F-35A: kein Festpreis vereinbart

Untersuchung der GPK: Kein Festpreis im Vertrag. Viola Amherd informierte die Regierung mit 7-8 Monaten Verspätung. Schwerwiegende Lücken in der Bundestransparenz.
Kontext
Kurz zusammengefasst
- Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats kritisiert die F-35A-Verhandlungen heftig
- Kein Pauschalpreis vertraglich mit den USA vereinbart, laut der GPK
- Viola Amherd informierte den Bundesrat mit 7-8 Monaten Verspätung (August 2024 → März 2025)
- Externe Anwaltskanzlei schloss den internen Rechtsdienst von Armasuisse aus den Verhandlungen aus
Wichtige Fakten
- Wer: Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats
- Was: Ermittlungen zu F-35A-Verhandlungen und Verstoß gegen Informationstransparenz
- Wann: August 2024 (erste Hinweise auf Zusatzkosten) → März 2025 (Information an den Bundesrat)
- Wo: Bern; Verhandlungen mit den USA geführt
- Hauptfigur: Viola Amherd, frühere Verteidigungsministerin (VBS)
- Ergebnis: Die GPK bewertet die Organisation der Verhandlungen und die verzögerte Kommunikation als 'nicht angemessen'
Der Bericht der GPK: Kein Pauschalpreis vereinbart
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat die Verhandlungen über den Kauf der F-35A-Kampfjets untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass 'kein Pauschalpreis mit den USA vereinbart wurde'. Das Urteil der GPK ist streng: Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd haben die Verhandlungen auf 'nicht angemessene' Weise geführt.
Die schwerwiegendste Kritik betrifft die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Aussagen und den vertraglichen Fakten. Das VBS teilte Parlament und Öffentlichkeit mit 'absoluter Sicherheit' mit, dass ein Festpreis vereinbart war, obwohl der Vertrag tatsächlich keine Garantie dafür enthielt. Dieser Fehler führte dazu, dass die Volksvertreter und die Bürger die Entscheidung auf unrichtiger Grundlage beurteilten. Die GPK unterstreicht, dass die Bundesbehörde nicht von einer Annahme ausgehen hätte dürfen, die ohne vertragliche Grundlage war.
Wer hat den Vertrag gelesen?
Ein noch beunruhigenderer Aspekt ergibt sich aus dem Bericht: 'Nur wenige der beteiligten Personen haben den Vertrag vollständig gelesen'. Dies bedeutet, dass das Ergebnis der Verhandlungen vor der öffentlichen Mitteilung unzureichend überprüft wurde. Es ist unverständlich, wie das VBS und Amherd den Festpreis vor dem Parlament weiterhin verteidigt haben, obwohl das Dokument selbst dies nicht unterstützte.
Die Organisation der Verhandlungen selbst wies kritische Mängel auf. Das VBS beauftragte die Rechtsberatung einer externen Anwaltskanzlei, Homburger, und ordnete sie dem Rüstungsamt Armasuisse zu. Diese Entscheidung führte dazu, dass der interne Rechtsdienst von Armasuisse 'faktisch' von der Vertragsverhandlung ausgeschlossen wurde. Dies widerspricht dem rechtlichen Mandat des Amtes, das per Definition die spezialisierte Beschaffungsstelle der Eidgenossenschaft im Rüstungsbereich ist.
Die Verzögerung bei der Mitteilung an die Bundesregierung
Ein kritisches Element betrifft den Zeitpunkt der Information an den Bundesrat. Die ersten Hinweise auf mögliche Zusatzkosten waren von Armasuisse bereits im August 2024 eingegangen, und Amherd war über solche Signale informiert worden. Sie teilte dies ihren Regierungskollegen jedoch erst im März 2025 mit, eine Verzögerung von etwa sieben bis acht Monaten. Zu diesem Zeitpunkt hatten die USA die Existenz der Zusatzkosten schriftlich bestätigt.
Noch bedeutsamer ist der Zeitpunkt der Information: zwei Monate nach der Ankündigung ihres Rücktritts und kurz vor ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung. Dieser Zeitpunkt verhinderte eine zeitnahe Diskussion in der Regierung zu diesem Thema und warf Fragen zur Transparenz des Krisenmanagements auf. Die GPK bewertet dieses Verhalten als 'nicht angemessen'.
Operative Details
Transparenz bei Bundesentscheidungen und parlamentarische Kontrolle
Der Bericht der CdG wirft ein essentielles Problem für das demokratische Funktionieren der Schweiz auf: die Rolle des Parlaments bei der Kontrolle der Exekutive und die Qualität der Informationen, die an die Volksvertreter weitergegeben werden. Wenn der Bundesrat oder ein Departement sich mit 'absoluter Sicherheit' zu Tatsachen äußern, die ohne vertragliche Grundlage sind, entsteht ein Riss zwischen dem Behaupteten und der darunter liegenden Realität. Diese Praxis ist besonders schwerwiegend in Fällen, die erhebliche öffentliche Ausgaben mit sich bringen.
Im F-35A-Dossier hat das VBS wiederholt öffentlich behauptet, der Preis sei 'festgelegt', und baute damit ein politisches Argument auf einer falschen Prämisse auf. Das Parlament traf damit eine Entscheidung auf ungenauer Information und verletzte damit das Transparenzprinzip, das die direkte Schweizer Demokratie kennzeichnet. Das Recht des Bürgers auf wahrhaftige Informationen ist eine Grundlage der Volkssouveränität.
Die Verfahrensmängel in den Bundesverhandlungen
Die Führung der F-35A-Verhandlungen offenbart umfassendere Verfahrensmängel im Entscheidungssystem der Eidgenossenschaft. Der Ausschluss des internen Rechtsdiensts von armasuisse zugunsten eines externen Büros schuf Fragmentierung im Verlauf der Rechtsprüfung. In einer spezialisierten Einkaufsstelle stellt das interne Rechtsteam den Hüter der vertraglichen Einhaltung und Regelkonformität dar. Die Inanspruchnahme eines externen Beraters garantiert, wie fähig dieser auch sein mag, nicht dieselbe Verantwortung und Kontinuität.
Die Verzögerung von sieben bis acht Monaten bei der Mitteilung der ersten Hinweise auf zusätzliche Kosten an den Bundesrat hatte konkrete Folgen:
- Die Regierung konnte die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt nicht zeitnah bewerten
- Es war nicht möglich, die Frage mit dem Parlament vor öffentlicher Kommunikation zu diskutieren
- Die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten profitierten nicht von klaren Anweisungen der Regierung in angemessener Zeit
Amherd hatte als Verteidigungsministerin die Pflicht, die Regierung und das Departement sofort nach ihrer Benachrichtigung im August 2024 zu informieren. Die Verzögerung bis März 2025 stellt eine schwerwiegende Anomalie im internen Informationsfluss dar.
Die Auswirkungen auf die Bundesausgaben
Die Anschaffung der F-35A ist eines der kostspieligsten Verteidigungsprojekte der Eidgenossenschaft. Entscheidungen dazu müssen auf solider faktischer Grundlage beruhen und mit Genauigkeit an die Volksvertreter weitergegeben werden. Ein Fehler in der Preiskommunikation — ihn als 'festgelegt' darzustellen, wenn er tatsächlich variabel war — hat unmittelbare Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Zuteilung öffentlicher Mittel.
Das Parlament muss beim Bundeshaushalt (verwaltet vom Bundesrat und von beiden Kammern genehmigt) korrekte Informationen haben, um Mittel nach den Prioritäten der Eidgenossenschaft zuzuweisen. Eine ungenaue Kommunikation über Ausgaben lenkt den Entscheidungsprozess ab und vermindert die Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle. Der Bericht der CdG zeigt, dass auch in der Schweiz, wo die Kontrollen normalerweise streng sind, erhebliche Verfahrenslücken auftreten können, wenn die internen Kontrollinstitutionen nicht richtig funktionieren.
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Wichtige Punkte
Il significato del rapporto per il futuro dei negoziati federali
Il rapporto della CdG rappresenta un'indagine formale nelle procedure federali e un'opportunità concreta per correggere i processi decisionali. Il Consiglio federale dovrà rispondere alle critiche della Commissione e adottare misure correttive per evitare che situazioni simili si ripetano in negoziati futuri di rilievo.
Il ruolo della Commissione della gestione — presente sia nella Camera dei deputati (Consiglio nazionale) che nel Senato (Consiglio degli stati) — è proprio quello di controllare l'esecutivo, verificare che le informazioni fornite al Parlamento siano complete e corrette, e vigilare sulla gestione della spesa pubblica. Nel caso dei F-35A, la Commissione ha identificato lacune critiche nella comunicazione, nella verifica legale e nei tempi informativi. Questo rapporto stabilisce un precedente per future indagini su negoziati federali di entità simile.
Accesso ai documenti e diritto dell'informazione amministrativa
I cittadini svizzeri hanno il diritto di consultare i documenti federali relativi alle decisioni prese dal Consiglio federale e dai dipartimenti. Nel caso dei negoziati F-35A, chiunque sia interessato può richiedere copia dei documenti al DDPS o al Consiglio federale seguendo le procedure amministrative federali stabilite per l'accesso alle informazioni.
Un primo passo concreto è verificare se il rapporto completo della CdG è disponibile sul sito ufficiale del Parlamento svizzero (parlament.ch). Il rapporto contiene conclusioni dettagliate che offrono una base fattuale per comprendere cosa sia andato male nei negoziati e come il Consiglio federale ha comunicato con il Parlamento. Questo diritto di accesso è essenziale per mantenere trasparenza e fiducia nelle istituzioni federali.
Le lezioni per il bilancio federale e le procedure future
Il Parlamento (Consiglio nazionale e Consiglio degli stati) approva annualmente il bilancio federale e decide di stanziare fondi per progetti di grande importanza come l'acquisizione dei F-35A. Prima di simili decisioni di spesa massiccia, il Parlamento deve ricevere informazioni corrette e complete dal Consiglio federale. Il rapporto della CdG serve da lezione sulla necessità di procedure più rigorose.
I principi che dovrebbero guidare i negoziati federali futuri, secondo le conclusioni della Commissione, sono:
- Documentare accuratamente ogni fase della negoziazione sin dall'inizio
- Coinvolgere pienamente i team legali interni dell'ufficio competente
- Comunicare i rischi e i cambiamenti al governo federale senza ritardi
- Verificare e validare ogni presupposto contrattuale prima di comunicazioni pubbliche
- Garantire che tutte le persone coinvolte abbiano accesso completo ai documenti
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Quelle: tio.ch
Häufig gestellte Fragen
- Was hat die Geschäftsprüfungskommission zu den Verhandlungen F-35A festgelegt?
- Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates kam zu dem Schluss, dass mit den USA kein Festpreis vertraglich vereinbart wurde, obwohl das VBS und Viola Amherd öffentlich die Existenz eines Festpreises erklärten. Das Urteil ist streng: Die Verhandlungen wurden "unangemessen" geführt. Die größte Kritikalität betrifft die Kluft zwischen öffentlichen Äußerungen und tatsächlichen vertraglichen Tatsachen.
- Warum haben nur wenige den vollständigen Vertrag gelesen?
- Das VBS hat die Kanzlei einer externen Kanzlei (Homburger) anvertraut und den internen Rechtsdienst von armasuisse von den Verhandlungen ausgeschlossen. Diese Entscheidung führte zu einer Fragmentierung im rechtlichen Überprüfungsverfahren und verhinderte, dass das Ergebnis vor der öffentlichen Bekanntgabe einer ausreichenden Überprüfung unterzogen wurde. Nur wenige Beteiligte haben den Vertrag vollständig gelesen.
- Wie war der Zeitpunkt der Verzögerung bei der Kommunikation mit der Bundesregierung?
- Erste Hinweise auf mögliche Mehrkosten hatte armasuisse bereits im August 2024 erhalten, und Viola Amherd war informiert worden. Allerdings teilte er den Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates erst im März 2025 eine Verspätung von ca. 7-8 Monaten mit. Die Information kam zwei Monate nach der Ankündigung seines Rücktritts und verhinderte eine rechtzeitige Diskussion innerhalb der Regierung.
- Welche verfahrenstechnischen Konsequenzen hat die Kommission festgestellt?
- Die GPK hat kritische Lücken in der Kommunikation, der Rechtsprüfung und den Informationsfristen festgestellt. Der Ausschluss des internen Rechtsteams von armasuisse hat die Verantwortung und Kontinuität gefährdet. Die Verzögerung von 7-8 Monaten hinderte die Regierung daran, die Auswirkungen auf den Haushalt rechtzeitig zu bewerten und die Verhandlungsführer klar anzuweisen. Diese Verfahrensfehler verstoßen gegen die Transparenzprinzipien der direkten Demokratie der Schweiz.
- Was bedeutet dieser Bericht für zukünftige Bundesverhandlungen?
- Der Bericht der GPK stellt eine Gelegenheit dar, die Entscheidungsprozesse zu korrigieren. Die angegebenen Lektionen umfassen: Dokumentation jeder Verhandlungsphase, vollständige Einbeziehung der internen Rechtsteams, Kommunikation der Risiken ohne Verzögerung, Überprüfung aller Voraussetzungen vor der öffentlichen Kommunikation, Gewährleistung des vollständigen Zugriffs auf Dokumente. Diese Grundsätze sollen bei künftigen umfangreichen Bundesbeschaffungen als Richtschnur dienen.
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