Grenzgänger Italien-Schweiz: Telearbeit bis zu 25% (Grenzgänger-Leitfaden)

Mit dem Gesetz Nr. 217 vom 29. Dezember 2025 wurde eine neue Regel für Grenzgänger eingeführt, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen.
Kontext
Eckdaten
- Das Gesetz Nr. 217 vom 29. Dezember 2025 wurde am 19. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
- Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die unter die Vereinbarung von 2020 fallen.
- Die Gesetzgebung sieht vor, dass Grenzgänger Telearbeit bis zu 25% ihrer Arbeitszeit leisten können.
Konkrete Beispiele
- Ein Grenzgänger aus Lugano, der für ein italienisches Unternehmen arbeitet, kann bis zu 4 Stunden am Tag Telearbeit leisten, was etwa 20% seiner Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche entspricht.
- Ein anderer Grenzgänger aus Bellinzona, der für ein Schweizer Unternehmen arbeitet, kann bis zu 3 Stunden am Tag Telearbeit leisten, was etwa 15% seiner Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche entspricht.
Regulierung
Das Gesetz Nr. 217 vom 29. Dezember 2025 sieht vor, dass Grenzgänger Telearbeit bis zu 25% ihrer Arbeitszeit leisten können, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Einen Arbeitsvertrag haben, der die Möglichkeit der Telearbeit vorsieht;
- Über eine geeignete Ausrüstung für die Telearbeit verfügen;
- Haben Sie eine stabile und sichere Internetverbindung;
- Beachten Sie die Vorschriften zum Datenschutz und zur Sicherheit von IT-Systemen.
Operative Checklisten
Um die Telearbeit effektiv und sicher durchführen zu können, müssen Grenzgänger:
- Überprüfen Sie, ob ihr Arbeitsvertrag die Möglichkeit der Telearbeit vorsieht;
- Installieren und konfigurieren
Operative Details
Die neue Regel erlaubt es Grenzgängern, bis zu 25% ihrer Arbeit in Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus zu verrichten. Das bedeutet, dass sie bis zu 25% ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten können.
Die Gesetzgebung, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde von der Schweizer Regierung in Zusammenarbeit mit der italienischen Regierung auf der Grundlage des bilateralen Abkommens zwischen den beiden Ländern erlassen. Gemäss Medienmitteilung der Schweizer Regierung "zielt diese Massnahme darauf ab, die Lebensqualität der Grenzgänger zu verbessern und ihre Integration in die Tessiner Gesellschaft zu fördern".
Doch was genau bedeutet diese neue Regel für Grenzgänger? Hier sind einige konkrete Beispiele, um dies zu verdeutlichen.
Stellen wir uns vor, wir haben einen Grenzgänger, der in Bellinzona lebt und in Lugano arbeitet. Vor der neuen Regel konnte er, wenn er 8 Stunden am Tag arbeitete, keine Arbeit von zu Hause aus verrichten, andernfalls verstieß er gegen das Arbeitsgesetz. Jetzt kann er maximal 2 Stunden pro Tag (25% von 8 Stunden) von zu Hause aus arbeiten.
Ein weiteres Beispiel: Ein Grenzgänger, der in Lugano lebt und in Mailand arbeitet, kann 3 Stunden am Tag von zu Hause aus arbeiten (25% von 12 Stunden).
Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorschriften nicht für Saisonarbeiter oder Arbeitnehmer gelten, die kurzfristig arbeiten.
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Wichtige Punkte
Die Tessiner Steuerverwaltung hat eine neue Regel angekündigt, die das Leben vieler Grenzgänger, die zwischen Italien und der Schweiz arbeiten, radikal verändern könnte. Nach monatelangen Verhandlungen mit den italienischen und schweizerischen Behörden wurde eine Vereinbarung getroffen, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, bis zu 25% ihrer Arbeit aus der Ferne zu verrichten, ohne Steuern auf das in der Schweiz verdiente Einkommen zahlen zu müssen.
Um von dieser neuen Regelung profitieren zu können, müssen Grenzgänger bis zum 31. Dezember 2026 bei ihrer Steuerverwaltung einen Antrag stellen. Der Antrag muss mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, einschließlich der Steuererklärung, der Arbeitsbescheinigung und eines Arbeitsplans, der beschreibt, wie die Telearbeit organisiert wird.
Die neue Regel gilt für alle Grenzgänger, die in Italien arbeiten und in der Schweiz wohnen, aber nur, wenn sie ein Jahreseinkommen von weniger als CHF 150 '000 haben. Darüber hinaus gilt die Regel nicht für Grenzgänger, die für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz arbeiten oder Anteile an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz halten.
Hier sind einige konkrete Beispiele, wie die neue Regel funktionieren könnte:
- Ein Grenzgänger, der als Ingenieur in Italien arbeitet und in Lugano wohnt, könnte bis zu 25% seiner Arbeit aus der Ferne erledigen, ohne Steuern auf das in der Schweiz verdiente Einkommen zahlen zu müssen. In diesem Fall könnten Sie bis zu 45 '000 Schweizer Franken pro Jahr verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen.
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Quelle: missionline.it
Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich von der neuen Regel profitieren?
- Bitte reichen Sie bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag bei Ihrer Steuerverwaltung ein.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der neuen Regelung profitieren zu können?
- Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die unter die Vereinbarung von 2020 fallen.
- Wann tritt die neue Regel in Kraft?
- Das Gesetz Nr. 217 vom 29. Dezember 2025 wurde am 19. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht.
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