Grenzgänger und Telearbeit: Vereinbarung über 25 % -Grenze veröffentlicht (Grenzgänger-Leitfaden)

Vereinbarung über die 25 % -Grenze für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, veröffentlicht

Kontext

In Kürze

  • Die Vereinbarung über die 25 % -Grenze für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, wurde veröffentlicht
  • Neues Grenzgängerabkommen unterzeichnet am 23.12.2020, gültig ab 1. Januar 2024

Eckdaten

  • Neues Grenzabkommen: Freistellung € 7'500 für alte Grenzgänger, Übergangsregelung 2024-2033
  • Neue Grenzgänger: Selbstbehalt € 10'000
  • Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz: unterzeichnet am 9. Dezember 1976

Das neue Grenzabkommen

Die neue Grenzgängervereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und sieht die Schaffung einer 25% -Grenze für Grenzgänger vor, die in der Schweiz arbeiten. Diese Vereinbarung ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Konkrete Beispiele

Ein konkretes Beispiel ist ein Grenzgänger, der in Bellinzona lebt und in Lugano arbeitet. Nach dem neuen Abkommen könnte dieser Arbeitnehmer von einer Steuer in Höhe von € 7'500 befreit werden, wenn er seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnt. Wenn Sie jedoch ein neuer Grenzgänger sind, können Sie einer Selbstbeteiligung von € 10'000 unterliegen.

Vergleiche praktischer Szenarien

Ein weiteres Beispiel ist ein Grenzgänger, der in Como lebt und in Locarno arbeitet. Nach dem neuen Abkommen könnte dieser Arbeitnehmer von einer Steuer in Höhe von € 7'500 befreit werden, wenn er seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnt. Wenn Sie jedoch ein neuer Grenzgänger sind, können Sie einer Selbstbeteiligung von € 10'000 unterliegen.

Operative Checklisten

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, ist es wichtig zu prüfen, ob sie der Befreiung von

Operative Details

Praktische Implikationen

  • Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, müssen ihre Steuererklärung gemäß der von der Schweizer Regierung am 10. Februar 2023 veröffentlichten Vereinbarung über die 25% -Grenze in der Schweiz abgeben
  • Die Schweiz vermeidet die Doppelbesteuerung für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, dank der Befreiung von € 10'000 für Arbeitseinkommen
  • Darüber hinaus können Grenzgänger gemäß den Bestimmungen des Dekrets vom 12. Mai 2022 eine günstigere steuerliche Behandlung als Schweizer Bürger in Anspruch nehmen

Szenarien

  • Wenn ein Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Italien wohnt, muss er seine Steuererklärung in der Schweiz abgeben und von der Selbstbeteiligung von € 10'000 profitieren
  • Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer aus Lugano, der in der Schweiz arbeitet und in Bellinzona wohnt, seine Steuererklärung in der Schweiz einreichen und muss in der Schweiz keine Steuern zahlen
  • Wenn ein Grenzgänger in Italien arbeitet und in der Schweiz wohnt, muss er seine Steuererklärung in Italien abgeben und von der Steuerbefreiung von € 7'500 profitieren
  • Zum Beispiel kann ein Arbeitnehmer aus Bellinzona, der in Italien arbeitet und in Lugano wohnt, seine Steuererklärung in Italien einreichen und muss in Italien keine Steuern zahlen

Operative Checklisten

  • Prüfen Sie, ob Sie ein Grenzgänger sind, der in der Schweiz arbeitet und in Italien wohnt oder umgekehrt
  • Prüfen Sie, ob Sie ein Arbeitseinkommen von mehr oder weniger als € 10'000 oder € 7'500 haben
  • Prüfen Sie, ob Sie die

Empfohlene Tools

Für eine aktuelle Schätzung nutzen Sie den Nettolohnrechner und den CHF-EUR-Wechselvergleich.

Wichtige Punkte

Was konkret zu tun ist

  • Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, müssen ihre Steuererklärung bis zum 30. April 2024 in der Schweiz einreichen.
  • Die Schweiz vermeidet die Doppelbesteuerung von Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten.

Die Vorteile der Vereinbarung

Die Vereinbarung über die 25% -Grenze für Grenzgänger und Telearbeit wurde veröffentlicht und wird vielen Grenzgängern im Kanton Tessin das Leben erleichtern. Grenzgänger können gemäss dem Abkommen in der Schweiz arbeiten, ohne in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben zu müssen, sofern ihr Einkommen 25% des Gesamteinkommens nicht übersteigt.

Konkrete Beispiele

Beispielsweise kann ein Grenzgänger, der in der Schweiz 50 '000 Franken und in Italien 30' 000 Franken pro Jahr verdient, seine Steuererklärung in Italien einreichen und muss in der Schweiz keine Steuererklärung abgeben, da sein Einkommen in der Schweiz 25% des Gesamteinkommens nicht übersteigt.

Ein weiteres Beispiel ist ein Unternehmer, der in der Schweiz arbeitet und 80 '000 Franken pro Jahr verdient, aber auch in Italien ein Mieteinkommen von 20' 000 Franken hat. In diesem Fall kann der Unternehmer seine Steuererklärung in der Schweiz einreichen und muss keine Steuererklärung in Italien einreichen, da sein Einkommen in der Schweiz 25% des Gesamteinkommens nicht übersteigt.

So funktioniert die Regelung

Die Verordnung wurde am 15. Februar 2024 veröffentlicht und tritt am 1.

Für eine genaue Nettogehaltsberechnung nutzen Sie unseren Steuervergleichsrechner: vergleichen Sie G- und B-Bewilligung mit allen Abzügen 2026.

Quelle: quotidianopiu.it

Verwandte Artikel