Erbschaftssteuern im Kanton Glarus (Grenzgänger-Leitfaden)

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Glarus

Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad

Kontext

In Kürze

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Glarus richtet sich nach dem kantonalen Gesetz.
  • Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Es gibt Ausnahmen für Ehegatten und Nachkommen.

Erbschaftssteuern im Kanton Glarus

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Glarus wird durch das kantonale Gesetz 8 vom 22. Mai 2007 geregelt, welches die Sätze für die Erbschafts- und Schenkungssteuer festlegt. Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad wie folgt:

  • Ehegatte: Befreiung
  • Nachkommen: 0,5% auf den Wert des Nachlasses
  • Adoptivkinder: 0,5% des Erbwertes
  • Eltern: 2 % des Erbwertes
  • Großeltern: 3% vom Erbschaftswert
  • Onkel und Enkelkinder: 4 % des Erbwerts
  • Geschwister: 5 % auf den Wert der Erbschaft
  • Freunde und Bekannte: 8% des Erbwertes

Es gibt Ausnahmen für Ehegatten und Nachkommen. Zudem sieht das kantonale Gesetz eine Mindeststeuer von CHF 100.00 für Erbschaften mit einem Wert unter CHF 20 '000.00 vor.

Konkrete Beispiele

Beispiel 1: Ein Bürger von Glarus hinterlässt seinen Eltern eine Erbschaft von CHF 50 '000.00. Die Erbschaftssteuer beträgt 2% des Erbschaftswertes, somit beträgt der Steueranteil CHF 1,000.00. Der von den Eltern erhaltene Erbteil beträgt CHF 49 '000.00.

Beispiel 2: Ein Glarner hinterlässt seinen Adoptivkindern eine Erbschaft von CHF 100 '000.00. Die Erbschaftssteuer beträgt 0,5% auf den Erbschaftswert, der Steueranteil beträgt also CHF

Operative Details

Eckdaten

  • Was: Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Wann: Gemäss kantonalem Gesetz
  • Wo: Kanton Glarus
  • Wer: Steuerpflichtige
  • Betrag: Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad

Der Kanton Glarus ist bekannt für seine einzigartige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzgebung. Diese Steuern richten sich nach dem kantonalen Recht und variieren je nach Verwandtschaftsgrad der Beteiligten.

# Erbschaftssteuern im Kanton Glarus

Erbschaftssteuern im Kanton Glarus werden auf Steuerpflichtige erhoben, die eine Erbschaft oder Schenkung erhalten. Der Steuerbetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Erblasser.

Erbschaftssätze

VerwandtschaftsgradSteuersatz
Spouse0%
Kinder3,4%
Eltern4,2%
Brüder und Schwestern4,8%
Onkel und Enkelkinder5,4%

Beispiel: Bekommt ein Kind eine Erbschaft von CHF 500 '000.00 vom Vater, beträgt die Erbschaftssteuer CHF 17' 000.00 (3,4% von CHF 500 '000.00).

# Erbschaftssteuerreglement

Die Erbschaftssteuern im Kanton Glarus richten sich nach dem kantonalen Gesetz, dem „Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuern“ vom 15. Juni 2005. Artikel 12 des Gesetzes legt fest, dass "die Erbschaftssteuer auf Steuerpflichtige erhoben wird, die eine Erbschaft oder Schenkung erhalten".

Beispiel für die Berechnung der Erbschaftssteuer

Angenommen, ein Bruder erhält eine Erbschaft von

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Wichtige Punkte

Praktische Implikationen

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Glarus ist eine wichtige Steuer, die bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten zu berücksichtigen ist.
  • Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad, daher ist es wichtig, das kantonale Gesetz zu konsultieren, um die anwendbaren Sätze zu bestimmen.
  • Es gibt Ausnahmen für Ehepartner und Nachkommen, daher ist es wichtig zu prüfen, ob Sie diesen Ausnahmen unterliegen.

Das kantonale Gesetz

Das kantonale Erb- und Schenkungsgesetz im Kanton Glarus wird durch das Federal Act on Succession and Donations (EFG) vom 18. März 2009 geregelt. Das EFG sieht vor, dass Erbschaften und Schenkungen einer Steuer unterliegen, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Nachlass und dem Begünstigten variiert. Die Steuer wird auf den Erbschaftswert berechnet und variiert zwischen 0% und 20%.

Steuersätze und Befreiungen

Die Erb- und Schenkungssätze im Kanton Glarus lauten wie folgt:

  • 0% für den Ehegatten
  • 0% für Nachkommen (Kinder, Enkelkinder usw.)
  • 4% für Eltern
  • 8% für Großeltern
  • 16% für Cousins und Onkel
  • 20 % für alle anderen Begünstigten

Konkrete Beispiele

Angenommen, eine in Glarus ansässige Person hinterlässt einem Kind ein Vermögen von CHF 500 '000. In diesem Fall beträgt die Erbschafts- und Schenkungssteuer 0%, da der Begünstigte ein Nachkomme ist. Würde das Vermögen hingegen einem Cousin überlassen, läge die Steuer bei 16%.

Operative Checklisten

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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Sätze für den Verwandtschaftsgrad?
Die Sätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Es ist wichtig, das kantonale Gesetz zu konsultieren, um die anwendbaren Sätze zu bestimmen.
Gibt es Ausnahmen für Ehepartner und Nachkommen?
Ja, es gibt Ausnahmen für Ehepartner und Nachkommen.
Wie bestimmt man die anwendbaren Sätze?
Es ist wichtig, das kantonale Gesetz zu konsultieren, um die anwendbaren Sätze zu bestimmen.

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