Entlassener Grenzgänger 2026: Kündigungsfrist, Zulagen und Kinder (Grenzgänger-Leitfaden)

Grenzübergang im Tessin bei Sonnenaufgang mit Pendlerauto am Zoll

Neue Vereinbarung 2024, Kündigungsfrist OR, INPS-Zulage und Schutz für Familien mit Kindern: Was ändert sich für den Grenzgänger?

Kontext

In Kürze

  • Neue Frontalieri-Vereinbarung in Kraft seit dem 1. Januar 2024 (nicht 2026)
  • Alte Grenzgänger: Befreiung € 7'500; neu: Selbstbehalt € 10'000
  • Quellensteuer nur in CH, Steuergutschrift in Italien (EG-Rahmen)
  • Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und der Schweiz: 9. Dezember 1976

Eckdaten

  • Was: Entlassung des Grenzgängers mit Familie und Kindern
  • Wann: Gültig ab dem Tag der schriftlichen Mitteilung
  • Wo: Kanton Tessin, Arbeitsverhältnis gemäss schweizerischem Obligationenrecht
  • Wer: Grenzgänger mit Ausweis G, Schweizer Arbeitgeber, INPS für italienische Leistung
  • Betrag: AHV/IV/EO 5.3% abhängig; ALV/KV 1.1% bis CHF 148'200; BVG 7-18% für Altersgruppe ab 25 Jahren
  • Bezug: Abkommen Italien-Schweiz vom 9. Dezember 1976; Neues Abkommen vom 23. Dezember 2020, ratifiziert mit Gesetz 83/2023
  • IRPEF-Sätze: 23% bis € 28'000; 35% zwischen € 28'001 und € 50'000; 43% über € 50'000

Ein Grenzgänger, der in die Kategorie der "alten Grenzgänger" fällt — bereits vor dem 17. Juli 2023 —, profitiert weiterhin von der Befreiung von € 7'500 und der Übergangsregelung 2024-2033. Für neue Grenzgänger erhöht sich die Selbstbeteiligung auf € 10'000. Die Quellensteuer wird ausschließlich in der Schweiz einbehalten, während in Italien der im EG-Rahmen von 730 angegebene Mechanismus der Steuergutschrift angewendet wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Der Rechtsrahmen zwischen der Schweiz und Italien

Die Besteuerung

Operative Details

Wenn der Kündigungsbrief ankommt, wirkt sich dies in der Praxis für den Grenzgänger zunächst auf die Kündigungsfrist aus: Der Schweizer Obligationencode sieht steigende Fristen je nach Dienstjahren vor. Während der Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter, mit Schweizer Lohnzettel, AHV/IV/EO-, AD/AC-, BVG-Beiträgen und Quellensteuerabzug. Der UVG-Schutz bleibt aktiv. Der Arbeitnehmer bleibt in der Schweiz mit Permit G angemeldet und behält seinen Steuerwohnsitz in Italien.

Was geschieht am Ende des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung stellt der Schweizer Arbeitgeber das Arbeitszeugnis aus und übermittelt die Daten an die AHV-Ausgleichskasse und die kantonale Steuerbehörde. Der Grenzgänger behält das Permit G für einen begrenzten Zeitraum, aber die Gültigkeit ist an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder einer Erwerbstätigkeit gebunden. Für Neuzugänger, die nach dem 17. Juli 2023 angestellt wurden, gilt eine Franchise von CHF 10'000; für Altzugänger gilt die Befreiung von CHF 7'500 mit dem Übergangssystem, das 2033 endet. Die Schweizer Quellensteuer wird auf das gesamte Arbeitseinkommen berechnet: Die Schweiz zieht an der Quelle ein, Italien vermeidet die Doppelbesteuerung durch Steuergutschrift (Formular CE der Steuererklärung).

Wichtige Punkte

Bei Erhalt des Kündigungsschreibens ist der erste konkrete Schritt, das Empfangsdatum zu überprüfen, das den Beginn der Kündigungsfrist festlegt. Der nächste Schritt ist es, vom Arbeitgeber einen Brief mit der Begründung, der Berechnung der Kündigungsfrist und der Bestätigung des letzten Arbeitstages anzufordern. Der dritte Schritt betrifft den Lohnzettel: überprüfen Sie, dass die Abzüge AHV/IV/EO 5,3%, ALV/BU 1,1% bis zur Obergrenze von CHF 148'200 und BVG korrekt sind, und dass das Arbeitszeugnis bei Beendigung ausgestellt wird. Die AHV-Ausgleichskasse erhält Beiträge bis zum letzten Arbeitsmonat; danach folgt die italienische Beitragssituation den INPS-Regeln.

Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfristen gelten für einen Grenzgänger in der Schweiz?
Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Schweizer Obligationenrecht und wachsen mit den Dienstjahren. Während der Kündigungsfrist wird das Arbeitsverhältnis mit allen Pflichtbeiträgen fortgesetzt: AHV/IV/EO 5.3% abhängig, ALV/KV 1.1% bis CHF 148'200 Kap, BVG gemäss Altersgruppe ab 25 Jahren. Der Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens beginnt.
Wie funktioniert die Steuergutschrift zur Vermeidung von Doppelbesteuerung?
Die Quellensteuer wird ausschliesslich in der Schweiz einbehalten. In Italien gibt der Grenzgänger das ausländische Einkommen im EG-Rahmen der Steuererklärung (Modell 730) an und wendet die Steuergutschrift an, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wie dies im Abkommen vom 9. Dezember 1976 und im Neuen Abkommen in Kraft seit dem 1. Januar 2024 vorgesehen ist. Die italienische IRPEF wird auf den Stufen 23%, 35% und 43% berechnet.
Was ändert sich bei einer Kündigung zwischen alten und neuen Grenzgängern?
Die alten Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023) behalten die Befreiung von € 7'500 und die Übergangsregelung 2024-2033. Die neuen Grenzgänger haben die Selbstbeteiligung von € 10'000. In beiden Fällen deckt die schweizerische Quellensteuer das gesamte Einkommen aus unselbständiger Arbeit ab, und Italien vermeidet die Doppelbesteuerung mit der Steuergutschrift. Das neue Abkommen wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und mit Gesetz 83/2023 ratifiziert.
Welche Krankenversicherung steht dem Grenzgänger nach der Entlassung zu?
Das KVG ist die schweizerische Krankenversicherung (keine Gesundheitsabgabe). Grenzgänger mit G-Ausweis haben das Wahlrecht: Sie können die schweizerische Deckung mit einer Erwachsenenfranchise von CHF 300 bis CHF 2'500 beibehalten oder zum gleichwertigen italienischen System wechseln. Die Auswahl ist der Krankenkasse fristgerecht mitzuteilen. Für unterhaltsberechtigte Kinder gelten die gleichen Regeln mit reduzierten Prämien im Vergleich zu Erwachsenen.
Welche Sätze und Beiträge gelten während des Arbeitsverhältnisses in CH?
Die Abzüge vom schweizerischen Lohn umfassen AHV/IV/EO zu 5.3% zu Lasten des Mitarbeitenden, ALV/VK zu 1.1% bis zum Cap von CHF 148'200, UVG je nach Betriebsrisiko zwischen 0.7% und 1.5% und BVG je Altersgruppe ab 25 Jahren zwischen 7% und 18%. Die Steuersätze werden von der ESTV auf Bundesebene und von den kantonalen Steuerverwaltungen verwaltet, niemals von Bsv oder Bsv.

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