Der Referenzhypothekenzins bei Mietverträgen bleibt bei 1,25 % (Grenzgänger-Leitfaden)

Luftaufnahme von Lugano mit dem Luganersee im Hintergrund, die den Finanzdistrikt zeigt.

Das Federal Office for Housing (FOH) hat bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz für die Hypothek bis zum 2. September 2026 bei 1,25 % bleiben wird.

Kontext

Kurz gesagt

  • Der Referenzzinssatz für die Hypothek bleibt bei 1,25 %.
  • Der durchschnittliche Zinssatz beträgt 1,31 %
  • Das nächste Update ist für den 1. Dezember 2026 geplant

Wichtige Fakten

  • Was: Referenzhypothekenzins
  • Wann: 1. September 2026
  • Wo: Schweiz
  • Wer: Bundesamt für Wohnungswesen (FOH)
  • Betrag: 1,25 %

Der Referenzhypothekenzins in der Schweiz bleibt bei 1,25 %, wie vom Bundesbüro für Wohnungswesen (FOH) am 1. September 2026 bekannt gegeben. Dieser Zinssatz, der entscheidend für die Bestimmung der Mieten in der Schweiz ist, blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der durchschnittliche Zinssatz, der zum 30. Juni 2026 berechnet wurde, liegt weiterhin bei 1,31 %. Mit gewerblicher Rundung bleibt der Referenzhypothekenzins daher weiterhin bei 1,25 % und gilt ab dem 2. September 2026. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszins unter 1,13 % fällt oder 1,37 % übersteigt.

Auswirkungen auf Mietverträge

Seit dem 2. September 2025 liegt der Referenzhypothekenzins bei 1,25 % und ist gegenüber dem vorherigen Quartal unverändert geblieben. Daher gibt es seit der letzten Veröffentlichung keinen Anspruch auf Mieterhöhungen oder -senkungen. Wenn die Miete weiterhin auf einem Satz von 1,5 % oder höher basiert, bleibt der Anspruch auf eine Mietminderung grundsätzlich bestehen.

Über Mietverträge

In den meisten Fällen liefert der Mietvertrag oder die jüngste Mietanpassungsmitteilung Informationen über das Niveau des Referenzzinssatzes, auf dem die aktuelle Miete basiert. Mietverträge mit indexierten Mieten oder gestaffelten Mieten sind von diesen Regeln ausgenommen, ebenso wie Mieten für Geschäftsräume, die Änderungen im Umsatz unterliegen. In vielen Fällen gibt es ein spezielles Regime für sogenannte "betreute Wohnverhältnisse".

Operative Details

Praktische Analyse

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Beibehaltung des Referenzhypothekarzinssatzes von 1,25 % hat erhebliche Auswirkungen auf den Schweizer Immobilienmarkt. Die Mieten, die nach diesem Zinssatz ermittelt werden, bleiben stabil, was die Kauf- und Mietentscheidungen der Liegenschaften beeinflussen kann. Mieter, die von einem Zinssatz von weniger als 1,5 % profitieren, werden keine Änderung ihrer Mieten sehen, während Mieter mit einem höheren Zinssatz eine Verringerung sehen können.

Vergleich mit der Vorperiode

Ab dem 2. September 2025 blieb der Referenzhypothekarzinssatz unverändert bei 1,25 %. Dies bedeutet, dass die Mieten für ein ganzes Jahr stabilisiert wurden, was Mietern und Immobilienbesitzern eine gewisse Vorhersehbarkeit bietet. Die Stabilität des Referenzhypothekarzinssatzes ist ein positives Signal für den Immobilienmarkt, der in den Finanzprognosen von mehr Sicherheit profitieren kann.

Mögliche Szenarien

Sollte der durchschnittliche Zinssatz unter 1,13 % fallen oder über 1,37 % liegen, könnte der Referenzhypothekarzinssatz entsprechend angepasst werden. Dies könnte zu Mietschwankungen führen, die sowohl Mieter als auch Hauseigentümer betreffen. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten dieser möglichen Abweichungen bewusst sind und sich entsprechend vorbereiten.

Tipps für Mieter und Vermieter

Für Mieter ist es

Empfohlene Tools

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Wichtige Punkte

Action: Was zu tun ist

Verfahren zur Mietminderung

Wenn die Miete auf einem Satz von mehr als 1,25 % basiert, können Sie eine Mietminderung beantragen. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:

1. Überprüfen Sie den Referenzzinssatz: Überprüfen Sie den Mietvertrag oder die aktuelle Mietanpassungsmitteilung, um den Referenzzinssatz zu überprüfen, auf dem die aktuelle Miete basiert. 2. Berechnung der Reduzierung: Bestimmen Sie die Höhe der Mietminderung anhand der Differenz zwischen dem aktuellen Satz und 1,25 %. 3. Beantragung der Reduzierung: Senden Sie einen formellen Antrag an den Eigentümer der Immobilie und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. 4. Schlichtung: Wenn der Vermieter Ihre Anfrage nicht annimmt, können Sie die für die Beilegung des Streits zuständige Schlichtungsbehörde kontaktieren.

Nützliche Werkzeuge und Ressourcen

Für weitere Informationen und um die Auswirkungen des Hypothekenreferenzzinses auf Ihre Miete zu berechnen, können Sie die Website des Federal Office for Housing (FOH) unter folgender Adresse konsultieren: www.tassodiriferimento.admin.ch.

Fazit

Die Beibehaltung des Referenzhypothekenzinss bei 1,25 % bietet eine gewisse Stabilität auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Es ist jedoch wichtig, dass Mieter und Vermieter sich möglicher zukünftiger Veränderungen bewusst sind und sich entsprechend vorbereiten. Die Beratung verfügbarer Ressourcen und das Befolgen der richtigen Verfahren können helfen, diese Situation besser zu bewältigen.

Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet es, wenn der Referenzhypothekarzinssatz bei 1,25 % bleibt?
Dies bedeutet, dass die Mieten in der Schweiz stabil bleiben, da der Referenzhypothekarzinssatz für die Festlegung der Mieten ausschlaggebend ist. Dieser Zinssatz blieb gegenüber dem Vorquartal unverändert.
Wann wurde der Referenzhypothekarzinssatz bekannt gegeben?
Der Referenzhypothekarzinssatz wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 1. September 2026 bekannt gegeben.
Welche Auswirkungen hat das auf Mietverträge?
Der Referenzhypothekarzinssatz beträgt seit dem 2. September 2025 1,25 % und ist gegenüber dem Vorquartal unverändert geblieben. Daher besteht seit der letzten Veröffentlichung kein Anspruch auf Mietzinserhöhungen oder -senkungen.

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