Grenzbesteuerung 2026: Neues Abkommen zwischen Italien und der Schweiz (Grenzgänger-Leitfaden)

Frontaliers in Reihe am Grenzübergang Brogeda.

Neues Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängern, unterzeichnet am 23. Dezember 2020.

Kontext

In Kürze

  • Neues Abkommen zwischen Italien und der Schweiz über die Besteuerung von Grenzgängern.
  • Unterzeichnet am 23. Dezember 2020.
  • Gültig ab 1. Januar 2024.

Eckdaten

  • Was: Neues Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängern.
  • Wann: Unterzeichnet am 23. Dezember 2020.
  • Wo: Italien und Schweiz.
  • Wer: Italienische und Schweizer Regierungen.
  • Betrag: Nicht angegeben.

Das neue Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängern wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Kontext

Grenzüberschreitende Arbeit ist ein wachsendes Phänomen im Tessin, mit vielen italienischen Arbeitnehmern, die jeden Tag in der Schweiz arbeiten und umgekehrt. Dieser Arbeitskräftestrom hat zu einer Reihe von Herausforderungen für die Steuerbehörden beider Länder geführt, die sicherstellen müssen, dass Steuern korrekt bezahlt werden und die Arbeitnehmer fair behandelt werden.

Die Vorschriften

Die am 23. Dezember 2020 unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die Grenzgängersteuern nach dem Prinzip des „steuerlichen Wohnsitzes“ zu entrichten sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die länger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz wohnen, in der Schweiz besteuert werden, während Arbeitnehmer, die weniger als 183 Tage im Jahr in Italien wohnen, in Italien besteuert werden.

Konkrete Beispiele

Stellen wir uns vor, wir haben einen italienischen Arbeitnehmer, der in Lugano wohnt und in Bellinzona arbeitet. Wenn der Arbeitnehmer länger als 183 Tage im Jahr in Lugano wohnt, wird er in der Schweiz besteuert und muss die Schweizer Steuern bezahlen.

Operative Details

Das Abkommen sieht eine Übergangsregelung für alte Grenzgänger von 2024 bis 2033 und eine Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger vor.

Am 15. Februar haben Italien und die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von Grenzgängern in der Tessiner Region verbessert. Dieses Abkommen tritt ab 2024 in Kraft und sieht eine Übergangsregelung für alte Grenzgänger bis 2033 vor.

Die Vereinbarung sieht die Schaffung einer Selbstbeteiligung von € 10'000 für neue Grenzgänger vor, die keine Steuern mehr auf ihr Einkommen zahlen müssen. Darüber hinaus können die alten Grenzgänger eine Selbstbeteiligung von € 5'000 für die Jahre 2024-2027 und € 3'000 für die Jahre 2028-2033 in Anspruch nehmen.

Zum Beispiel muss ein Grenzgänger, der in Bellinzona arbeitet und € 50'000 pro Jahr verdient, dank der Selbstbeteiligung von € 10'000 keine Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wenn er stattdessen in Lugano arbeiten und € 60'000 pro Jahr verdienen würde, würde er keine Steuern auf sein Einkommen in Höhe von € 20'000 zahlen, dank der Selbstbeteiligung von € 10'000 und der Tatsache, dass sein Einkommen weniger als € 50'000 beträgt.

Um die Selbstbeteiligung zu erhalten, müssen Grenzgänger bis zum 31. Juli eines jeden Jahres eine Steuererklärung einreichen. Darüber hinaus müssen sie Dokumente vorlegen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz und ihre Erwerbstätigkeit belegen.

Das neue Abkommen ist ein wichtiger Schritt für Grenzgänger, die in der Tessiner Region arbeiten. Laut einer Studie der Universität Lausanne haben Grenzgänger

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Wichtige Punkte

Die Grenzgänger müssen sich der neuen Regeln bewusst sein und innerhalb der gesetzten Frist mit der Steuererklärung fortfahren. Gemäss dem Abkommen zwischen Italien und der Schweiz müssen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen, ihre Steuererklärung bis zum 31. März 2026 einreichen.

Wer sind die betroffenen Grenzgänger?

Betroffen sind Grenzgänger, die in Italien wohnen und in der Schweiz arbeiten, einschließlich Arbeitnehmer und Selbständiger. Diese Personen müssen die Steuererklärung für den Zeitraum 2025 unter Angabe der in der Schweiz bezogenen Einkommen einreichen.

Neue Regeln für Grenzgänger

Ab 2026 müssen Grenzgänger eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung ist bis zum 31. März 2026 einzureichen und muss folgende Angaben enthalten:

  • In der Schweiz bezogene Einkünfte
  • Aufwendungen für Arbeit in der Schweiz
  • In der Schweiz gezahlte Steuern

Konkrete Beispiele

Stellen wir uns einen italienischen Arbeiter vor, der in Bellinzona wohnt und in einem Unternehmen in Locarno arbeitet. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer eine von der italienischen Steuererklärung getrennte Steuererklärung mit folgenden Angaben einreichen:

  • Einkünfte in der Schweiz: CHF 60 '000
  • Anfallende Kosten für Arbeit in der Schweiz: CHF 10 '000
  • In der Schweiz gezahlte Steuern: CHF 8 '000

Vergleiche praktischer Szenarien

Beispiel 1: Ein italienischer Arbeitnehmer wohnt in Lugano und arbeitet in einer Gesellschaft von

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