Wohnen in Cugliate-Fabiasco und Arbeiten im Tessin als Grenzgänger (Grenzgänger-Leitfaden)

Frontalier mit Kindern an der Ufer des Luganer Sees

Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das ändert sich im Leben der Grenzgänger.

Kontext

In Kürze

  • Die Neue Frontalieri-Vereinbarung wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet. - Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. - Die neue Frontalieri-Vereinbarung wurde durch das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 ratifiziert.

Eckdaten

  • Quellensteuer auf Arbeitseinkommen nur in der Schweiz für Grenzgänger einbehalten. - Italien vermeidet die Doppelbesteuerung mit der Steuergutschrift (EG-Rahmen von 730). - Alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023): Befreiung von € 7'500, Übergangsregelung 2024-2033. - Neue Grenzgänger: Selbstbehalt € 10'000. - Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Schweiz: unterzeichnet am 9. Dezember 1976. - Schweizer Anteile/Beiträge: AHV/IV/EO 5.3% abhängig, ALV/KV 1.1% (Kap. CHF 148'200), UVG 0.7-1.5%, BVG 7-18% pro Altersgruppe (ab 25 Jahren). - Italienische Einkommensteuer: 23% bis € 28'000, 35% € 28'001-50'000, 43% über € 50'000.

Das neue Frontalieri-Abkommen sieht vor, dass die Quellensteuer auf das Arbeitseinkommen nur in der Schweiz für Grenzgänger einbehalten wird, um eine Doppelbesteuerung mit der Steuergutschrift zu vermeiden (EG-Rahmen 730). Alte Grenzgänger haben Anspruch auf eine Befreiung von € 7'500, während neue Grenzgänger einen Selbstbehalt von € 10'000 haben.

Konkrete Beispiele

Stellen wir uns vor, wir haben einen Grenzgänger, der in Lugano arbeitet und in Cugliate-Fabiasco wohnt. Diese Person hat ein Erwerbseinkommen von € 60'000 und ein Vermögenseinkommen von € 20'000. Gemäß der neuen Frontalieri-Vereinbarung unterliegt das Arbeitseinkommen der Quellensteuer nur in

Operative Details

Auswirkungen auf Grenzgänger

  • Grenzgänger können von der Freistellung von €10'000 profitieren. - Alte Grenzgänger können von der Befreiung von €7'500 profitieren. - Italien vermeidet die Doppelbesteuerung durch das Steuerkredit (CE-Modell des 730).

Konkrete Szenarien

  • Ein Grenzgänger, der sich in einer ähnlichen Situation befindet, könnte von der Freistellung von €10'000 profitieren. - Ein alter Grenzgänger, der bereits vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet hat, könnte von der Befreiung von €7'500 profitieren. - Ein konkreter Fall könnte ein Grenzgänger sein, der in Bellinzona arbeitet und in Cugliate-Fabiasco wohnt, mit einem jährlichen Einkommen von €40'000.

Vergleich mit der vorherigen Situation

  • Die vorherige Situation sah die Einbehaltung der Einkommenssteuer in beiden Ländern vor. - Die neue Regel vermeidet die Doppelbesteuerung durch das Steuerkredit (CE-Modell des 730). - Ein Vergleich mit der vorherigen Situation könnte hilfreich sein, um die neuen Regeln besser zu verstehen.

Checkliste

  • Grenzgänger müssen prüfen, ob sie von der Freistellung von €10'000 oder der Befreiung von €7'500 profitieren. - Grenzgänger müssen auch prüfen, ob sie der Doppelbesteuerung unterliegen und ob sie vom Steuerkredit (CE-Modell des 730) profitieren können. - Eine operative Checkliste könnte hilfreich sein, um Grenzgängern die neuen Regeln zu erklären.

Operative Checkliste

  • Prüfen, ob man von der Freistellung von €10'000 oder der Befreiung von €7'500 profitieren kann. - Prüfen, ob man der Doppelbesteuerung unterliegt und ob man vom Steuerkredit (CE-Modell des 730) profitieren kann. - Überprüfen, ob man in der Schweiz oder in Italien wohnt.

Wichtige Punkte

Konkrete Beispiele

  • Ein Grenzgänger, der sich in einer ähnlichen Situation befindet, zum Beispiel ein Arbeitnehmer aus Lugano, der im Tessin arbeitet, könnte von der Selbstbeteiligung von € 10'000 profitieren, wie im Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 vorgesehen. - Ein alter Grenzgänger, der bereits vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet hat, zum Beispiel ein Kaufmann aus Bellinzona, könnte die Freistellung von € 7'500 gemäss Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 in Anspruch nehmen. - Ein Grenzgänger, der bereits mehr als 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, zum Beispiel ein Angestellter aus Locarno, könnte die Befreiung von € 15'000, wie im Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 vorgesehen, in Anspruch nehmen.
  • Frage: Kann ich von der Selbstbeteiligung von € 10'000 profitieren? - Antwort: Ja, wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und mehr als 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, wie es das Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 vorsieht. - Frage: Kann ich die Befreiung von € 7'500 in Anspruch nehmen? - Antwort: Ja, wenn Sie alte Grenzgänger sind und bereits vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet haben, wie es das Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 vorsieht. - Frage: Wie kann ich meine Steuerposition überprüfen? - Antwort: Indem ich meine Steuererklärung überprüfe und die Website der Schweizer Steuerbehörde konsultiere. - Frage: Kann ich die Befreiung von € 15'000 in Anspruch nehmen? - Antwort: Ja, wenn Sie Grenzgänger sind und bereits mehr als 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, wie es das Bundesgesetz vom 17. Juli 2023 vorsieht.

Operative Checklisten

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Häufig gestellte Fragen
Frage: Kann ich von der Selbstbeteiligung von € 10'000 profitieren?
Antwort: Ja, wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Frage: Kann ich die Befreiung von € 7'500 in Anspruch nehmen?
Antwort: Ja, wenn Sie ein alter Grenzgänger sind.
Frage: Wie kann ich meine Steuerposition überprüfen?
Antwort: Ich überprüfe meine Steuererklärung.

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