Graubünden: Barzahlung der Dienstleistungen garantiert (Grenzgänger-Leitfaden)

Der Grosse Rat stimmt dem Gegenvorschlag Bettinaglio zu: Steuern und Transporte in Graubünden können trotz Digitalisierung bar bezahlt werden.
Kontext
In Kürze
- Garantierte Barzahlung für Steuern und öffentliche Dienste in Graubünden.
- Gegenvorschlag Bettinaglio mit 83 Ja-Stimmen angenommen.
- Die Volksinitiative hat im Kanton bereits über 16.000 Unterschriften gesammelt.
- Ausnahmen aus Sicherheitsgründen oder bei technischer Unmöglichkeit vorgesehen.
Eckdaten
- Was: Parlamentsbeschluss zur Bargeldnutzung in öffentlichen Diensten
- Wann: Entscheid des Grossen Rats vom 13. November 2024
- Wo: Kanton Graubünden (Chur)
- Wer: Bündner Grosser Rat, SVP, Martin Bettinaglio (Die Mitte)
- Anzahl: 16.000 gesammelte Unterschriften (4.000 erforderliches Quorum)
Der Grosse Rat von Graubünden hat einen Grundsatz festgelegt, der den Alltag der Einwohner und Steuerzahler direkt betrifft: Die Möglichkeit, kantonale und kommunale Steuern sowie die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen in bar zu bezahlen, muss gewährleistet sein. Die heute im Rat getroffene Entscheidung stellt eine gesetzliche Vorwegnahme dessen dar, was eine Volksinitiative fordert, die sich auf dem Weg zur Abstimmung befindet. Die parlamentarische Debatte endete mit einer deutlichen Mehrheit für den vom Grossrat Martin Bettinaglio (Die Mitte) vorgelegten Gegenvorschlag, der 83 Ja-Stimmen bei 30 Gegenstimmen und vier Enthaltungen erhielt.
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Operative Details
Die Volksinitiative und der Fall des Direktverkaufs
Die politische Unruhe um das Bargeld in Graubünden entstand nicht im luftleeren Raum, sondern ist das Ergebnis einer bedeutenden Volksmobilisierung namens «Bargeldzahlung für öffentliche Dienstleistungen», die von ihren Initianten auch als «Initiative gegen Diskriminierung» bezeichnet wird. Das Komitee unter der Leitung der Rentnerin Berta Caminada verlieh einer weit verbreiteten Unzufriedenheit Ausdruck, die aus operativen Entscheidungen von Institutionen wie PostAuto und dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität resultierte. Der Auslöser war die Abschaffung des direkten Ticketverkaufs gegen Barzahlung durch das Bordpersonal in den Bussen – eine Massnahme, die Caminada dazu veranlasste, zunächst eine Petition mit 8'000 Unterschriften und anschliessend die eigentliche Initiative zu lancieren.
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Wichtige Punkte
Verfahren und Auswirkungen für die Bewohner
Für die im Kanton Graubünden ansässigen Bürger eröffnet der Beschluss des Grossen Rats eine Übergangsphase in der Verwaltung der finanziellen Beziehungen zum Staat. Sobald die Regelung umgesetzt ist, wird sie es ermöglichen, kommunale oder kantonale Schalter zur Begleichung von Abgaben aufzusuchen, ohne notwendigerweise über Kreditkarten oder Bank-Apps verfügen zu müssen. Das Verfahren für die Steuerzahlung, das üblicherweise über Einzahlungsscheine erfolgt, muss daher Kanäle beibehalten, die die Verwendung von Bargeld ermöglichen, was den weniger technikaffinen Bevölkerungsschichten oder jenen, die nicht jede Transaktion digital rückverfolgen möchten, entgegenkommt. Auch für die Nutzung der Infrastruktur, wie etwa öffentliche Parkplätze, müssen die Gemeinden prüfen, ob die aktuellen Systeme das Kriterium der Angemessenheit bei der Annahme von physischem Geld erfüllen.
Die nächsten Schritte sehen vor:
- Die Integration des Bargeldprinzips in die kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen.
- Die technische Bewertung von Fahrkartenautomaten für den öffentlichen Verkehr und von Parkuhren.
- Eine allfällige Volksabstimmung über die Initiative, sollten die Initianten entscheiden, diese trotz der Annahme des Gegenvorschlags nicht zurückzuziehen.
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Häufig gestellte Fragen
- Welche Dienstleistungen kann man in Graubünden bar bezahlen?
- Gemäss dem Entscheid des Grossen Rates vom 13. November 2024 können die Bürgerinnen und Bürger Bargeld für die Bezahlung von Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen wie Parkplätze und Verkehr verwenden. Die Annahmepflicht betrifft öffentliche oder staatlich kofinanzierte Unternehmen, während sie nicht auf Transaktionen im privaten Sektor ausgedehnt wird, wo die Vertragsfreiheit zwischen Lieferanten und Privatkunden gilt.
- Gibt es Ausnahmen von der Notenannahmepflicht?
- Ja, die Gesetzgebung sieht spezifische Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit der Bediener, des Schutzes vor Missbrauch oder der technischen Unmöglichkeit vor. Wenn beispielsweise die Anpassung bestehender automatisierter Systeme mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre oder sie technisch nicht für die Handhabung von Münzen und Banknoten eingerichtet sind, kann die öffentliche Stelle die physische Zahlung rechtmäßig ablehnen. Das Kriterium der „Angemessenheit“, das den Ermessensspielraum
- Wie viele Unterschriften hat die Bargeld-Initiative gesammelt?
- Die Volksinitiative «Barauszahlung öffentlicher Dienstleistungen» hat über 16 '000 Unterschriften gesammelt und damit das erforderliche Quorum von 4' 000 Unterschriften bei weitem übertroffen. Die Bewegung entstand als Reaktion auf die Abschaffung des Bargelddirektverkaufs in PostAuto-Bussen. Trotz der Annahme des parlamentarischen Gegenvorschlags mit 83 Ja-Stimmen könnte die Initiative trotzdem zur Volksabstimmung gelangen, wenn die Initianten trotz des erreichten politischen Kompromisses besch
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