Cassano Valcuvia–Ticino: Grenzüberschreitung 2024 (Grenzgänger-Leitfaden)

Hügellandschaft zwischen Cassano Valcuvia und der Grenze zum Kanton Tessin

Pendeln, Steuern und Lebenshaltungskosten für diejenigen, die Cassano Valcuvia als Grundlage für die Arbeit im Kanton Tessin mit der Genehmigung G bewerten.

Kontext

In Kürze

  • Neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024
  • Quellensteuer nur in der Schweiz einbehalten
  • Alte Grenzgänger: Befreiung € 7'500, Regelung 2024–2033
  • Neue Grenzgänger: Selbstbehalt € 10'000

Eckdaten

  • Was: Neues Grenzgängerabkommen Italien-Schweiz
  • Wann: Unterzeichnet am 23.12.2020, gültig ab 1. Januar 2024
  • Wo: Kanton Tessin und italienische Grenzregionen
  • Wer: Italienische Ratifizierung mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023
  • Alte Grenzgänger: Befreiung € 7'500, Übergangsregelung 2024–2033
  • Neue Grenzgänger: Selbstbehalt € 10'000
  • Abkommen: Doppelbesteuerung Italien-Schweiz unterzeichnet am 9. Dezember 1976
  • CH-Beiträge: AHV/IV/EO 5.3% abhängig, ALV/KV 1.1%

In Cassano Valcuvia zu leben und als Grenzgänger im Tessin zu arbeiten, ist eine Wahl des grenzüberschreitenden Pendelns, die diejenigen betrifft, die in der Provinz Varese leben und auf die Arbeitsplätze des Kantons Tessin abzielen. Der rechtliche Rahmen hat sich mit der neuen Frontalieri-Vereinbarung, die am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2024 nach der italienischen Ratifizierung mit dem Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 in Kraft ist, radikal geändert.

Das Grundprinzip: Besteuerung nur in der Schweiz

Bei Grenzgängern mit Bewilligung G wird die Quellensteuer ausschliesslich in der Schweiz auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit einbehalten. Italien vermeidet die Doppelbesteuerung durch den Mechanismus der Steuergutschrift, den der Steuerpflichtige im EG-Rahmen des Vordrucks 730 angibt. Die Schweiz ist nicht

Operative Details

Analyse: Was ändert sich in der Praxis für jemanden, der aus Cassano Valcuvia wegfährt

Cassano Valcuvia liegt in der Provinz Varese, in einer binnenländischen Position in Bezug auf die grossen Tessiner Grenzübergänge. Wer auf das Tessin abzielt, muss zunächst die Fahrzeiten und die Routenwahl berücksichtigen, noch bevor er die Löhne vergleicht.

Entfernungen und Grenzübergänge

Aus dem Talgrund der Valcuvia führen die Wege ins Tessin im Wesentlichen zur Autobahn A8 Richtung A26 und dann zum Grenzübergang Brogeda oder zum Strassennetz, das über Ponte Tresa und den Luganersee führt. Die erste Route ist diejenige der Pendler, die im Luganese und im Mendrisiotto arbeiten; die zweite dient denjenigen, die im Locarnese oder im westlichen Teil des Kantons beschäftigt sind. Bevor man umzieht, lohnt es sich, die Strecke zu den Stosszeiten zu simulieren und auch den historischen Verkehr an den Grenzübergängen mit Grenzverkehr sowie die Karte der verfügbaren Übergänge unter Grenzkarte zu konsultieren.

Vergleich der Steuersysteme: vor und nach 2024

PositionAlter Grenzgänger (vor 17.7.2023)Neuer Grenzgänger
Befreiung/Freibetrag7'500 €10'000 €
HauptbesteuerungNur SchweizNur Schweiz
Übergangsregelung2024–2033Nicht vorgesehen
Italienische SteuergutschriftRahmen CE 730Rahmen CE CE 730
IRPEF-Steuersatz auf ÜberschussNicht geschuldet23 % / 35 % / 43 %

Für einen historischen Grenzgänger bringt der Wechsel im Jahr 2024 keine doppelte Besteuerung, sondern den Beginn des Abbaus der Befreiung: Jahr für Jahr sinkt die Freigrenze, bis sie im Jahr 2033 auf null fällt. Für einen nach dem 17. Juli 2023 neu Eingestellten ist der Freibetrag von 10'000 € dagegen der unmittelbare Schutzschild, und was diesen Betrag übersteigt, fliesst mit den drei genannten progressiven Sätzen in die italienische IRPEF ein.

Wichtige Punkte

Arbeitsverfahren: vom Entscheid bis zum ersten Arbeitstag

Schritt 1 — Überprüfung des Status

Bestätige, ob du ein «alter Grenzgänger» (vor dem 17. Juli 2023 als Grenzgänger eingestellt) oder ein «neuer Grenzgänger» bist. Der Status bestimmt die Anwendung der Befreiung von CHF 7'500 mit Übergangsregelung 2024–2033 oder des Freibetrags von CHF 10'000. Bewahre alle Unterlagen auf, die das Datum des Beginns der Tätigkeit als Grenzgänger belegen.

Schritt 2 — Bewilligung G und Anmeldung

Die G-Bewilligung ist die Grenzgängerbewilligung, die von den kantonalen Behörden ausgestellt wird, nachdem der Schweizer Arbeitgeber den Antrag eingereicht hat. Überprüfe die erforderlichen Unterlagen unter Bewilligung G und B und vergleiche die beiden Typen mit Bewilligung G vs B.

Schritt 3 — Anmeldung in Italien

Eintragung ins AIRE bei Wohnsitzverlegung, Anmeldung beim Nationalen Gesundheitsdienst (oder Aufrechterhaltung des Optionsrechts gemäss KVG) und Eröffnung eines geeigneten Bankkontos für den Lohn in CHF oder EUR, unter Beachtung des Wechselkurses CHF/EUR.

Schritt 4 — Lohnabrechnung und Steuern in der Schweiz

Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber gemäss den vom Bundesgesetz und Kantonsgesetz festgelegten Sätzen einbehalten und auf Bundesebene von der ESTV/AFC und auf Kantonsebene von den kantonalen Steuerverwaltungen verwaltet. Auf der Lohnabrechnung erscheinen AHV/IV/EO 5,3%, ALV/Arbeitslosenversicherung 1,1% (Maximum CHF 148'200), UVG zwischen 0,7% und 1,5% und BVG zwischen 7% und 18% nach Altersklasse ab 25 Jahren. Für eine realistische Simulation deines Nettolohns verwende den Lohnabrechnungs-Simulator und den Steuerrechner.

Häufig gestellte Fragen
Wann ist die Neue Grenzgängervereinbarung in Kraft getreten?
Das Neue Grenzgängerabkommen Italien-Schweiz wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die italienische Ratifizierung erfolgte mit dem Gesetz 83 vom 13. Juni 2023. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern stammt vom 9. Dezember 1976.
Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Grenzgängern?
Die alten Grenzgänger, also diejenigen, die bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzgänger waren, haben eine Befreiung von € 7'500 und eine Übergangsregelung, die im Jahr 2033 ausläuft. Die neuen Grenzgänger, die nach diesem Datum eingestellt werden, profitieren von einer Selbstbeteiligung von € 10'000: Der eventuelle Überschuss wird in Italien mit den IRPEF-Sätzen von 23%, 35% und 43% besteuert.
Wird die Quellensteuer in beiden Ländern gezahlt?
Nein. Für Grenzgänger mit Ausweis G wird die Quellensteuer nur in der Schweiz einbehalten. Italien vermeidet die Doppelbesteuerung durch die im EG-Rahmen des Vordrucks 730 angegebene Steuergutschrift. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums.
Welche Beiträge werden von der Schweizer Lohnabrechnung einbehalten?
Auf der Lohnabrechnung des Grenzgängers werden AHV/IV/EO zu 5,3% zu Lasten des Mitarbeiters, ALV/VK zu 1,1% mit einer jährlichen Obergrenze von CHF 148'200, UVG zwischen 0,7% und 1,5% und BVG-Beiträge zwischen 7% und 18% pro Altersgruppe ab 25 Jahren erhoben. Die Sätze werden durch Bundes- und kantonale Gesetze festgelegt.
Wie funktioniert das Gesundheitswesen für einen Grenzgänger mit G-Genehmigung?
Grenzgänger mit G-Bewilligung haben das Wahlrecht zwischen der schweizerischen Krankenversicherung KVG und der Einschreibung in das italienische Gesundheitssystem über die CMI. Die jährlichen Franchisen für Erwachsene im KVG liegen zwischen CHF 300 und CHF 2'500. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) geht in diesen Bereich, der auf kantonaler Ebene geführt wird, nicht ein.

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