Leben in Colorina und Arbeiten in Graubünden (Grenzgänger-Leitfaden)

Colorina in der Provinz Sondrio: typischer Wohnbereich für Grenzgänger, die im Kanton Graubünden arbeiten

G-Bewilligung, Besteuerung in der Schweiz, italienische Steuergutschrift, AHV/BVG, KVG und Verfahren: der umfassende Leitfaden für Grenzgänger zwischen Sondrio und Graubünden.

Kontext

Kurz zusammengefasst

  • Aufenthaltsbewilligung G: Grenzgängerbewilligung für Bewohner von Colorina, die in Graubünden arbeiten
  • Quellensteuer: Nur in der Schweiz einbehalten, keine Doppelbesteuerung mit italienischer Steuergutschrift
  • Neues Abkommen 2024: Alte Grenzgänger haben eine Befreiung von €7.500, neue Grenzgänger €10.000 ab Erklärung
  • AVS/LPP/LAMal: Sozialversicherung und Krankenversicherung nach Schweizer Gesetzen, mit LAMal-Option für Grenzgänger G

Wichtige Fakten

  • Was: Grenzgängerbewilligung G für Einwohner der Grenzgemeinden des Tessin-Italien, die in Graubünden angestellt arbeiten
  • Wann: Neues Grenzgängerabkommen in Kraft ab 1. Januar 2024 (unterzeichnet am 23. Dezember 2020, Ratifizierung IT: Gesetz 83/2023)
  • Wo: Grenzgemeinden wie Colorina (Sondrio), Grenzübergänge nach Graubünden
  • Wer: SECO (CH), SEM, INPS, Finanzamt (IT), italienische Gemeindeverwaltungen
  • Rechtsgrundlage: Italienisch-schweizerische Konvention vom 9. Dezember 1976; Neues Grenzgängerabkommen vom 23. Dezember 2020
  • Befreiungen 2024: €7.500 (alte Grenzgänger vor dem 17.7.2023) / €10.000 (neue Grenzgänger)

Die Grenzgängerbewilligung G ist die ideale Lösung für Personen, die in Colorina — einer Grenzgemeinde in der Provinz Sondrio — wohnen und in Graubünden arbeiten. Im Gegensatz zur Bewilligung B (vorübergehender Aufenthalt) ermöglicht die Bewilligung G, die Wohnsitz in Italien zu behalten, während eine abhängige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird.

Operative Details

Wenn man in Graubünden mit einer G-Bewilligung arbeitet, wird das Gehalt nach schweizerischem Recht berechnet, nicht nach italienischem Recht. Der Lohn unterliegt drei Arten von Abzügen: Kantonale Quellensteuer: Der Arbeitgeber berechnet die Steuer basierend auf dem Bruttolohn, dem Familienstand und den vom Grenzgänger beim Kanton Graubünden angegebenen Familienlasten. Dieser Abzug ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer: Der Grenzgänger kann eine Rückerstattung erhalten, wenn der abgezogene Betrag die tatsächlich geschuldete Steuer am Jahresende übersteigt. Pflichtige Sozialversicherungsbeiträge: Die AHV/IV/EO (5,3 %) sind Zahlungen an das schweizerische öffentliche Rentensystem. Der Grenzgänger sammelt Anspruchsrechte, auch wenn er in Italien wohnt, solange er in der Schweiz arbeitet. Diese Beitragsjahre werden im Falle eines Umzugs oder einer Pensionierung mit der italienischen Rentenversicherung (INPS) koordiniert. Berufliche Unfallversicherung: Die UVG (0,7–1,5 %) wird vom Arbeitgeber an die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) gezahlt und deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Die zusätzliche Altersvorsorge und die zweite Säule (BVG) Neben der AHV ist der Grenzgänger ab einem Alter von 25 Jahren in einem beruflichen Vorsorgefonds (BVG) eingeschrieben. Der Beitragssatz variiert zwischen 7 % und 18 %, je nach Altersgruppe und den Bedingungen des Fonds. Das BVG garantiert eine zusätzliche Altersrente im Vergleich zur AHV und ein Kapital im Falle von Invalidität oder vorzeitigem Tod. Der in Italien wohnhafte Grenzgänger hat dieselben Beitrags- und Renterechte wie ein schweizerischer Arbeitnehmer. Die Beiträge zur AHV, AD/AC und BVG sind in der italienischen Einkommenssteuererklärung abzugsfähig und reduzieren die IRPEF-Bemessungsgrundlage. Dies stellt einen erheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber einem reinen italienischen Arbeitnehmer dar. Einkommenssteuererklärung und Steuergutschrift: So funktioniert es Am Ende des Steuerjahres reicht der Grenzgänger eine italienische Einkommenssteuererklärung bei der Steuerbehörde ein und gibt das Gesamteinkommen aus der Arbeit in Graubünden an. Er verwendet das Feld „CE“ des Modells 730, in dem er das Bruttoeinkommen, die in der Schweiz gezahlten Quellensteuern und die geleisteten Beiträge (AHV, BVG, AD/AC) angibt. Die Steuerbehörde berechnet die italienisch-schweizerische Steuergutschrift, indem sie die italienischen IRPEF-Sätze (23 % bis 28.000 €; 35 % von 28.001 € bis 50.000 €; 43 % über 50.000 €) anwendet und die bereits gezahlten Schweizer Steuern abzieht. Beispiel für die steuerliche Logik (allgemein): Ein Grenzgänger, der ein Bruttoeinkommen in Graubünden erhält, unterliegt der kantonalen Schweizer Steuer auf dem Lohnzettel. In der italienischen Steuererklärung wird seine IRPEF-Bemessungsgrundlage durch die abzugsfähigen AHV/BVG-Beiträge reduziert. Wenn die gezahlte Schweizer Steuer höher ist als die in Italien geschuldete IRPEF, erhält er eine Rückerstattung. Wenn sie niedriger ist, zahlt er den Unterschied. Die Steuergutschrift verhindert, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.

Wichtige Punkte

Wenn Sie erwägen, Ihren Wohnsitz nach Colorina zu verlegen und in Graubünden Arbeit zu suchen, finden Sie hier die grundlegenden Schritte, um Ihre Tätigkeit als Grenzgänger zu starten.

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Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Quellensteuer für einen Grenzgänger, der in Graubünden arbeitet?
Die Quellensteuer auf das Erwerbseinkommen wird nur in der Schweiz vom Arbeitgeber einbehalten, nicht in Italien. Die schweizerische Quellensteuer wird auf der Grundlage des Bruttoeinkommens, des Zivilstandes und der Familienlasten berechnet. In der italienischen Steuererklärung (EG-Rahmen 730) trägt der Grenzgänger das Gesamteinkommen ein und erhält automatisch eine Steuergutschrift für bereits in der Schweiz gezahlte Steuern. Dieser Mechanismus vermeidet eine Doppelbesteuerung. Wenn die Schwei
Was ist der Unterschied zwischen der Genehmigung G und der Genehmigung B für diejenigen, die in Colorina leben möchten?
Die Genehmigung G ist Grenzgängern vorbehalten: Sie ermöglicht den Aufenthalt in Italien (Colorina) und die Arbeit in der Schweiz (Graubünden) ohne Verlegung des meldeamtlichen Wohnsitzes. Die B-Bewilligung hingegen ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Personen, die tatsächlich in die Schweiz ziehen möchten. Mit der G-Genehmigung behalten Sie Ihre Basis in Italien, zahlen italienische Gemeindesteuern und nutzen das bilaterale Abkommen CH-IT von 1976, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Welche Steuerbefreiungen gibt es im neuen Grenzabkommen 2024?
Mit dem neuen Abkommen, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden spezifische Ausnahmen eingeführt. Grenzgänger, die bereits vor dem 17. Juli 2023 gegründet wurden, profitieren von einer Befreiung von bis zu 7.500 € Jahreseinkommen, die in Italien im Rahmen einer Übergangsregelung 2024-2033 zu melden sind. Neue Grenzgänger, die nach dem 17. Juli 2023 registriert wurden, haben einen Selbstbehalt von 10.000 €. Einkommen unterhalb dieser Schwellenwerte unterliegen dank der Steuergutschrif
Wie funktioniert die Krankenversicherung (KVG) für Grenzgänger mit Bewilligung G?
Grenzgänger G hat das Wahlrecht: Er kann sich weiterhin beim italienischen Nationalen Gesundheitsdienst anmelden oder eine schweizerische Krankenversicherung (KVG) abschliessen. Wenn Sie sich für das KVG entscheiden, können Sie eine Franchise zwischen CHF 300 und CHF 2.500 pro Jahr nach Ihren Wünschen wählen. Die Auswahl muss innerhalb der vom Versicherer des Kantons Graubünden vorgesehenen Fristen mitgeteilt werden.
Welche Vorsorgebeiträge (AHV, BVG) werden von der Lohnabrechnung einbehalten?
Grenzgänger, die in Graubünden arbeiten, unterstehen der AHV/IV/EO (5.3% vom Arbeitgeber einbehalten) und der ALV/VK (Arbeitslosigkeit/Berufskrankenkasse, 1.1% innerhalb der Obergrenze CHF 148.200). Ab dem 25. Altersjahr ist er obligatorisch in einem BVG-Fonds (Zusatzvorsorge) mit einem Satz von 7-18% je nach Altersgruppe eingeschrieben. Zudem zahlt der Arbeitgeber die UVG-Versicherung (0.7–1.5 %) bei der SUVA für Unfälle ein. Alle diese Beiträge sind in der italienischen Erklärung abzugsfähig.

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