Torre di Santa Maria: Arbeiten in Graubünden als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Ab dem 1. Januar 2024 wandelt das neue Grenzgängerabkommen die Besteuerung um. Bewilligung G, Franchise € 10 '000, Steuer in der Schweiz, AHV/BVG, Rückvergütungen: So leben und arbeiten Sie als Grenzgänger.
Kontext
In Kürze
- Neues Grenzschutzabkommen in Kraft seit 1. Januar 2024
- Quellensteuer NUR in der Schweiz einbehalten
- Freibetrag € 10.000 (neue Grenzgänger), Übergangsregelung 2024–2033
- Urlaub G für Arbeitnehmer Italien→Schweiz
Eckdaten
- Was: Neues Grenzabkommen Italien-Schweiz unterzeichnet am 23. Dezember 2020
- Wann: Gültig ab 1. Januar 2024
- Wo: Grenzen Italien-Schweiz (inkl. Graubünden)
- Steuer: Eidgenössischer Steuerabzug Schweiz + kantonale Steuersätze
- Selbstbehalt: € 10.000 pro Jahr (neuer Grenzgänger), € 7.500 (alt, 2024–2033)
- Erlaubnis: Kategorie G (abhängiger Grenzgänger)
- Rechtsgrundlage: Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Dezember 1976; Ratifizierung IT Gesetz 83/2023
Am 1. Januar 2024 ist das neue Grenzabkommen zwischen Italien und der Schweiz in Kraft getreten, das am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und von Italien mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert wurde. Für diejenigen, die in Torre di Santa Maria leben und in der Schweiz (einschließlich Graubünden) arbeiten, ändert diese Gesetzesänderung das Steuer- und Sozialversicherungssystem vollständig.
Die wichtigste Neuerung: Die Quellensteuer wird AUSSCHLIESSLICH von der Schweiz einbehalten, nicht mehr doppelt besteuert. Wer als Grenzgänger der Kategorie G (Arbeitnehmer) arbeitet, sieht die italienische Steuergutschrift automatisch über den EG-Rahmen der Steuererklärung verwaltet. Es handelt sich nicht um eine einfache Buchhaltung: Es ist eine strukturelle Veränderung, die die Steuerbelastung reduziert und viele
Operative Details
Steuern des Grenzgängers: Von den schweizerischen Abzügen zum italienischen Steuerkredit
Die Steuern des Grenzgängers, der in Torre di Santa Maria wohnt und in der Schweiz arbeitet, dreht sich um zwei Säulen: die schweizerische Lohnsteuer und den italienischen Steuerkredit.
Während des Arbeitsverhältnisses zieht der Schweizer Arbeitgeber die Steuer von der Lohnabrechnung ab, entsprechend den schweizerischen Steuern. Für einen Grenzgänger, der als Arbeitnehmer angestellt ist, betragen die AVS-Beiträge (Pension und Invalidität), AI und IPG (Einkommensintegration) 5,3 % des Bruttoverdienstes. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (AD) und die integrierte Gesundheitsversicherung (AC) betragen 1,1 %, mit einem Maximalbetrag von CHF 148.200. Die Unfallversicherung (LAINF) variiert zwischen 0,7 % und 1,5 %. Zusätzlich besteht die obligatorische Zahlung an die Pensionskasse (LPP), die zwischen 7 % und 18 % der Lebensjahre des Arbeitnehmers (ab dem 25. Lebensjahr) variiert. Alle diese Beträge werden vom Bruttoverdienst abgezogen.
Bei der italienischen Steuererklärung (Modell 730) meldet der Grenzgänger den Bruttoverdienst, den er in der Schweiz verdient hat, abzieht die Freigrenze (€ 10.000 für neue, € 7.500 für alte Grenzgänger) und legt die IRPEF an. Die IRPEF ist progressiv: 23 % bis zu € 28.000, 35 % zwischen € 28.001 und € 50.000, 43 % über € 50.000. Im CE-Formular der Steuererklärung meldet der Grenzgänger die in der Schweiz gezahlte Steuer (Bundes- und Kantonssteuer) und zieht sie von der italienischen Steuerschuld ab.
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Wichtige Punkte
Schritte mit konkreten Maßnahmen: von der Anfrage für das Arbeitsvisum bis zur ersten Erklärung
Stufe 1: Arbeitsvisum und Arbeitsvertrag Der erste Schritt ist ein Arbeitsangebot von einem Schweizer Arbeitgeber (oder über eine Personalvermittlung). Mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag wird die Anfrage für das Arbeitsvisum beim Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht. Das Visum ist persönlich, gültig für 5 Jahre und kann erneuert werden, wenn der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Im Antragsformular müssen Sie den Arbeitgeber, die Position, die Arbeitsstelle, den Bruttogehalt, den Kanton und den Arbeitgeber angeben. Warten Sie 4-6 Wochen auf die Genehmigung.
Stufe 2: Anmeldung bei der INPS und Meldung des Statuswechsels Melden Sie sich bei der INPS in Italien über den neuen Status: Beginn der Arbeit in der Schweiz. Wenn Sie vorherige INPS-Versicherungen (selbstständig, Angestellter in Italien) haben, melden Sie den Statuswechsel. Ab Januar 2024 zahlen die Frontalierer die Vorsorgebeiträge in der Schweiz (AVS/AI) über den Arbeitgeber, nicht in Italien. Die INPS schließt Ihre italienische Arbeitsposition.
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Häufig gestellte Fragen
- Was ändert sich ab dem 1. Januar 2024 für Grenzgänger, die in Italien leben und in der Schweiz arbeiten?
- Die am 23. Dezember 2020 unterzeichnete neue Grenzübertrittsvereinbarung tritt in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist, dass die Steuer NUR von der Schweiz (nicht mehr von beiden Ländern) einbehalten wird. Grenzgänger der Kategorie G profitieren von einer jährlichen Steuerbefreiung: 10.000 € für diejenigen, die nach dem 17. Juli 2023 beginnen, 7.500 € für diejenigen, die bereits früher Grenzgänger waren (bis zum 31. Dezember 2033). Die italienische Steuergutschrift erfolgt automatisch über den CE-
- Welche Erlaubnis brauche ich, um als Italiener in der Schweiz zu arbeiten?
- Die Bewilligung G (Grenzgänger), ausgestellt vom Schweizer Staatssekretariat für Migration (sem). Er ist an einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber gebunden, persönlich, 5 Jahre gültig und verlängerbar. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, wird die Bewilligung G in die Bewilligung B (ansässig) umgewandelt und die Steuerregelung ändert sich: Die schweizerischen Einkünfte werden vollständig in der Schweiz besteuert, ohne dass Italien eingreift.
- Wie funktioniert die Steuererklärung für Grenzgänger Italien→Schweiz?
- Während der Arbeit behält der schweizerische Arbeitgeber die Quellensteuer ein und entrichtet die AHV/IV/BVG-BEITRÄGE. Am Ende des Jahres reichen Sie die italienische Steuererklärung (730 oder ordentlich) mit dem EG-Rahmen für die ausländische Steuergutschrift ein. Wenden Sie die Franchise (€ 10.000 oder € 7.500) auf das schweizerische Bruttoeinkommen an, berechnen Sie die progressive italienische IRPEF und ziehen Sie die Gutschrift der gezahlten schweizerischen Steuer ab. Übersteigt die Gutschr
- Wie zahlen Grenzgänger die AHV/BVG-VORSORGEBEITRÄGE aus?
- Die AHV/IV-Beiträge (Rente + Invalidität) belaufen sich auf 5,3% des Bruttolohnes zu Lasten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber zahlt die entsprechenden 5,3% als Arbeitgeberbeiträge zuzüglich 1,1% (Arbeitslosigkeit/Berufskrankheit AD/AC, mit PLZ CHF 148.200). Die Unfallversicherung (UVG) geht zu Lasten des Arbeitgebers (0,7–1,5%). Der obligatorische Pensionsfonds (BVG) wird vom Arbeitnehmer ausbezahlt (7-18% altersabhängig, ab dem 25. Lebensjahr). Diese Beiträge wachsen um einen vom italienischen
- Was ist das KVG und wie wählt man eine Krankenkasse?
- KVG ist die obligatorische schweizerische Krankenversicherung, individuell (der Arbeitgeber stellt sie nicht zur Verfügung). Sie müssen sich bei einer der rund 50 Schweizer Kassen anmelden; die Erwachsenenfranchise variiert zwischen CHF 300 und CHF 2.500, die monatliche Prämie hängt von der gewählten Kasse und der Franchise ab. Als Grenzgänger der Kategorie G haben Sie das Wahlrecht: Bleiben Sie im italienischen Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) oder treten Sie einem schweizerischen KVG bei. Di