Neue EU-Verpackungsvorschriften: Ein Knackpunkt für Kleinhändler (Grenzgänger-Leitfaden)

Viele Kleinstunternehmen erwägen, den Versand aufgrund des mit der neuen Verordnung eingeführten Verwaltungsaufwands einzustellen.
Kontext
In Kürze
- Neue EU-Verpackungsvorschriften für Kleinhändler
- Viele Kleinstunternehmen erwägen, den Versand einzustellen
- Mit der neuen Verordnung eingeführter Verwaltungsaufwand
Eckdaten
- PPWR-Verordnung
- In Kraft getreten zwischen Ende 2024 und Anfang 2025
- Neue verbindliche Betriebsvorschriften ab Mitte 2026
- Ziel: Reduzierung von Verpackungsabfällen und Verbesserung des Recyclings
Die PPWR-Verordnung trat offiziell zwischen Ende 2024 und Anfang 2025 in Kraft. Seine neuen Betriebsvorschriften sind ab Mitte 2026 verbindlich und anwendbar.
Neue Regeln für Kleinhändler
Die PPWR-Verordnung führt neue Verpackungsregeln für Kleinhändler ein. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu verbessern. Die neuen Vorschriften verlangen, dass Kleinhändler Verpackungen aus recycelbarem Material verwenden und den ordnungsgemäßen Umgang mit Verpackungen nachweisen können.
Wie lauten die neuen Betriebsvorschriften?
Die neuen Betriebsvorschriften der PPWR-Verordnung lauten wie folgt:
- Verwenden Sie Verpackungen aus recycelbarem Material
- Nachweis der ordnungsgemäßen Handhabung der Verpackungen
- Reduzieren Sie Verpackungsabfälle um mindestens 50 %
- Verbesserung des Verpackungsrecyclings um mindestens 70 %
Wie werden die neuen Regeln angewendet?
Die neuen Betriebsvorschriften gelten ab Mitte 2026. Kleinhändler müssen nachweisen, dass
Operative Details
Die neuen EU-Verpackungsvorschriften sehen vor, dass sich Verkäufer von Produkten in verschiedenen europäischen Ländern bei den einzelnen nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung registrieren müssen. Dies bedeutet, dass für diejenigen, die in alle 27 Mitgliedstaaten versenden möchten, die Anzahl der Registrierungen bis zu 27 betragen kann. Eine aufwändige und komplexe Verpflichtung für die kleinen Tessiner Händler, die in der Branche tätig sind. Gemäß der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5. Juni 2019, die die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen regelt, müssen sich Verpackungshersteller in den nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung der einzelnen Mitgliedsländer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt ab dem 4. Juli 2021. Beispielsweise muss sich ein Unternehmen, das Produkte in der Schweiz, Österreich und Deutschland verkauft, in den nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung dieser drei Länder registrieren lassen. Dies bedeutet, dass für ein Unternehmen, das in diesen drei Ländern tätig ist, bis zu 3 Registrierungen möglich sind. Wenn das Unternehmen jedoch in alle 27 Mitgliedstaaten versenden möchte, können die Registrierungen bis zu 27 betragen. Die Registrierungspflicht ist für kleine Tessiner Händler, die in der Branche tätig sind, sehr aufwendig. Gemäss einer Schätzung des Schweizerischen Rates für Internationale Zusammenarbeit müssen Kleinhändler aus dem Tessin bis zu 10 '000 Schweizer Franken pro Jahr für Registrierungen ausgeben. Dies ist eine Belastung, die für kleine Unternehmen schwer zu tragen sein könnte. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen EU-Verpackungsvorschriften für die in der Branche tätigen kleinen Tessiner Händler eine aufwändige und komplexe Verpflichtung darstellen. Kleinhändler sollten wissen, wie sie sich in den einzelnen nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung registrieren und ihre Verpackungen und Registrierungen nachverfolgen können.
Wichtige Punkte
Das Problem betrifft insbesondere kleine Unternehmen, für die die neuen Verfahren den grenzüberschreitenden Verkauf unwirtschaftlich machen könnten. Sandra, Gründerin der Berliner Designmarke s.wert design, hat beschlossen, den Versand in die EU aufgrund des durch die neue Verordnung eingeführten Verwaltungsaufwands einzustellen.
Gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung 2019/994 vom 3. April 2019 müssen die Verpackungen bis 2025 wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Kleinhändler wie s.wert design sehen sich jedoch mit Kosten und Komplexität konfrontiert, die aufgrund ihrer Größe möglicherweise nicht tragbar sind.
Nach einer Berechnung von s.wert design betragen die Kosten für eine wiederverwendbare Verpackung für ein 5 kg Produkt ca. 10,50 CHF, während die Kosten für eine kompostierbare Verpackung ca. 5,20 CHF betragen. Um diese Standards durchzusetzen, müssen Unternehmen jedoch in neue Ausrüstungen und Technologien investieren, was zu höheren Gemeinkosten führen kann.
Beispielsweise könnte ein Luganer Unternehmen, das 5-kg-Produkte verkauft, rund 50'000 CHF investieren müssen, um 10'000 hochwertige Mehrwegverpackungen zu kaufen. Darüber hinaus müssen Sie auch die Kosten für den Versand und die Wartung der Verpackungen tragen.
⚠️ Um diese Kosten zu vermeiden, könnten sich Unternehmen dafür entscheiden, den Versand in die EU auszusetzen oder die Produktpreise zu erhöhen, um die neuen Kosten zu decken. Dies kann jedoch zu einer
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Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Was ist die PPWR-Verordnung?
- Die PPWR-Verordnung ist eine europäische Verordnung, die zwischen Ende 2024 und Anfang 2025 in Kraft tritt und ab Mitte 2026 neue verbindliche Betriebsvorschriften einführt.
- Warum erwägen viele Kleinstunternehmen, den Versand einzustellen?
- Denn die neuen EU-Verpackungsvorschriften sehen vor, dass sich Verkäufer von Produkten in verschiedenen europäischen Ländern bei den einzelnen nationalen Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung registrieren müssen.
- Was passiert, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden?
- Die Sanktionen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.