Grenzgängerarbeitslosigkeit: Die Zukunft im Gemischten Ausschuss (Grenzgänger-Leitfaden)

Blick auf das Seeufer von Lugano bei Dämmerung

Das Europäische Parlament stimmt für einen Kurswechsel bei den Entschädigungen: Der Ball geht zwischen Kostenangst und Rechtsunsicherheit in die Schweiz.

Kontext

In Kürze

  • Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung über die Sozialsysteme verabschiedet
  • Die Reform zielt auf das Prinzip "Lex Loci Laboris" für die Arbeitslosigkeit ab
  • Die endgültige Entscheidung für die Schweiz liegt beim Gemischten Ausschuss
  • Für den Kanton Tessin sind erhebliche finanzielle Auswirkungen zu befürchten

Eckdaten

  • Was: Reform der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  • Wann: Parlamentsabstimmung in Straßburg, zehnjähriger Prozess
  • Wo: EU und Schweiz, über Gemischten Ausschuss
  • Wer: Europäisches Parlament, Bundesrat, SECO
  • Betrag: Schätzungen zwischen 600 und 900 Millionen Franken pro Jahr

Das Europäische Parlament befürwortete die neue Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit 511 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen und 61 Enthaltungen in Straßburg. Die Reform, die seit mehr als einem Jahrzehnt im Gange ist, sieht den Übergang vom Kriterium der "Lex Loci Domicilii" zum Kriterium der "Lex Loci Laboris" vor. Konkret sollte die Last der Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger auf das Land der letzten Beschäftigung und nicht auf das Land des Wohnsitzes fallen. Für den Kanton Tessin würde dieses Szenario einen radikalen Wandel mit sich bringen: Die Schweiz würde als Beschäftigungsstaat nicht mehr nur die Leistungen erstatten, sondern direkt die Entschädigungszahlungen für die entlassenen Arbeitnehmer (mit Bewilligung G) übernehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat darauf hingewiesen, dass der Weg

Operative Details

Die aktuelle Situation sieht die Schweiz dazu, den Arbeitern aus dem Ausland, die in der Schweiz arbeitslos sind, die Leistungen zurückzuzahlen, die sie in ihren Heimatländern erhalten haben. Laut den Daten des SECO betragen die Rückzahlungen an die Nachbarstaaten im vergangenen Jahr 283,3 Millionen Franken, verteilt wie folgt: 226,5 Millionen an Frankreich, 29,3 Millionen an Deutschland, 21,1 Millionen an Italien und 6,4 Millionen an Österreich. Gegen diese Ausgaben hat die Schweizer Arbeitslosenkasse Einnahmen von etwa 600 Millionen Franken durch Beiträge der Frontaliers, was einen geschätzten jährlichen Überplus von etwa 300 Millionen Franken ergibt. Die Einführung der Reform würde dieses Finanzgleichgewicht vollständig ausgleichen. Die Tageszeitungsberichte, die zwar nicht offiziell von der SECO bestätigt wurden, schätzen zusätzliche Kosten von 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr für die Schweizer Arbeitslosenkassen.

Wichtige Punkte

Bis zur offiziellen Einordnung der Frage im Ordnungsblatt des Mixed Commissions Schweiz-UE müssen die Frontalier weiterhin an den bestehenden Vorschriften halten. Die Verfahren für die Arbeitslosigkeit bleiben an den Wohnsitz gebunden, der die Entschädigung auf Basis der in der Schweiz eingezahlten Beiträge und der von der Arbeitgeberbestätigung ausgibt. Es gibt derzeit keine operativen Änderungen für die Bürger. Allerdings erfordert die Entwicklung des Diskurses eine ständige Aufmerksamkeit auf die Dynamiken zwischen Bern und Brüssel. Für die in der Ticino arbeitenden, ist die Verwaltung der eigenen Versicherungsposition ein wesentlicher Aspekt, der eine genaue Kenntnis der Funktionsweise der sozialen Leistungen erfordert.

Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich heute konkret für den Grenzgänger?
Im Moment ändert sich nichts. Die Reform wird auf Ebene des Europäischen Parlaments diskutiert und ihre Umsetzung in der Schweiz hängt von einer formellen Einigung im Gemischten Ausschuss ab, die noch nicht erreicht ist. Die geltenden Verfahren bleiben unverändert.
Wer würde die Entschädigung im Falle einer Reform zahlen?
Wenn die Reform von der Schweiz verabschiedet würde, würde die Last der Zahlung von Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger vom Wohnsitzstaat (derzeit Italien für in Italien ansässige Personen) auf den Staat der letzten Beschäftigung, nämlich die Schweiz, verlagert.
Warum fürchtet die Schweiz diese Reform?
Die Schweiz befürchtet negative finanzielle Auswirkungen. Schätzungen zufolge würde die Umstellung auf das Einsatzlandkriterium den aktuellen Überschuss von 300 Millionen Franken pro Jahr umkehren, was zu geschätzten Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr für die Schweizer Kassen führen würde.

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