WBF: Neue Formulare für Überweisungen in den Iran (Grenzgänger-Leitfaden)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 19. August die Deklarationsformulare angepasst. Ab dem 26. August sind nur die aktualisierten Modelle obligatorisch.
Kontext
In Kürze
- WBF hat die Formulare am 19. August 2026 angepasst
- Ab dem 26. August werden nur noch neue Modelle akzeptiert
- Betrifft die Übertragung von Vermögenswerten gemäß Art. 21 der Iran-Verordnung
Eckdaten
- Was : Melde- und Bewilligungsformulare für Vermögenstransfers ändern
- Wann: Anpassung 19. August 2026; obligatorische Anwendung ab 26. August 2026
- Wo: Bern, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
- Wer: WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung)
- Bezug: Art. 21 Verfügung über Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 19. August 2026 eine wichtige Änderung an den Verwaltungsformularen für Vermögenstransfers vorgenommen. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Anmelde- und Genehmigungsformulare, die in Artikel 21 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran geregelt sind.
Das Datum der obligatorischen Anwendung
Ab dem 26. August 2026 werden ausschliesslich die entsprechenden Formulare gemäss der geänderten Fassung akzeptiert. Das bedeutet, dass jeder, der ab diesem Zeitpunkt Kapital in den Iran überweisen muss, die neuen Formulare verwenden muss. Das Zeitfenster zwischen der Ankündigung (19. August) und dem Inkrafttreten (26. August) ermöglicht einen siebentägigen Übergang für Administratoren, Schweizer Banken und Bürger
Operative Details
Wer von der Änderung betroffen ist
Diese administrative Änderung betrifft jeden, der Gelder gemäss den schweizerischen Bundesvorschriften in die Islamische Republik Iran überweisen muss. Dabei handelt es sich nicht nur um Unternehmen, die mit dem Land Handel treiben, sondern auch um einzelne Schweizer Staatsangehörige, die finanzielle Beziehungen zum Ausland unterhalten oder Geld an Familienangehörige oder Begünstigte im Iran überweisen müssen. Gemeinnützige Organisationen und Organisationen mit Sitz in der Schweiz fallen ebenfalls in den Geltungsbereich der Verordnung.
Auswirkungen auf Bankverfahren
Schweizer Banken, die berechtigt sind, internationale Überweisungen durchzuführen, müssen ihre Verarbeitungssysteme aktualisieren, um sicherzustellen, dass Kunden nur Formulare in der Version vom 19. August 2026 ausfüllen und einreichen. Die Kreditinstitute haben die Aufgabe, die Konformität der Unterlagen zu überprüfen und etwaige Anträge auf der Grundlage veralteter Formulare abzulehnen. Dies kann zu einer Verlangsamung der Bearbeitungszeit während der ersten Übergangszeit führen.
Administrative Fehler vermeiden
Die Art der Änderung macht es wichtig, die richtigen Formulare rechtzeitig zu erfassen. Wer das Auffinden der aktualisierten Unterlagen verzögert, riskiert, dass er in der Zeit unmittelbar nach dem 26. August keine Überweisungen vornehmen kann, wenn er noch die vorherigen Formulare verwendet. Organisationen, die Transfers verwalten
Empfohlene Tools
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Wichtige Punkte
Praktisches Schritt-für-Schritt-Verfahren
Um sich bis zur Frist vom 26. August an die neue Regelung anzupassen, ist es ratsam, diese Schritte zu befolgen. Greifen Sie zunächst auf die offizielle Website des DEFR zu und laden Sie die Formulare in der geänderten Version vom 19. August 2026 herunter. Verschieben Sie diese Aktion nicht über den 25. August hinaus. Zweitens: Falls Sie über eine Schweizer Bank tätig sind, kontaktieren Sie den Kundendienst oder die Compliance-Abteilung, um zu überprüfen, dass das Institut die neuen Module bereits in seine Verarbeitungssysteme integriert hat. Drittens: Prüfen Sie die vom DEFR zusammen mit den aktualisierten Formularen bereitgestellten technischen Spezifikationen, da möglicherweise Abweichungen in den erforderlichen Feldern gegenüber der vorherigen Version vorliegen.
Checkliste vor der Antragstellung
Vergewissern Sie sich vor dem 26. August 2026, dass Sie die folgenden Aufgaben erledigt haben: Haben Sie die aktualisierten Formulare vom DEFR-Portal heruntergeladen? Haben Sie überprüft, welche Version die richtige ist? Haben Sie Ihre Bank kontaktiert, um zu bestätigen, dass sie die neuen Module akzeptiert? Haben Sie die erforderliche Dokumentation vollständig ausgefüllt? Haben Sie Sicherungskopien für Ihre Archive und die Bank vorbereitet? Haben Sie Ihre Empfänger im Iran gegebenenfalls über mögliche Verfahrensverzögerungen informiert? Haben Sie die möglichen Änderungen der Verarbeitungszeiten während der Übergangphase überprüft?
…
Häufig gestellte Fragen
- Wie lauten die technischen Details der geänderten Felder in den Formularen ab dem 19. August 2026?
- In der Mitteilung des WBF vom 19. August 2026 ist nicht detailliert angegeben, welche einzelnen Felder in den Anmelde- und Bewilligungsformularen geändert wurden. Die Abteilung hat mitgeteilt, dass die aktualisierten Formulare zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Für spezifische Fragen zum Ausfüllen können Sie sich direkt an das WBF wenden oder sich an Ihre Schweizer Bank wenden.
- Kann ich nach dem 26. August 2026 noch die alten Formulare verwenden?
- Nein. Ab dem 26. August 2026 werden nur noch die entsprechenden Formulare in der vom WBF geänderten Fassung akzeptiert. Frühere Formulare sind für Geldtransfers in den Iran nicht mehr gültig. Wenn sie nach diesem Datum eingereicht werden, werden sie abgelehnt.
- An wen wende ich mich bei technischen Fragen zu den neuen Formularen oder dem Verfahren?
- Sie können sich direkt an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wenden oder sich an Ihre Schweizer Bank wenden. Wenn Sie Überweisungen über ein Kreditinstitut vornehmen, sollte der Kundendienst oder die Compliance-Abteilung in der Lage sein, Sie durch das Verfahren zu führen und die erforderlichen Schritte zu klären.
- Betrifft diese Änderung nur gewerbliche Unternehmen oder auch Privatpersonen?
- Die Änderung betrifft jeden, der nach schweizerischem Bundesrecht Kapital in den Iran überweisen muss. Dazu gehören sowohl Handelsorganisationen als auch Einzelpersonen, Non-Profit-Organisationen und andere in der Schweiz ansässige Organisationen.
- Wie viel Zeit bleibt noch bis zur obligatorischen Frist am 26. August?
- Die WBF-Mitteilung wurde am 19. August 2026 veröffentlicht, mit verbindlicher Anwendung ab 26. August 2026. Das bedeutet, dass Sie ein Zeitfenster von sieben Tagen haben, um die aktualisierten Formulare zu erfassen und Ihre Verwaltungsverfahren anzupassen, bevor die neuen Formulare obligatorisch werden.
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