In Österreich leben, in der Schweiz arbeiten, Ort für Ort

Kein begünstigtes Grenzgänger-Regime: Seit 2006 gilt die volle kantonale Quellensteuer (Art. 15 Abs. 1), mit der Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und einer Ausgleichszahlung von 12.5%, die von den Schweizer Kantonen getragen wird. Orts-für-Ort-Seiten für den Korridor Vorarlberg/Tirol (Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz, Landeck).

Aktualisiert:

Bezirk Bregenz

Bezirk Bludenz

Schätzungen nur zur Orientierung. Die tatsächliche Besteuerung hängt von Familiensituation, Abzügen und Bescheinigungen ab. Immer mit einer Steuerberatung oder dem Beschäftigungskanton prüfen.