Bundesrat erweitert Liquidität durch Zentralbanken (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Bundesrat hat beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken zu erweitern.
Kontext
In Kürze
- Der Bundesrat hat beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken zu erweitern. * Die Änderung der Liquiditätsverordnung zielt darauf ab, Anforderungen einzuführen, die Banken für die Erstellung von von Zentralbanken akzeptierten Sicherheiten erfüllen müssen.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken durch eine Änderung der Liquiditätsverordnung zu erweitern. Dieser Strategiewechsel wurde durch die Notwendigkeit motiviert, die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzsystems zu erhöhen, insbesondere nach der Wirtschaftskrise von 2008.
Die Änderung der Liquiditätsverordnung zielt darauf ab, Anforderungen einzuführen, die Banken für die Vorbereitung von von Zentralbanken akzeptierten Sicherheiten erfüllen müssen. Insbesondere müssen die Banken nachweisen, dass sie über ein angemessenes Liquiditätsniveau verfügen und in der Lage sind, mit finanziellen Stresssituationen umzugehen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Zentralbanken in der Lage sind, Geschäftsbanken bei Bedarf mit Liquidität zu versorgen. Dies könnte durch die Vergabe von Krediten oder den Verkauf von Staatsanleihen geschehen. Darüber hinaus könnten die Zentralbanken den Geschäftsbanken auch Sicherheiten für ihr Engagement in ausländischen Märkten stellen.
Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025. Die Schweizer Banken müssen deshalb ihre Strategien anpassen und
Operative Details
Eckdaten
- Chi: Der Bundesrat
- Was: Erweiterung des Liquiditätsversorgungspotentials über die Zentralbanken
- Wann: Juni 2025
- Wo: Schweiz
- Betrag: Nicht angegeben
- Was: Einführung von Anforderungen für die Vorbereitung von Sicherheiten, die von Zentralbanken akzeptiert werden
Der Bundesrat hat eine wichtige Ausweitung des Liquiditätsversorgungspotenzials über die Zentralbanken angekündigt, mit dem Ziel, die Finanzstabilität der Schweiz zu stärken. Ab Juni 2025 werden die Schweizer Zentralbanken in der Lage sein, den Finanzinstituten im Bedarfsfall Liquidität zur Verfügung zu stellen, da neue Anforderungen für die Vorbereitung der von den Zentralbanken akzeptierten Sicherheiten eingeführt werden.
Möglich wurde dieser Schritt durch die Änderung des Bundesgesetzes über das Bankwesen (BGE) vom 8. Oktober 2020, das die Möglichkeit für Zentralbanken vorsah, Sicherheiten zugunsten von Finanzinstituten zu stellen. Mit dieser Erweiterung werden die Zentralbanken in der Lage sein, den Finanzinstituten bei Bedarf Liquidität von bis zu 10 Milliarden Schweizer Franken (CHF) zur Verfügung zu stellen.
Ein konkretes Beispiel dafür, wie dieses System funktionieren wird, ist die UBS Bank mit Sitz in Zürich. Die UBS erhält Zugang zu Liquidität von bis zu CHF 5 Milliarden, sofern sie eine von den Zentralbanken akzeptierte Garantie vorlegt. Dies bedeutet, dass die Bank eine Garantie vorlegen muss, die
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Wichtige Punkte
Bundesrat erweitert Liquidität durch Zentralbanken
Der Bundesrat hat beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken zu erweitern. Die Änderung der Liquiditätsverordnung zielt darauf ab, Anforderungen einzuführen, die Banken für die Vorbereitung von von Zentralbanken akzeptierten Sicherheiten erfüllen müssen.
Die Massnahme wurde getroffen, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zu gewährleisten und den Banken einen breiteren Zugang zu Liquiditätsquellen zu ermöglichen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt für alle Schweizer Banken.
Gemäß Artikel 2 der Verordnungsänderung müssen Banken folgende Voraussetzungen erfüllen, um Sicherheiten von Zentralbanken zu erhalten:
- Sie verfügen über ein Nettovermögen von mindestens CHF 200 Mio.
- Haben Sie ein Verhältnis von Vermögenswerten zu Ressourcen von mindestens 15 zu 1
- Verfügen über ein Kreditvermögen von mindestens CHF 100 Mio.
- Haben Sie ein Rating von mindestens A- von einer der führenden Ratingagenturen
Banken, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten Zugang zu Liquiditätsgarantien der Zentralbanken. Die Sicherheiten stehen bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500 Mio. pro Bank zur Verfügung.
Die Verordnungsänderung wurde verabschiedet, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zu gewährleisten und den Banken einen breiteren Zugang zu Finanzquellen zu ermöglichen.
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Quelle: admin.ch
Häufig gestellte Fragen
- Warum hat der Bundesrat beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken zu erweitern?
- Die Entscheidung wurde getroffen, um Anforderungen einzuführen, die Banken für die Erstellung von Sicherheiten erfüllen müssen, die von Zentralbanken akzeptiert werden.
- Wann wurde beschlossen, das Liquiditätsversorgungspotenzial über die Zentralbanken zu erweitern?
- Die Entscheidung wurde im Juni 2025 getroffen.
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