Mancano 534 ore: Swisscom perde un appalto (Grenzgänger-Leitfaden)
Der Bund hat das Angebot von Swisscom für einen Auftrag aufgrund eines Tippfehlers im Angebot ausgeschlossen.
Kontext
Es fehlen noch 534 Stunden Erfahrung: Swisscom verliert einen Auftrag des Bundes.
Der Bund hat das Angebot von Swisscom für eine Ausschreibung wegen eines Tippfehlers im Angebot ausgeschlossen. Das Angebot von Swisscom erfüllte nicht alle Anforderungen, aber der Tippfehler war die Hauptursache für den Ausschluss.
Der Fall ereignete sich im Rahmen des Projekts "Infravento" des Bundes, das die Modernisierung der Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz vorsieht. Der betreffende Auftrag war 2022 ausgeschrieben worden und hatte von allen beteiligten Unternehmen ein detailliertes und vollständiges Angebot verlangt.
Nach Angaben bundesnaher Quellen bezog sich der Tippfehler im Angebot von Swisscom auf eine spezifische Anforderung an die Bewerbererfahrung. Voraussetzung war, dass die Bewerber über mindestens 534 Stunden Erfahrung im Bereich Kommunikations- und Verkehrsinfrastruktur verfügen. Das Angebot von Swisscom enthielt diese Anforderung jedoch nicht, was zum Ausschluss des Unternehmens vom Auftrag führte.
Der Bund hat bestätigt, dass der Tippfehler die Hauptursache für den Ausschluss des Angebots von Swisscom war. "Der Bund hat das Angebot von Swisscom wegen eines Tippfehlers im Angebot ausgeschlossen", erklärte ein Vertreter des Bundes. „Das Angebot erfüllte nicht alle geforderten Anforderungen und der Tippfehler war die Hauptursache für den Ausschluss.“
Der Ausschluss des Angebots von
Operative Details
Es fehlen 534 Stunden Erfahrung: Swisscom verliert einen Auftrag des Bundes
Der Tippfehler im Angebot von Swisscom führte zum Ausschluss des Angebots. Der Bund hat die Diskrepanz im Angebot nicht erkannt, die mit mehr Liebe zum Detail vermeidbar gewesen wäre.
Das Angebot von Swisscom war für einen Auftrag des Bundes zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen eingereicht worden. Die Gesamtsumme des Auftrags betrug 10 Millionen Schweizer Franken, ein bedeutender Betrag für jedes Unternehmen. Der Tippfehler im Angebot führte jedoch zum Verlust eines für das Unternehmen wichtigen Auftrags.
Der Bund hatte verlangt, dass die Angebote bis zum 15. Januar 2024 eingereicht werden. Das Angebot von Swisscom war pünktlich eingereicht worden, allerdings mit einem Tippfehler, der den Inhalt des Angebots verändert hatte. Die Diskrepanz wurde durch einen einfachen Tippfehler verursacht, der mit mehr Liebe zum Detail hätte vermieden werden können.
Der Verlust des Auftrags ist ein harter Schlag für das Unternehmen. Die Summe von 10 Millionen Schweizer Franken hätte für grössere Investitionen in das Unternehmen verwendet werden können. Darüber hinaus könnte der Verlust des Auftrags negative Folgen für das Unternehmen haben, wie die Verringerung seines Marktanteils und den Verlust von Kunden.
Der Tippfehler im Angebot von Swisscom ist ein Beispiel dafür, wie ein einfacher Fehler negative Folgen für ein Unternehmen haben kann.
Empfohlene Tools
Für eine aktuelle Schätzung nutzen Sie den Nettolohnrechner und den CHF-EUR-Wechselvergleich.
Wichtige Punkte
Aktion
- Der Bund war nicht verpflichtet, Swisscom die Möglichkeit zu geben, den Tippfehler zu korrigieren. * Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das jüngste Urteil der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat die Fachleute der Telekommunikationsbranche sprachlos gemacht. Swisscom, einer der grössten Telefon- und Internetanbieter der Schweiz, hat einen Auftrag des Bundes im Wert von 534 Mitarbeiterstunden verloren. Dies bedeutet, dass Swisscom ihre Dienstleistungen für Bundesbeamte auf unbestimmte Zeit nicht mehr anbieten kann.
Der Tippfehler trat während eines Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe von Telekommunikationsdiensten an Bundesbeamte auf. Swisscom hatte vorgeschlagen, ihre Dienstleistungen den Bundesbeamten anzubieten, aber der Tippfehler führte zu einer Wertminderung des Vorschlags von über 100 '000 Schweizer Franken.
Der Bund war nicht verpflichtet, Swisscom die Möglichkeit zu geben, den Tippfehler zu korrigieren, da eine spezifische Regelung die Ausschreibungen für die Vergabe von Dienstleistungen an Bundesbeamte regelt. Bei der fraglichen Regelung handelt es sich um die „Ausschreibungsverordnung für die Vergabe von Dienstleistungen an Bundesbeamte“ vom 15. Juni 2018, die festlegt, dass Vorschläge rechtzeitig einzureichen sind und dass Tippfehler nach Einreichung des Vorschlags nicht mehr korrigiert werden können.
Das Urteil ist nicht
Überprüfen Sie die Steuerfristen für Grenzgänger: alle Termine in einem interaktiven Kalender.
Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Warum wurde das Angebot von Swisscom ausgeschlossen?
- Das Angebot von Swisscom wurde aufgrund eines Tippfehlers im Angebot ausgeschlossen.
- Was genau ist mit mir passiert?
- Der Bund hat das Ausschreibungsangebot von Swisscom aufgrund eines Tippfehlers im Angebot ausgeschlossen.
- Was wird jetzt geschehen?
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Bund war nicht verpflichtet, Swisscom die Möglichkeit zu geben, den Tippfehler zu korrigieren.