Magaziner und Chauffeur — A. Walker AG
- Ort
- Bitsch
- Vertrag
- Vollzeit
- Veröffentlicht
- vor 27 Tagen
Vollständige Beschreibung
Zur Verstärkung unseres Teams im Rüst- und Logistikprozess suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine engagierte und zuverlässige Persönlichkeit als Chauffeur und Magaziner.
Ihre Aufgaben
- Magazin / Rüsten:
- Rüsten und Bereitstellen von Waren gemäss Rüst- und Sammelrüstscheinen
- Korrektes Ein- und Umlagern der Waren nach Vorgaben
- Sorgfältiger Umgang mit Fördermitteln, Material und Infrastruktur
- Aktive Mitarbeit im Team sowie Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
Transport mit 3.5T bei Bedarf
- Fach- und tourengerechtes Verladen der Waren auf die Fahrzeuge
- Sicherstellung der Kühlkette
- Transport & Lieferung
- Sicheres, korrektes und umweltbewusstes Fahren (Eco-Drive)
- Kundenfreundliche und korrekte Auslieferung der Waren
- Sicherstellung der Vollständigkeit der Lieferdokumente
- Rücknahme von Leermaterial sowie Warenretouren gemäss Retourschein
- Meldung von Schäden und Abweichungen an den Vorgesetzten
Entladen & Administration
- Entladen von Retouren und Leermaterial
- Korrektes Versorgen der Rückwaren
- Abgabe und Kontrolle der Liefer- und Retourendokumente
- Führung der Nicht-Konformitätenliste und Sicherstellung des Informationsflusses
Fragen zu dieser Stellenanzeige
Welches Gehalt bietet A. Walker AG für diese Stelle?
Das Original-Inserat nennt kein Gehalt. Unsere Schätzung für diese Rolle und Branche in Bitsch liegt bei CHF 60'500 - 91'500 brutto pro Jahr — eine Schätzung, kein von A. Walker AG mitgeteilter Betrag. Der Rechner auf dieser Seite berechnet aus einem Bruttogehalt Ihr tatsächliches Netto nach Grenzgänger-Steuer und Sozialabgaben.
Ist das eine Vollzeitstelle, und welchen Vertragstyp bietet A. Walker AG?
Diese Stelle ist eine Vollzeit-Position. Der hier angezeigte Vertragstyp stammt direkt aus dem Original-Inserat des Arbeitgebers; klären Sie genaue Arbeitszeiten, Kündigungsfrist und Probezeit während des Bewerbungsprozesses mit A. Walker AG, da diese Details auch innerhalb derselben Vertragskategorie variieren können.
Brauche ich eine Grenzgänger-Bewilligung für eine Stelle im Kanton Wallis?
EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat können eine G-Bewilligung beantragen und in der ganzen Schweiz arbeiten: Grenzzonen gelten für sie nicht mehr, und sie müssen mindestens einmal pro Woche heimkehren. Der Schweizer Arbeitgeber reicht den Antrag nach Vertragsunterzeichnung beim Migrationsamt des Kantons Wallis ein. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Kanton — klären Sie die Details mit dem Migrationsamt des Kantons Wallis oder mit HR während der Bewerbung.
Wie bewerbe ich mich für diese Stelle bei A. Walker AG?
Nutzen Sie die Schaltfläche "Jetzt bewerben" auf dieser Seite — sie führt direkt zum Original-Inserat von A. Walker AG unter job-room.ch, sodass Ihre Bewerbung direkt im Bewerbermanagementsystem des Arbeitgebers landet. Frontaliere Ticino sammelt oder leitet keine Bewerbungen selbst weiter.