Steuerabzüge für Grenzgänger 2026 (Grenzgänger-Leitfaden)

Steuerabzüge und -gutschriften für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen: Selbstbehalte€ 7.500- € 10.000, CE-Rahmen, Steuererklärung.
Kontext
In Kürze
- Neue Grenzübertrittsvereinbarung in Kraft ab 1. Januar 2024
- Selbstbehalt € 7.500 alte Grenzgänger, € 10.000 neu
- Quellensteuer in der Schweiz, Gutschrift in Italien
- EG-Rahmenerklärung Modell 730
Eckdaten
- Was: Neues Abkommen zur Grenzbesteuerung
- Wann: 1. Januar 2024 (wirksam)
- Wo: Grenzgänger Italien-Schweiz, Kanton Tessin
- Wer: Grenzgänger mit G-Genehmigung
- Selbstbehalt: € 7.500 (alt), € 10.000 (neu ab 17.07.2023)
- Steuer: Einbehaltung in der Schweiz, Gutschrift über EG-Rahmen
Der Tessiner Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet und in Italien wohnt, befindet sich heute in einem von der neuen Gesetzgebung klar definierten Szenario. Seit dem 1. Januar 2024 ist die am 23. Dezember 2020 unterzeichnete Neue Grenzgängervereinbarung in Kraft getreten, die die endgültigen Besteuerungsregeln für diejenigen festlegt, die täglich aus beruflichen Gründen die Grenze überschreiten.
Die Neuheit der Selbstbehalte
Die wichtigste Neuerung betrifft die Selbstbehalte — dh die Schwellenwerte für das Einkommen, das von der italienischen Steuerlast befreit ist. Für Grenzgänger, die bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzgänger waren (die «alten Grenzgänger»), beträgt der Selbstbehalt in der Übergangsregelung, die bis 2033 gilt, € 7.500 pro Jahr. Für Grenzgänger, die nach diesem Datum Grenzgänger geworden sind, erhöht sich die Selbstbeteiligung auf € 10.000. Dies bedeutet, dass die erste Stufe des jährlichen Bruttoeinkommens bis zu dieser Schwelle in Italien nicht besteuert wird.
So funktioniert die Quellensteuer
Der grundlegende Mechanismus ist einfach, aber entscheidend:
Operative Details
Die Erklärung in Italien: das CE-Formular
Jedes Jahr muss der Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, die italienische Einkommensteuererklärung abgeben. Im Modell 730 (oder im Modell Redditi PF, wenn er dies bevorzugt) muss er das CE-Formular ausfüllen, um die im Ausland erzielten Einkünfte und die bereits gezahlten Steuern anzugeben.
Das CE-Formular ist das Instrument, mit dem der Grenzgänger der italienischen Steuerbehörde mitteilt:
- Das in der Schweiz erzielte Bruttoeinkommen (aus der schweizerischen Dokumentation)
- Die in der Schweiz einbehaltenen Steuern (Bundessteuer/Kantonssteuer, AVS, AI, IPG, LAINF, Solidaritätsbeitrag)
- Den Antrag auf Steuergutschrift auf der Grundlage der im Ausland gezahlten Beträge
Die italienische Steuerbehörde berechnet dann, ob der Grenzgänger eine zusätzliche Steuer in Italien zahlen muss (wenn das Einkommen die Freigrenze überschreitet und die Steuergutschrift die italienische Steuer nicht vollständig deckt, gemäß den IRPEF-Sätzen: 23 % bis €28.000, 35 % von €28.001 bis €50.000, 43 % über €50.000), oder ob er eine Rückerstattung erhält (wenn die Gutschrift höher ist als die italienische Steuer, die auf der um die Freigrenze reduzierten Basis geschuldet wird).
Alte vs. neue Grenzgänger: die praktischen Auswirkungen
Die Unterscheidung des Datums (17. Juli 2023) schafft zwei parallele Regime bis 2033. Ein Grenzgänger, der vor diesem Datum in der Schweiz zu arbeiten begonnen hat, profitiert in der Übergangsphase von einer Freigrenze von €7.500. Wer danach begonnen hat, profitiert sofort von einer Freigrenze von €10.000. Dies bedeutet, dass bei gleichem Bruttoeinkommen in der Schweiz der neue Grenzgänger eine größere steuerfreie Einkommensgrenze in Italien hat und daher eine potenziell geringere italienische Steuerlast.
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Wichtige Punkte
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Deklaration
Die Einkommenserklärung für Grenzgänger folgt einem gut definierten Verfahren, das viele Monate vor der Frist beginnt:
Schritt 1: Schweizer Dokumente sammeln
Vom Schweizer Arbeitgeber erhält der Grenzgänger Ende des Jahres (in der Regel bis Januar) das Quellensteuerzertifikat (Lohnausweis). Auf diesem Dokument sind alle in der Schweiz gezahlten Steuern und Beiträge aufgeführt: Bundesquellensteuer, Kantonssteuer, AHV, IV, EO, ALV und Solidaritätsbeitrag, falls fällig. Dieses Dokument ist unerlässlich, um das Formular CE auszufüllen.
Schritt 2: Italienische Steuererklärung ausfüllen
In Italien reicht der Grenzgänger das Formular 730 ein (über den Arbeitgeber oder online auf der Website der Agenzia delle Entrate). Im Formular CE gibt er das Bruttoeinkommen aus dem Ausland (aus den Schweizer Dokumenten) und die im Ausland gezahlten Steuern an und beantragt den Steuerabzug. Die Agenzia delle Entrate stellt spezifische Anweisungen für das Formular CE auf ihrer offiziellen Website zur Verfügung.
Schritt 3: Anwendung der Freigrenze und Berechnung der Steuer
Die Agenzia delle Entrate zieht von der Bemessungsgrundlage die geschuldete Freigrenze ab (€7.500, wenn der Grenzgänger vor dem 17.07.2023 tätig war, €10.000, wenn danach). Sie berechnet die italienische Steuer auf dieser reduzierten Grundlage gemäß den IRPEF-Sätzen und wendet den Schweizer Steuerabzug an. Wenn der Abzug die italienische Steuer übersteigt, hat der Grenzgänger Anspruch auf Rückerstattung.
Schritt 4: Einhaltung der Fristen
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Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Steuergutschrift?
- Die Selbstbeteiligung (€ 7.500 oder € 10.000) ist eine Einkommensschwelle, die von der italienischen Steuer befreit ist; bis zu dieser Grenze wird das Einkommen nicht besteuert. Die Steuergutschrift ist der Betrag der in der Schweiz bereits gezahlten Steuern, der die geschuldete italienische Steuerlast reduziert. Die Selbstbeteiligung vermindert die Bemessungsgrundlage; die Gutschrift vermindert die auf dieser Grundlage berechnete Steuer.
- Wie erkläre ich mein Einkommen, wenn ich im selben Jahr sowohl in der Schweiz als auch in Italien gearbeitet habe?
- Die schweizerischen Einkünfte sind im EG-Rahmen des Vordrucks 730 oder des Vordrucks Einkommen ETH zu melden, wobei die Schweiz als Ausland anzugeben ist. Die italienischen Einkünfte (falls vorhanden) sind in den ordentlichen Tabellen A oder B des Modells 730 anzugeben. Jedes Herkunftsland ist gesondert zu melden; ausländische Steuern werden in der Gesamtsteuergutschrift zusammengerechnet.
- Wenn ich in der Schweiz wenig Steuern bezahle, bekomme ich dann eine höhere italienische Steuer?
- Teilweise ja. Die Selbstbeteiligung (€ 7.500 oder € 10.000) reduziert automatisch die italienische Steuerbemessungsgrundlage. Reicht die schweizerische Steuergutschrift nicht aus, um die italienische Steuer zu decken, die auf der durch die Franchise reduzierten Grundlage berechnet wird, muss der Grenzgänger einen Restbetrag zahlen. Bei der Selbstbeteiligung bleibt die Gesamtbelastung jedoch geringer als bei einem gebietsansässigen italienischen Arbeitnehmer.
- Kann ich eine Rückerstattung beantragen, wenn ich zu viel Steuern bezahlt habe?
- Ja. Übersteigt die schweizerische Steuergutschrift die geschuldete italienische Steuer auf der von der Franchise ermäßigten Grundlage, schreibt die Agentur der Einnahmen die Rückerstattung gut. Der Antrag erfolgt über den EG-Rahmen 730 oder das Vordruck Einkommen ETH und die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Monate nach korrekter Abgabe der Erklärung.
- Wann läuft die Steuererklärung für Grenzgänger ab?
- Wie bei allen italienischen Steuerpflichtigen ist die gewöhnliche Frist der Mai des Jahres nach dem Einkommen (z. B. Mai 2025 für Einkommen 2024). Wenn sie über CaF oder einen zugelassenen Steuerberater eingereicht wird, kann sie bis November verlängert werden. Für Änderungen oder Korrekturen nach der Einreichung besteht ein Zeitfenster bis zum 31. März des Folgejahres.
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