergangsregelung 2024-2033 für alte Grenzgänger
  • Selbstbehalt € 10'000 für neue Grenzgänger

Eckdaten

  • Was: Neue Grenzgängervereinbarung
  • Wann: 1. Januar 2024
  • Wo: Tessin
  • Wer: Grenzgänger
  • Betrag: € 10'000 (Selbstbehalt)

Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und sieht wichtige Neuerungen für Grenzgänger vor, die in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten. Dazu gehören die Übergangsregelung 2024-2033 für alte Grenzgänger und die Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger.

So funktioniert die neue Grenzgängervereinbarung

Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossen, um die Situation der Grenzgänger zu regeln, die in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten. Diese Vereinbarung ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und sieht mehrere Neuerungen für Grenzgänger vor.

Übergangsregelung 2024–2033

Die Übergangsregelung 2024-2033 wurde für alte Grenzgänger eingeführt, die vor dem Inkrafttreten des Neuen Grenzgängerabkommens bereits in Laglio gelebt, aber im Tessin gearbeitet haben. Diese Regelung sieht vor, dass die alten Grenzgänger weiterhin im Tessin arbeiten können, ohne dass sich ihr Steuersystem wesentlich ändert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die alten Grenzgänger sich noch an die schweizerischen und italienischen Steuervorschriften halten müssen.

Selbstbehalt von € 10'000 für neue Grenzgänger

Der Selbstbehalt von

Operative Details

Der Einsatz eines Grenzgängers hat keinen Einfluss auf die Übergangsregelung 2024–2033. Trotzdem müssen Grenzgänger, die in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten, einige Steuervorschriften beachten.

Nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 2018 unterliegen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit in Italien den schweizerischen Steuervorschriften. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen.

Wenn ein Grenzgänger beispielsweise in einem Unternehmen mit Sitz im Tessin arbeitet und einen Lohn von 80'000 CHF pro Jahr verdient, könnte er als Arbeitnehmer gelten und schweizerischem Recht unterliegen. Wenn Sie jedoch als Freiberufler oder Unternehmer tätig sind, können Sie den italienischen Steuervorschriften unterliegen.

Für Grenzgänger, die in Laglio leben und im Tessin arbeiten, ist es wichtig, die folgenden Steuerregeln zu beachten:

  • Einkommenssteuern: Grenzgänger, die im Tessin ein Arbeitseinkommen erzielen, unterliegen der schweizerischen Einkommenssteuer. Die Rentenabgabe beträgt 1,8% für Einkommen bis CHF 20'000 und 1,9% für Einkommen zwischen CHF 20'001 und 80'000. Einkommen über 80'000 CHF unterliegen der Rentenabgabe von 3,4%. - Sozialversicherungsbeiträge: Grenzgänger, die im Tessin ein Erwerbseinkommen erzielen, unterliegen den schweizerischen Sozialversicherungsbeiträgen. Die Beiträge betragen 6,4% für Einkommen bis CHF 20'000 und 6,9% für Einkommen zwischen CHF 20'001 und 80'000. - Stempelsteuer: Grenzgänger, die einen

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Wichtige Punkte

Für Grenzgänger, die in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten, wird die Besteuerung durch das Neue Grenzgängerabkommen geregelt. Die Doppelbesteuerung wird durch die Steuergutschrift vermieden. Wenn Sie Grenzgänger sind, ist es wichtig, einen Steuerexperten zu konsultieren, um zu verstehen, wie Ihre Situation geregelt ist.

Das am 21. Juni 1963 unterzeichnete Neue Frontalieri-Abkommen ist ein Vertrag zwischen der Schweiz und Italien, der die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen von Grenzgängern regelt. Gemäss der Vereinbarung sind Grenzgänger in der Schweiz und in Italien von der Einkommensteuer befreit, müssen aber ihr Einkommen in einem der beiden Länder deklarieren.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Grenzgänger, arbeiten in Lugano als Finanzberater und leben in Laglio. Verdienen Sie 80 '000 Franken pro Jahr, unterliegt Ihr Einkommen der Einkommenssteuer in der Schweiz von 6,5%. Dank der Steuergutschrift werden Sie jedoch nicht zweimal besteuert, einmal in der Schweiz und einmal in Italien.

Wenn du zum Beispiel in Lugano arbeitest und 80 '000 Franken pro Jahr verdienst, unterliegt dein Einkommen der Einkommenssteuer in der Schweiz, die 6,5% beträgt. Dank der Steuergutschrift werden Sie jedoch nicht zweimal besteuert, einmal in der Schweiz und einmal in Italien.

Wenn Sie jedoch in einer anderen Tessiner Region wie Bellinzona arbeiten, könnte die Situation anders sein. In diesem Fall könnten Sie in der Schweiz der Einkommensteuer unterliegen, hätten aber keinen Anspruch auf die Steuergutschrift.

Hier ein Vergleich zweier Praxisszenarien:

| Szenarien | Einkommen

Häufig gestellte Fragen
Was ist die Neue Grenzgängervereinbarung?
Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und sieht wichtige Neuerungen für Grenzgänger vor, die in Laglio leben, aber im Tessin arbeiten.
Was bedeutet die Übergangsregelung 2024–2033?
Die Übergangsregelung 2024–2033 ist eine befristete Maßnahme für alte Grenzgänger.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung für neue Grenzgänger?
Der Selbstbehalt für neue Grenzgänger beträgt € 10'000.

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