Bietet 20 Franken pro Kontrolleur, um kein Bußgeld zu zahlen, bewegt sich die BA (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Mann bietet 20 Franken an einen Zugbediensteten.

Ein Mann bietet einem Bahnkontrolleur 20 Franken an, um die Strafe nicht zu bezahlen. Die Bundesstaatsanwaltschaft hat festgestellt, dass der Mann das Geld angeboten hat, damit der Zugbeamte auf die Geldbuße verzichtet und damit das Verbrechen der Korruption gestaltet.

Kontext

In Kürze

  • Ein Mann bietet einem Bahnkontrolleur 20 Franken an, um die Strafe nicht zu bezahlen.
  • Die Bundesanwaltschaft hat festgestellt, dass der Mann das Geld angeboten hat, damit der Bahnbeamte auf die Geldbuße verzichtet.
  • Die verhängte Strafe beträgt 30 Tagessätze von 120 Franken, insgesamt 3600 Franken, die für eine Probezeit von zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind.
  • Hinzu kommen 500 Franken Prozesskosten, die der Mann ohnehin zu tragen hat.

Die geltenden Rechtsvorschriften

Das Bundesverkehrsgesetz (BGV) legt fest, dass jede Person verpflichtet ist, ihren Ticketanteil für die Personen- oder Güterbeförderung in der Schweiz zu bezahlen. Die Strafe für die Nichtzahlung des Tickets kann je nach Schwere des Verstoßes und dem Grad der Zusammenarbeit der betroffenen Person zwischen 20 und 500 Franken variieren.

Konkrete Beispiele

Ein konkretes Beispiel ist der Fall eines Mannes, der mit einer Geldstrafe belegt wurde, weil er das Zugticket von Bern nach Zürich nicht bezahlt hatte. Die Strafe betrug 100 Franken, aber der Mann bot dem Kontrolleur 20 Franken an, um nicht zu bezahlen. Die Bundesanwaltschaft stellte fest, dass der Mann das Geld anbot, damit der Bahnbeamte auf die Geldstrafe verzichtet, und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen zu 120 Franken, insgesamt 3600 Franken, die auf Bewährung für eine Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt wurden.

Prozesskosten

Hinzu kommen 500 Franken Prozesskosten, die der Mann ohnehin zu tragen hat.

Operative Details

Ob der Controller das Geld annimmt oder nicht, ändert sich nicht. Die Straftat stellt sich bereits mit dem einfachen Angebot dar, unabhängig von Ihrer Zustimmung. Nach der Lehre liegt ein reiner Korruptionsversuch nur dann vor, wenn das Angebot den Amtsträger nie erreicht, z.B. wenn der Brief mit dem Korruptionsangebot während des Posttransports verloren geht.

Artikel 322 des Schweizerischen Strafgesetzbuches definiert Korruption als das Anbieten oder Versprechen von Geld oder anderen Vorteilen an einen Amtsträger, um seine Entscheidung oder sein Handeln zu beeinflussen. Das Angebot kann direkt oder indirekt erfolgen und kann eine Vielzahl von Situationen abdecken, von Bußgeldern bis hin zu Betriebsgenehmigungen.

In einem aktuellen Fall bot ein Schweizer Autobahnfahrer einer Kontrolleurin 20 Franken an, um kein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zu zahlen. Obwohl der Controller das Angebot angenommen hat, wurde der Fahrer nicht von der Straftat freigesprochen. Das MPC (Amt für Korruptionsverhütung und -bekämpfung) hat eine Untersuchung eingeleitet und den Fahrer wegen Korruption benachrichtigt.

Nach dem Bundesgesetz von 1987 wird die Straftat der Korruption mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe von 10 bis 100 Franken geahndet. In einigen Fällen kann die Strafe erhöht werden, wenn das Angebot an einen Beamten in einer Machtposition gemacht wurde.

💡 Kontrollvorgänge

Der MPC hat eine Checkliste für Kontrollagenten für

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Wichtige Punkte

Wenn Sie ein Passagier sind, der die Regeln des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht kennt, besteht die Gefahr, dass Sie eine Straftat begehen. Es ist wichtig, die Regeln und Sanktionen zu kennen, um Probleme zu vermeiden. Wenn Sie Zweifel oder Probleme mit Ihrem Ticket haben, wenden Sie sich an das Servicepersonal oder einen Vertreter des öffentlichen Verkehrs.

Die Schweiz ist ein Land mit einem hochentwickelten öffentlichen Verkehrssystem mit Zügen, Bussen und Standseilbahnen, die Städte und Dörfer verbinden. Die Regeln des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz können jedoch komplex sein und sich von denen unterscheiden, die in anderen Ländern bekannt sind. Zum Beispiel ist es in der Schweiz obligatorisch, das Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel zu kaufen, während in anderen Ländern das Ticket an Bord bezahlt werden kann.

Nach schweizerischem Recht ist der Ticketkauf für alle Fahrgäste unabhängig vom Alter obligatorisch. Die Strafe für das Fehlen eines Tickets kann zwischen 50 und 500 Franken variieren, abhängig von der Art des Transports und dem Gebiet, in dem Sie sich befinden. Wenn Sie überrascht werden, dass Sie kein Ticket haben, kann der Controller außerdem die Summe des nicht gekauften Tickets verlangen, die je nach Gebiet und Art des Transports variabel sein kann.

In einigen Schweizer Kantonen, wie dem Kanton Tessin, ist ein Projekt zur Einführung eines automatischen Ticketzahlungssystems im Gange. Dieses System sieht vor, dass die Fahrgäste das Ticket über eine mobile App oder ein

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Quelle: swissinfo.ch

Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich einem Bahnkontrolleur Geld anbiete, um die Strafe nicht zu bezahlen?
Die Straftat stellt sich bereits mit dem einfachen Angebot ein, unabhängig von der Zustimmung des Controllers.
Wie viel muss ich bezahlen, wenn ich einem Bahnkontrolleur Geld angeboten habe?
Die verhängte Strafe beträgt 30 Tagessätze zu 120 Franken, insgesamt 3600 Franken, die für eine Probezeit von zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind.
Kann ich versuchen, einen Bahnkontrolleur zu bestechen, um das Bußgeld nicht zu bezahlen?
Nein, es handelt sich nur dann um einen reinen Korruptionsversuch, wenn das Angebot niemals den Amtsträger erreicht.

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