Wohnen in Orsenigo und Arbeiten im Tessin als Grenzgänger: Was ändert sich? (Grenzgänger-Leitfaden)

Das neue Steuerabkommen für Grenzgänger: Wie es funktioniert und was es für die Bewohner von Orsenigo bedeutet.
Kontext
Eckdaten
- Neues Steuerabkommen für Grenzgänger
- Unterzeichnet am 23. Dezember 2020
- In Kraft getreten am 1. Januar 2024
- Was ändert sich für die Bewohner von Orsenigo?
Einleitung
Am 23. Dezember 2020 haben die Schweizer Regierung und die italienische Regierung ein neues Steuerabkommen unterzeichnet, das Grenzgänger betrifft, die im Tessin arbeiten. Diese Vereinbarung ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten und ändert die Steuervorschriften für die Einwohner von Orsenigo und anderen Grenzgemeinden erheblich.
Was ändert sich für die Bewohner von Orsenigo?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens müssen Einwohner von Orsenigo und anderen Grenzgemeinden ihre Erwerbstätigkeit nur dann in die Schweiz zurückbringen, wenn sie ein Jahreseinkommen von mehr als CHF 15'000 haben. Dies bedeutet, dass Grenzgänger bei Einkommen unterhalb dieser Schwelle in der Schweiz keine Steuererklärung mehr einreichen müssen.
Konkretes Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Grenzgänger mit Wohnsitz in Orsenigo, der jährlich 12'000 CHF verdient, wenn er in einem Unternehmen in Lugano arbeitet. Früher hätte er die Steuererklärung in der Schweiz einreichen müssen, aber jetzt wird es dank des neuen Steuerabkommens nicht mehr nötig sein.
Operative Checklisten
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Orsenigo und anderen Grenzgemeinden ist es wichtig zu prüfen, ob sie den neuen Steuervorschriften unterliegen. Hier ist eine Checkliste, um zu verstehen, was sich ändert:
- Habe ich ein Jahreseinkommen von weniger als CHF 15'000? Nein, dann muss ich vorlegen
Operative Details
Grenzgänger, die bereits ein Arbeitseinkommen in der Schweiz haben, müssen die AHV (Schweizerische Sozialversicherung), nicht aber die Gesundheitsabgabe bezahlen. Die Gesundheitsabgabe ist eine Abgabe, die von Italienern bezahlt wird, die in der Schweiz arbeiten und nicht der AHV unterliegen.
Das schweizerische Gesetz legt fest, dass Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, der AHV unterliegen. Das heisst, Grenzgänger, die bereits ein Arbeitseinkommen in der Schweiz haben, müssen die AHV bezahlen, nicht aber die Gesundheitsabgabe.
Die Gesundheitsabgabe ist eine Abgabe, die von Italienern bezahlt wird, die in der Schweiz arbeiten und nicht der AHV unterliegen. Diese Abgabe wurde eingeführt, um die Gesundheitskosten für italienische Staatsangehörige zu decken, die in der Schweiz arbeiten und keinen Zugang zur AHV haben.
Konkretes Beispiel: Hat ein Grenzgänger ein Arbeitseinkommen von 50 '000 Franken pro Jahr und wohnt in Orsenigo, muss er die AHV von rund 3' 500 Franken pro Jahr bezahlen, nicht aber die Gesundheitsabgabe von rund 1 '500 Franken pro Jahr.
Regelung: Das schweizerische Gesetz legt fest, dass Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, der AHV unterliegen (Gesetz vom 1. Januar 2020). Die Gesundheitsabgabe wurde mit dem Gesetz vom 1. Januar 2015 eingeführt.
Operative Checklisten:
- Prüfung, ob Sie AHV-pflichtig sind
- Prüfen Sie, ob Sie der Gesundheitsabgabe unterliegen
- Berechnet die Höhe der AHV und der Gesundheitsabgabe
- Sie zahlen die AHV und die Gesundheitsabgabe, wenn
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Wichtige Punkte
Für Grenzgänger, die in Orsenigo leben und im Tessin arbeiten, ist es wichtig zu wissen, dass das neue Steuerabkommen eine Reihe von Änderungen vorsieht. Grenzgänger können von einer Franchise von CHF 10'000 profitieren, müssen aber die AHV bezahlen. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Gesundheitsabgabe nicht mehr bezahlt wird.
Am 1. Januar 2023 trat das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und der Tschechischen Republik in Kraft und führte eine Reihe von Neuerungen für Grenzgänger ein, die in der Schweiz leben und im Tessin arbeiten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Franchise von CHF 10'000, die es Grenzgängern ermöglicht, bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zu zahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass Grenzgänger trotzdem die AHV (Schweizerische Sozialversicherung) und den Gesundheitsbeitrag bezahlen müssen.
Ein konkretes Beispiel kann helfen, die Situation besser zu verstehen. Angenommen, ein Grenzgänger wohnt in Orsenigo und arbeitet in Lugano. Beträgt Ihr Einkommen CHF 40'000, profitieren Sie von der Franchise von CHF 10'000 und zahlen bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer. Er muss jedoch trotzdem die AHV von CHF 2'400 (0,6% des Einkommens) und den Gesundheitsbeitrag von CHF 1'200 (0,3% des Einkommens) bezahlen.
Die Gesundheitsabgabe, die bis 2022 auf Grenzgänger erhoben wurde, wird ab 2023 nicht mehr gezahlt. Das bedeutet, dass Grenzgänger keine zusätzliche, einkommensabhängige Gesundheitsabgabe mehr entrichten müssen.
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist der Selbstbehalt für Grenzgänger, die in Orsenigo leben und im Tessin arbeiten?
- Der Selbstbehalt beträgt CHF 10'000. Dies bedeutet, dass Beträge bis CHF 10'000 steuerfrei sind.
- Muss ich die AHV bezahlen?
- Ja, wenn Sie bereits ein Erwerbseinkommen in der Schweiz haben, müssen Sie die AHV bezahlen.
- Muss ich die Gesundheitsabgabe nicht mehr bezahlen?
- Ja, mit dem Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens zahlen Sie keine Gesundheitsabgabe mehr.
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