Lombardei investiert 12,3 Millionen in die Modebranche: Chancen für Tessiner Grenzgänger
Die Region Lombardei stellt im Rahmen der Ausschreibung Next Fashion mehr als 12 Millionen Franken bereit. 73 Unternehmen sind beteiligt, mit Fokus auf KMU und Nachhaltigkeit. Wie auch Tessiner Firmen eingebunden werden können
Contesto
Die Lombardei hat im Rahmen des Next Fashion-Aufrufs 12,3 Millionen Euro aus dem Regionalprogramm Fesr 2021–2027 bereitgestellt. Die Initiative, die von den Ressorts für Tourismus, Regionalmarketing und Mode sowie für Universitäten und Forschung gefördert wird, unterstützt 73 Unternehmen aus der Modebranche – mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf die Zusammenarbeit zwischen Akteuren unterschiedlicher Größe. Die geförderten Projekte müssen Innovation, Nachhaltigkeit und die Aufwertung traditioneller Handwerkskunst fördern, wobei digitale Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette integriert werden. Der Aufruf förderte dabei Partnerschaften von 3 bis 5 Partnern, um Technologietransfer und Kompetenzbündelung zu stärken. Die insgesamt zugelassenen Investitionen belaufen sich auf 22,8 Millionen Euro, wobei der regionale Zuschuss für Mikro- und Kleinunternehmen bis zu 60 %, für mittlere Unternehmen bis zu 50 % und für Großunternehmen bis zu 40 % der Kosten abdeckt. Die regionale Verteilung der Begünstigten zeigt eine starke Konzentration in der Provinz Mailand (28 Unternehmen), gefolgt von Bergamo (12) und Brescia (7). Der Aufruf steht jedoch auch Schweizer Unternehmen aus dem Tessin offen, sofern sie mit lombardischen Betrieben zusammenarbeiten und die geforderten Kriterien zu Nachhaltigkeit und Innovation erfüllen. ### Ein Aufruf, der die Zukunft der lombardischen Modebranche im Blick hat Der Next Fashion-Aufruf fügt sich in einen Kontext ein, in dem ökologische, wirtschaftliche und soziale Verantwortung zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor für die Branche wird. Die geförderten Projekte sollen Themen wie Materialauswahl, nachhaltiges Design, digitale Archivierung sowie Recycling- und Upcycling-Aktivitäten adressieren. Ziel ist es, die...
Dettagli operativi
Für die Tessiner Grenzgänger stellt diese Ausschreibung eine konkrete Chance dar, um mit einer Branche in Kontakt zu treten, die sich rasant entwickelt und zunehmend auf Nachhaltigkeit und Innovation setzt. Tessiner Unternehmen aus dem Modebereich – insbesondere jene, die bereits mit der Lombardei zusammenarbeiten – könnten sich als Partner in den geförderten Kooperationen bewerben und von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben profitieren. Ein zentraler Aspekt ist die Projektdauer: Die geförderten Vorhaben müssen innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu 6 Monate. Das bedeutet, dass die teilnehmenden Tessiner Unternehmen strenge Zeitpläne einhalten müssen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung von Prozessen und ökologische Nachhaltigkeit. ### Vergleich zur aktuellen Situation: Was ändert sich für die Grenzgänger? Vor dieser Ausschreibung waren die Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Tessin und der Lombardei im Modebereich auf vereinzelte Initiativen oder kleinere Projekte beschränkt. Mit »Next Fashion« führt die Lombardei nun ein strukturiertes System ein, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit explizit fördert – vorausgesetzt, die teilnehmenden Unternehmen erfüllen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Innovation. Besonders für Grenzgänger, die in lombardischen Unternehmen beschäftigt sind, könnten sich Projekte ergeben, die folgende Aspekte umfassen: - Die Einführung digitaler Technologien zur Steuerung von Produktionsprozessen; - Die Umstellung auf nachhaltige Materialien, mit besonderem Fokus auf Rückverfolgbarkeit; - Die Teilnahme an Wissensnetzwerken zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. > «Die Ausschreibung sieht nicht rückzahlbare Zusch...
Punti chiave
Die Teilnahme am Förderprogramm »Next Fashion« erfordert ein schrittweises Vorgehen, das mit der Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen beginnt und mit der Einreichung des Antrags endet. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen – unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen für Tessiner Unternehmen. ### 1. Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen Zunächst muss sichergestellt werden, dass das Tessiner Unternehmen die allgemeinen Kriterien des Förderprogramms erfüllt. Dazu gehören: - Die Teilnahme als KMU oder als Teil eines Konsortiums aus 3 bis 5 Unternehmen; - Eine Tätigkeit im Bereich Mode, Textil oder Accessoires, wobei Projekte mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Innovation und Digitalisierung bevorzugt werden; - Die Fähigkeit, einen Businessplan vorzulegen, der die Machbarkeit des Projekts sowie die Einhaltung der Zeitvorgaben (24 Monate + mögliche Verlängerung um 6 Monate) nachweist. Für Tessiner Unternehmen ist es zudem entscheidend, die Vereinbarkeit mit dem Schweizer Recht zu prüfen – insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen und Subventionen. Obwohl das Förderprogramm von der Lombardei verwaltet wird, hängt die Teilnahme Tessiner Unternehmen von der Einhaltung der kantonalen und bundesstaatlichen Schweizer Vorschriften zu öffentlichen Fördermitteln ab. ### 2. Bildung des Konsortiums Das Förderprogramm fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Herkunft. Für ein Tessiner Unternehmen ist die Auswahl lombardischer Partner entscheidend. Mögliche Partner sind bereits im Modebereich aktive Unternehmen, die ähnliche Projekte umgesetzt haben oder an Innovationen interessiert sind. Nützliche Tools: - Die Handelskammer Tessin bietet Networking-Services und Unterstützung bei der Partnersuche; - Die SUPSI und die USI kö...
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Häufig gestellte Fragen
- Welche Sektoren der Modebranche sind für die Ausschreibung Next Fashion zugelassen?
- Die Ausschreibung finanziert Projekte aus den Bereichen Mode, Textil und Accessoires, die Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung fördern. Reine Handelsaktivitäten ohne Produktionsentwicklungsplan sind ausgeschlossen.
- Kann ein Tessiner Unternehmen den Antrag allein einreichen oder muss es zwingend lombardische Partner haben?
- Die Ausschreibung fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, verbietet aber nicht explizit die Teilnahme von Tessiner Unternehmen als Einzelantragsteller. Allerdings werden Partnerschaften mit 3 bis 5 Unternehmen bei der Bewertung mit einer höheren Punktzahl belohnt.
- Wie hoch ist der maximale Förderbetrag für eine Partnerschaft?
- Der regionale Zuschuss kann bis zu **1 Million Euro pro Partnerschaft** betragen, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Partner. Der tatsächliche Betrag hängt von der Unternehmensgröße und dem vorgelegten Finanzplan ab.
- Müssen Tessiner Unternehmen für Projekte, die von der Lombardei finanziert werden, auch die Schweizer Vorschriften einhalten?
- Ja, Tessiner Unternehmen müssen die kantonalen und bundesstaatlichen Schweizer Vorschriften zu Staatshilfen und Subventionen einhalten. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um Überschneidungen mit lokalen Beschränkungen zu vermeiden.
- Wie sind die Fristen für die Einreichung der Anträge?
- Der Einsendeschluss für die Anträge wurde in der Quelle noch nicht spezifiziert. Es ist wichtig, die offizielle Ausschreibungsseite [Bandir Lombardia](https://bandir.lombardia.it) regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen.
- Wie finde ich lombardische Partner für die Teilnahme an der Ausschreibung?
- Sie können sich an die **Kammer Ticino**, die **SUPSI**, die **USI** oder Branchenverbände wie **Atic Ticino** und **Moda Ticino** wenden, um Unterstützung bei der Partnersuche zu erhalten. Zudem kann die Teilnahme an Messen in der Lombardei (z.B. **Milano Moda**) helfen, Kontakte zu knüpfen.