Leben in Lovero und Arbeit in Graubünden als grenzüberschreitender Pendler (Grenzgänger-Leitfaden)

Besteuerung, Genehmigungen und Pendeln.
Kontext
In Kürze
- Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet.
- Die Schweiz ist kein Mitglied der EU.
- Die neue Frontalieri-Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Wohnen in Lovero und Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger
Lovero, eine kleine Gemeinde im Kanton Graubünden, ist ein idealer Ort für diejenigen, die das ruhige Leben der Südschweiz genießen und in einem internationalen Umfeld arbeiten möchten. Dank des neuen Grenzgängerabkommens, das am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, können Staatsangehörige einiger europäischer Länder ohne die traditionellen Wohnsitzbeschränkungen in der Schweiz arbeiten.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Schweiz kein EU-Mitglied ist, was für Grenzgänger gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Insbesondere haben sie keinen Zugang zu den Rechten der EU-Bürger, wie z. B. Freizügigkeit oder Sozialhilfe.
Für Grenzgänger, die sich für einen Umzug nach Lovero entscheiden, ist es wichtig, sich mit den lokalen und nationalen Vorschriften vertraut zu machen. Insbesondere ist es notwendig, sich mit den Regeln bezüglich des Wohnsitzes, der Arbeit und der Besteuerung vertraut zu machen. Beispielsweise benötigen Ausländer, die in der Schweiz arbeiten möchten, eine Aufenthaltsbewilligung, die nur erteilt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine der wichtigsten Vorschriften, die Grenzgänger kennen müssen, ist das Bundesgesetz über die Einwanderung (BGE), das die
Operative Details
Wichtige Fakten
- Was: Neues grenzüberschreitendes Abkommen
- Wann: 23. Dezember 2020
- Wo: Schweiz
- Wer: Schweizer Regierung
- Betrag: nicht angegeben
- Was: Steuereinrichtung
- Wann: 2024
- Wo: Schweiz
- Wer: Schweizer Regierung
- Betrag: nicht angegeben
- Was: Pendeln
- Wann: 2024
- Wo: Schweiz
- Wer: Grenzgänger
- Betrag: nicht angegeben
Lebt in Lovero und arbeitet in Graubünden als Grenzgänger
Wenn Sie ein Grenzgänger sind, der in Graubünden arbeitet und im Kanton Tessin wohnt, wissen Sie wahrscheinlich, dass am 23. Dezember 2020 ein neues Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen sieht die Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems für Grenzgänger vor.
Steuereinstellung
Die Besteuerung ist ein grundlegender Aspekt für Grenzgänger. Ab 2024 wird die Schweizer Regierung ein neues Steuersystem einführen, das die Möglichkeit bietet, in der Schweiz Steuern zu zahlen, auch wenn Sie in Italien wohnen. Dies bedeutet, dass Grenzgänger ihren Wohnsitz in Italien behalten und in der Schweiz arbeiten können, ohne in beiden Ländern Steuern zahlen zu müssen.
Pendeln
Pendeln ist ein häufiges Problem für Grenzgänger. Viele von ihnen reisen täglich zwischen Italien und der Schweiz hin und her, um zu arbeiten, was ein logistisches und finanzielles Problem darstellen kann. Ab 2024 wird die Schweizer Regierung eine Pendlerregelung einführen, die es ermöglicht, in der Schweiz Steuern zu zahlen, auch wenn Sie in Italien wohnen.
Konkrete Beispiele
Hier sind einige konkrete Beispiele dafür, wie das neue Steuersystem funktionieren wird:
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Wichtige Punkte
Steuereinrichtung
Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, daher gelten andere Steuervorschriften als in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die neue Grenzgängervereinbarung ist ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und enthält eine Reihe von Regeln zur Regelung der Arbeitsverhältnisse zwischen Grenzgängern und ihren Unternehmen.
Die Schweiz hat ein anderes Steuersystem als die EU, mit einer Bundeseinkommensteuer von 8,2 %, die je nach Wohnsitzregion variieren kann. Darüber hinaus gibt es kantonale und kommunale Steuern, die bis zu 20 % des Einkommens betragen können.
So funktioniert das neue grenzüberschreitende Abkommen
Das neue grenzüberschreitende Abkommen wurde am 31. Mai 2022 unterzeichnet und erfuhr bei der Ratifizierung einige Änderungen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Möglichkeit, für Grenzgänger, die in der Schweiz Beiträge gezahlt haben, die Wiedereingliederung in das Schweizer Rentensystem zu beantragen. Dies kann bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.
Um von diesem Abkommen profitieren zu können, müssen Grenzgänger in ihrem Heimatstaat gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert sein und seit mindestens 12 Monaten Beiträge in der Schweiz entrichtet haben. Darüber hinaus müssen sie für ihre Rente versichert sein und über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 75'000 verfügen.
Konkrete Beispiele
Angenommen, ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Lovero in der Schweiz arbeitet in Graubünden. Im Jahr 2022 zahlte er in der Schweiz Beiträge in der Höhe von CHF 18'000. Wenn Sie sich für die Wiedereingliederung in das Schweizer Rentensystem entscheiden, können Sie von einer Erhöhung der Rentenbeiträge um 10 % im Vergleich zum italienischen Rentensystem profitieren.
Operative Checklisten
Um vom neuen Grenzabkommen zu profitieren, müssen Grenzgänger:
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hat das neue Abkommen über grenzüberschreitende Pendler die Besteuerung beeinflusst?
- Das neue Abkommen über grenzüberschreitende Pendler legt die Auswirkungen auf die Besteuerung nicht fest. Es wird jedoch wahrscheinlich Änderungen im Steueransatz für grenzüberschreitende Pendler geben.
- Welche Genehmigungen benötigen grenzüberschreitende Pendler?
- Grenzüberschreitende Pendler benötigen eine G- oder B-Erlaubnis, um in der Schweiz zu arbeiten.