Neues Grenzabkommen: Was ändert sich für Grenzgänger im Tessin? (Grenzgänger-Leitfaden)

Ein Pendler an der Bahnstation Chiasso

Das neue Grenzabkommen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das ändert sich für Grenzgänger im Tessin.

Kontext

Neues Grenzabkommen: Was ändert sich für Grenzgänger im Tessin? Am 23. Dezember 2020 wurde das neue Grenzabkommen unterzeichnet, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Diese Vereinbarung hat eine Übergangsregelung für alte Grenzgänger, die bis 2033 gültig ist, während neue Grenzgänger einer Selbstbeteiligung von € 10.000 unterliegen. Die Selbstbeteiligung von € 10.000 für neue Grenzgänger bedeutet, dass die ersten € 10.000 des Arbeitseinkommens steuerfrei sind, während jedes höhere Einkommen nach den schweizerischen Steuervorschriften besteuert wird. Wenn beispielsweise ein Grenzgänger in einem Arbeitsjahr 20.000 € verdient, sind nur 10.000 € steuerfrei, während die restlichen 10.000 € steuerpflichtig sind. Die neue Regelung sieht auch die Möglichkeit vor, die Anerkennung des Arbeitseinkommens beim örtlichen Finanzamt zu beantragen. Dies bedeutet, dass Grenzgänger beantragen können, als Grenzgänger anerkannt zu werden und von der Einkommensteuer befreit zu werden. Die Tessiner Gemeinden Lugano, Bellinzona und Locarno sind bereits bereit, die neue Regelung umzusetzen. Die Stadt Lugano hat beispielsweise bereits ein Büro eingerichtet, das sich der Anerkennung von Grenzgängern und der Anwendung des Selbstbehalts von 10.000 € widmet. Die neue Gesetzgebung hat auch eine operative Checkliste für Grenzgänger: - Überprüfen Sie den Selbstbehalt von 10.000 € und die schweizerischen Steuervorschriften - Beantragung der Anerkennung des Arbeitseinkommens bei

Operative Details

Neues Grenzabkommen: Was ändert sich für Grenzgänger im Tessin? Grenzgänger, die im Tessin arbeiten, waren mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vom 17. Juli 2023 von einer wichtigen Änderung betroffen. Mit dieser neuen Vereinbarung wurden einige wesentliche Änderungen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, eingeführt. ### Auswirkungen für Grenzgänger Grenzgänger, die bereits vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet haben, sind von der Selbstbeteiligung von 10.000 € befreit, wie sie im Schweizer Bundesgesetz von 2022 festgelegt ist. Das bedeutet, dass sie auf die ersten 10.000 Euro, die sie in der Schweiz verdienen, keine Steuern zahlen müssen. Neue Grenzgänger hingegen müssen in der Schweiz die gleichen Steuern und Abgaben zahlen wie Schweizer Bürger. Das heisst, sie müssen Steuern auf ihr in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen einschliesslich Einkommenssteuern und Vermögenssteuern bezahlen. * Grenzgänger müssen gemäß dem italienischen Gesetz von 2019 eine Steuererklärung in der Schweiz und in Italien einreichen. Das bedeutet, dass sie ihr in der Schweiz und in Italien verdientes Einkommen deklarieren und die entsprechenden Steuern zahlen müssen. ### Konkrete Beispiele Wenn beispielsweise ein Grenzgänger in der Schweiz 50.000 Euro pro Jahr verdient und bereits vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet hat, muss er auf die ersten 10.000 Euro Einkommen keine Steuern zahlen. Wenn Sie jedoch ein neuer Grenzgänger sind, müssen Sie Steuern auf Ihr in der Schweiz verdientes Einkommen zahlen, einschließlich Steuern auf

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Wichtige Punkte

Aktion Grenzgänger müssen ihre Steuererklärung in der Schweiz und in Italien bis zum 31. März eines jeden Jahres einreichen, wie es das bilaterale Abkommen zwischen den beiden Ländern vorsieht. Grenzgänger müssen in der Schweiz nach geltendem Recht die gleichen Steuern und Abgaben entrichten wie Schweizer Bürger (Direkte Bundessteuergesetz vom 20. Dezember 1990, Artikel 8). Grenzgänger können die Website der ESTV/ESFC konsultieren, um weitere Informationen zur Steuererklärung und zu den Beiträgen zu erhalten. ### Beiträge in der Schweiz Grenzgänger müssen wie Schweizer Bürger Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (LAV) und die Rente (AHV) in der Schweiz entrichten. Grenzgänger müssen gemäss Artikel 6 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (LAV) vom 18. März 1989 einen monatlichen Beitrag von rund CHF 190.- entrichten. Zudem müssen Grenzgänger gemäss Artikel 14 des Alters- und Invalidenversicherungsgesetzes (AHV) vom 25. September 1952 einen Rentenbeitrag (AHV) von ca. 3,2% ihres Jahreseinkommens entrichten. ### Steuern in der Schweiz Grenzgänger müssen in der Schweiz nach geltendem Recht die gleichen Steuern zahlen wie Schweizer Bürger (Direkte Bundessteuergesetz vom 20. Dezember 1990, Artikel 8). Gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer müssen Grenzgänger eine direkte Bundessteuer in Höhe von 4,5% des

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Quelle: orphan

Häufig gestellte Fragen
Wie sieht die Übergangsregelung für alte Grenzgänger aus?
Die Übergangsregelung für alte Grenzgänger gilt bis 2033.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung für neue Grenzgänger?
Die Selbstbeteiligung für neue Grenzgänger beträgt € 10.000.
Muss ich in der Schweiz die gleichen Steuern und Abgaben zahlen wie Schweizer Bürger?
Ja, Grenzgänger müssen in der Schweiz die gleichen Steuern und Abgaben bezahlen wie Schweizer Bürger.

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