Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Luzern (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Lucernesischer Beamter in einer finanziellen Aktivität

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen den Begünstigten und den Spendern gibt es unterschiedliche Sätze.

Kontext

Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Luzern

In Kürze

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz im Kanton Luzern sieht je nach Verwandtschaftsgrad zwischen den Begünstigten und den Spendern unterschiedliche Sätze vor. Für Ehegatten und Nachkommen gibt es Ausnahmen.

# Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer im Kanton Luzern richtet sich nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 1. Januar 2019 (ErbG 2019). Die Steuer wird auf der Grundlage des Nettowerts des Nachlasses berechnet, der als Marktwert des Nettovermögens des Verstorbenen abzüglich der Verbindlichkeiten definiert ist. Die Steuer wird nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Verstorbenen und den Begünstigten erhoben.

# Verwandtschaftsgrad

  • Begünstigte, die Ehegatten oder Nachkommen des Verstorbenen sind, sind von der Erbschaftssteuer befreit. Begünstigte, die Vor- oder Nachfahren des Verstorbenen sind, unterliegen einem Satz von 0,5%. Begünstigte, die keine Verwandten des Verstorbenen sind, unterliegen einem Satz von 1%.

Beispiel

Angenommen, ein Luzerner hinterlässt seinem Sohn ein Vermögen von CHF 1 '000' 000. In diesem Fall wird keine Erbschaftssteuer erhoben, da das Kind ein Nachkomme des Verstorbenen ist.

# Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer im Kanton Luzern richtet sich nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom 1. Januar 2019 (ErbG 2019). Die Steuer wird auf der Grundlage des Nettowerts der Spende berechnet, der definiert ist als

Operative Details

Eckdaten Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz im Kanton Luzern sieht je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Begünstigten und Spendern unterschiedliche Sätze vor. Ausnahmen bestehen für Ehegatten und Nachkommen. Die Erklärung und die einzuhaltenden Fristen sind im kantonalen Gesetz festgelegt. ## # Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Luzern Der Kanton Luzern hat wie andere Schweizer Kantone ein eigenes Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dieses Gesetz sieht je nach Verwandtschaftsgrad zwischen den Begünstigten und den Spendern unterschiedliche Sätze vor. Das heisst, wenn ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Kanton Luzern seinen Verwandten ein Vermögen hinterlässt, muss er eine Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad bezahlen. Hier ist eine Tabelle, die die Erbschaftsteuersätze im Kanton Luzern zusammenfasst: | Verwandtschaftsgrad | Satz | | -- - | -- - | | Ehepartner | 0% | | Nachkommen | 0% | | Eltern | 5% | | Geschwister | 10% | | Onkel und Enkel | 15% | | Andere Verwandte | 20% | Wie Sie sehen, sind Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftsteuer befreit, während andere Verwandte je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlichen Sätzen unterliegen. # ## Konkrete Beispiele Hier einige konkrete Beispiele, wie die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern funktioniert: Ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Luzern hinterlässt seinen Eltern ein Vermögen von 500 '000 Schweizer Franken. Basierend auf der obigen Tabelle wird die Steuer von Hier ist eine operative Checkliste zur Unterstützung beim Umgang mit der Erbschaftssteuer: ## # Tipps für weitere Lektüre Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer im Kanton Luzern entnehmen Sie bitte dem auf der Website des Kantons Luzern veröffentlichten Gesetz. Darüber hinaus können Steuererklärungen und Nachlasserklärungen für frühere Jahre eingesehen werden, um besser zu verstehen, wie die Erbschaftssteuer funktioniert.

Wichtige Punkte

Vorgehensweise

  • Zur Abgabe der Erklärung ist das kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz heranzuziehen. Das kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz im Kanton Luzern wird durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 geregelt. * Die einzuhaltenden Fristen sind im kantonalen Gesetz festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fristen für die Erklärung je nach Situation variieren können.

Frist für die Deklaration

  • Die Frist für die Erklärung beträgt in der Regel 3 Jahre ab dem Datum des Todes der Person oder ab dem Datum der Spende. * Es ist wichtig, das kantonale Gesetz zu konsultieren, um die genaue Frist für die Erklärung zu bestimmen.

# Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Luzern wird nach dem Wert der Erbschaft oder Schenkung berechnet. * Der Wert der Erbschaft oder Schenkung richtet sich nach dem Zeitwert des Vermögens der Person.

Konkrete Beispiele

  • Wenn eine Person dem Kind ein Vermögen von CHF 500 '000 hinterlässt, wird die Erbschaftssteuer nach dem Zeitwert des Vermögens berechnet. * Wenn eine Person einem Enkel ein Vermögen von CHF 200 '000 spendet, wird die Schenkungssteuer nach dem Zeitwert des Vermögens berechnet.

Vorschriften

  • Das kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz im Kanton Luzern wird durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 geregelt. * Die Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt

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Häufig gestellte Fragen
Welche Steuersätze unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad?
Die unterschiedlichen Sätze je nach Verwandtschaftsgrad sind im kantonalen Gesetz festgelegt.
Gibt es Ausnahmen für Ehegatten und Nachkommen?
Ja, es gibt Ausnahmen für Ehegatten und Nachkommen.
Wie erfolgt die Deklaration?
Die Deklaration hat gemäss kantonalem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu erfolgen.

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