Freigabe des Quellensteuerbetrags für Grenzgänger aussetzen (Grenzgänger-Leitfaden)

Die Abgeordnete Plr Cristina Maderni und andere Großräte fordern den Staatsrat auf, die Rückführung des von den Grenzgängern erhobenen Anteils an der Quellensteuer an Italien auszusetzen.

Kontext

Obwohl die italienische Krankenversicherungssteuer formal nicht auf der Staatsangehörigkeit beruht, betrifft sie insbesondere Grenzgänger, die ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz ausüben. Sie führt somit zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Belastung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit steht.

Das Problem verschärft sich für Grenzgänger, die in Gemeinden wie Lugano, Bellinzona und Locarno leben, wo der Anteil der Grenzgänger besonders hoch ist. In diesen Gemeinden kann die italienische Krankenversicherungssteuer eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Familien von Grenzgängern darstellen.

Die italienische Krankenversicherungssteuer wird auf der Grundlage des Einkommens berechnet, und Grenzgänger, die ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz ausüben, unterliegen einer höheren Steuer als italienische Staatsbürger. Nach italienischem Recht wird die Krankenversicherungssteuer wie folgt berechnet:

  • 7,9% des steuerpflichtigen Einkommens für Einkünfte bis 28.000 Euro
  • 9,5% des zu versteuernden Einkommens für Einkünfte zwischen 28.001 und 50.000 Euro
  • 11,1% des steuerpflichtigen Einkommens für Einkünfte über 50.000 Euro

Beispielsweise könnte ein Grenzgänger, der 40.000 Euro pro Jahr verdient und in der Schweiz wohnt, einer Krankenversicherungsabgabe von rund 3.920 Euro pro Jahr unterliegen. Dies bedeutet, dass der Grenzgänger zusätzlich zu den bereits anfallenden Gesundheitskosten eine Gesundheitsabgabe von ca. 3.920 Euro pro Jahr zahlen müsste

Operative Details

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass jede Maßnahme, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat weniger attraktiv machen könnte, eine Beschränkung der Freizügigkeit darstellt, auch wenn diese Maßnahme für Personen gilt, die diese Freiheit bereits ausgeübt haben. Die sogenannte Gesundheitssteuer "scheint genau diesen Effekt zu erzeugen, da sie ausschließlich oder hauptsächlich Grenzgänger belastet, die in der Schweiz arbeiten, ihr Nettoeinkommen reduziert und eine wirtschaftlich ungünstige Behandlung im Vergleich zu vergleichbaren inländischen Situationen einführt".

Die Gesundheitsabgabe, auch „Grenzgängerabgabe“ genannt, wurde 2013 mit dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2012 eingeführt, das das alte Aufenthaltsabgabengesetz ablöste. Das Gesetz legt fest, dass die Abgabe von Grenzgängern zu entrichten ist, die sich länger als 90 Tage im Jahr in der Schweiz aufhalten. Die Höhe der Steuer variiert je nach Region und Art des Aufenthalts, kann aber bis zu 200 CHF pro Monat betragen.

Die Gesundheitsabgabe wurde von den Organisationen der Grenzgänger kritisiert, die argumentieren, dass es sich um eine Form der Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern handelt. Experten zufolge könnte die Abgabe als Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit angesehen werden, da sie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz weniger attraktiv macht.

Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer

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Wichtige Punkte

Freigabe des Quellensteuerbetrags für Grenzgänger aussetzen

Der Staatsrat wurde gebeten, dem Inhalt der vorangegangenen Motion zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Rückführung des von den Grenzgängern erhobenen Anteils an der Quellensteuer an Italien Folge zu leisten und den möglichen Verstoß gegen Art. 9 des Grenzgängerabkommens geltend zu machen. Es wird darum gebeten, über die zuständigen Bundesbehörden dafür zu sorgen, dass auch die Vereinbarkeit der sogenannten Gesundheitsabgabe mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union formell beurteilt wird.

Das Thema Gesundheitsabgabe ist vor allem im Kanton Tessin zu hören, wo viele Grenzgänger wohnen und arbeiten. So wurde in Lugano, der Stadt mit den meisten Grenzgängern, die Gesundheitsabgabe auf über 10.000 Grenzgänger erhoben, mit einem durchschnittlichen Betrag von 1.500 CHF pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Grenzgänger mit einer Abgabe belegt wurden, die im Grenzgängerabkommen nicht vorgesehen ist und somit gegen Art. 9 des Grenzgängerabkommens verstößt.

Die Gesundheitsabgabe wurde 2019 mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 (VAG 2019 6230) eingeführt, das die Quellensteuer auf die Entlohnung von Grenzgängern erhöhte. Die Höhe der Gesundheitsabgabe wurde auf 2% der Quellensteuer festgelegt, mit einem Minimum von CHF 500 und einem Maximum von CHF 5.000.

Das Grenzgängerabkommen sieht jedoch vor, dass Grenzgänger keiner Steuer unterliegen

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Quelle: cdt.ch

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