Grenzgänger der neuen Gemeinden: Tessin wendet den vollen Satz an (Grenzgänger-Leitfaden)

Zwei Grenzgänger am See spazieren

Wer sich für das Omnibus-Dekret entscheidet, wird im Tessin zu 100% der Tarife besteuert statt zu 80%. Zeit zur Bereinigung bis Ende 2026.

Kontext

Seit Januar 2026 wendet das Quellensteueramt des Kantons Tessin den vollen Satz — 100% der Tarife A, B, C und H — auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger an, die den Mechanismus des Omnibus-Dekrets wählen. Bis 2025 wurden dieselben Arbeitnehmenden mit 80% besteuert, als "neue Grenzgänger". Bekannt gemacht wurde die Mitteilung von der OCST, der mitgliederstärksten Gewerkschaft des Kantons.

Wer betroffen ist

Die Massnahme betrifft einen genau umrissenen Kreis, den die OCST als "alte Grenzgänger der neuen Gemeinden" bezeichnet. Es handelt sich um Arbeitnehmende, die:

  • zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 im Tessin gearbeitet haben, mit täglicher Rückkehr an den Wohnort;
  • ihren steuerlichen Wohnsitz in einer italienischen Gemeinde innerhalb von 20 km zur Grenze haben;
  • in einer Gemeinde wohnen, die jedoch nicht im alten Verzeichnis der Grenzgemeinden des Kantons Tessin aufgeführt war.

Der letzte Punkt macht den Unterschied, und er wird am häufigsten missverstanden. Die Lage innerhalb von 20 km genügt nicht: Wer in einer bereits im alten Verzeichnis aufgeführten Gemeinde wohnt, ist von dieser Mitteilung nicht betroffen.

Der Mechanismus in zwei Schritten

Die Steuerlast dieser Arbeitnehmenden ergibt sich aus dem Zusammenspiel zweier Regelungen, einer schweizerischen und einer italienischen.

In der Schweiz wird die Quellensteuer erhoben, die der Arbeitgeber auf Grundlage von Tarifen — A, B, C und H — abzieht, die von den Familienverhältnissen abhängen. Bis 2025 wandte das Tessin auf diesen Kreis 80% des ordentlichen Satzes an, also die Behandlung für "neue Grenzgänger".

Operative Details

Was sich ändert

Das Quellensteueramt hat festgelegt, dass wer den Omnibus-Mechanismus wählt, im Tessin zu 100% der Tarife zu besteuern ist und nicht mehr zu 80%. Das oben beschriebene Gleichgewicht bricht damit weg: Es gilt der volle Schweizer Satz, und der italienische Anteil kommt hinzu.

Den Arbeitnehmenden stehen zwei Wege offen, beide mit Kosten verbunden.

Erster Weg, Option Omnibus. Quellensteuer zu 100% in der Schweiz, zuzüglich der italienischen Ersatzsteuer von 25%, berechnet auf dem in der Schweiz entrichteten Betrag.

Zweiter Weg, Verbleib bei 80%. Der Schweizer Satz bleibt reduziert, die Person gilt aber in jeder Hinsicht als "neuer Grenzgänger", mit den daraus folgenden Deklarationspflichten in Italien.

Eines sei deutlich gesagt: Die "100%" bezeichnen den vollen Satz gemäss Steuertarif, nicht 100% des Lohns. Es ändert sich der angewandte Prozentsatz, nicht der gesamte Lohn.

Ein Beispiel mit hypothetischen Zahlen

Die folgenden Werte dienen nur der Veranschaulichung der Berechnung. Der tatsächliche Satz hängt vom anwendbaren Tarif, von der Gemeinde und von den Familienverhältnissen ab und ist anhand des eigenen Lohnausweises zu prüfen.

Angenommen, das Bruttojahreseinkommen beträgt 60.000 Franken und die volle Quellensteuer 6.000 Franken, also 10% des Bruttolohns.

  • Mit der Option Omnibus werden 6.000 Franken in der Schweiz entrichtet, hinzu kommt die italienische Ersatzsteuer, berechnet als 0,25 × 6.000 = 1.500 Franken. Insgesamt sind es 7.500 Franken.
  • Bei Verbleib auf 80% werden in der Schweiz 4.800 Franken entrichtet, die Position ist danach aber in Italien nach den für neue Grenzgänger geltenden Regeln zu behandeln.

Wichtige Punkte

Was jetzt zu tun ist

Für die Bereinigung der eigenen Situation bleibt Zeit bis Ende 2026. Der erste Schritt besteht darin zu klären, in welche Kategorie man fällt; dafür braucht es zwei konkrete Angaben.

1. Die Gemeinde des steuerlichen Wohnsitzes prüfen. Die Lage innerhalb von 20 km zur Grenze genügt nicht: Entscheidend ist, ob diese Gemeinde im alten Verzeichnis der Grenzgemeinden des Kantons Tessin aufgeführt war. Das ist das Kriterium, das Betroffene von Nichtbetroffenen trennt. 2. Die Arbeitsperioden im Tessin zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 rekonstruieren, mit Nachweis der täglichen Rückkehr. Massgeblich sind Arbeitsverträge, Lohnausweise und Bestätigungen des Arbeitgebers.

Danach ist die Wahl zwischen Option Omnibus und 80%-Satz anhand der Zahlen der eigenen Lohnabrechnung zu beurteilen, nicht abstrakt: Das Ergebnis hängt vom anwendbaren Tarif und von den Familienverhältnissen ab. Für die Simulation ist eine Steuerberatung geeignet, die regelmässig grenzüberschreitende Fälle betreut. Die OCST bietet ihren Mitgliedern Unterstützung an.

Der Kern bleibt politisch

Die Lage geht auf eine seit Jahren fortbestehende Unklarheit zurück: Zwei Staaten beurteilen denselben Kreis von Arbeitnehmenden unterschiedlich. Nach Auffassung der OCST liegt der Ausweg nicht beim Einzelnen, sondern in der Politik — in einem Vorgehen des italienischen Staates gegenüber Bern, das die Behandlung dieser Grenzgänger endgültig klärt.

Bis dahin liegt die Entscheidung bei der einzelnen Person, mit einer Frist bis Ende 2026. Wer zum beschriebenen Kreis gehört, sollte nicht bis zu den letzten Monaten warten: Die Rekonstruktion von Arbeitsperioden und Unterlagen braucht Zeit.

Zur Orientierung zwischen den beiden Deklarationsregimes kann der Steuererklärungs-Leitfaden nützlich sein.

Häufig gestellte Fragen
Wer sind die "alten Grenzgänger der neuen Gemeinden"?
Arbeitnehmende, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 mit täglicher Rückkehr im Tessin gearbeitet haben, mit steuerlichem Wohnsitz in einer italienischen Gemeinde innerhalb von 20 km zur Grenze, die jedoch nicht im alten Verzeichnis der Grenzgemeinden des Kantons Tessin aufgeführt war. Wer in einer bereits dort aufgeführten Gemeinde wohnt, ist nicht betroffen.
Bedeutet Quellensteuer zu 100%, dass ich 100% des Lohns zahle?
Nein. Die 100% beziehen sich auf den vollen Satz gemäss den Steuertarifen A, B, C und H, nicht auf das Einkommen. Bis 2025 wurden diesem Kreis 80% des ordentlichen Satzes berechnet; wer nun das Omnibus-Dekret wählt, zahlt den vollen Satz.
Was ist die Ersatzsteuer von 25%?
Es ist die im italienischen Omnibus-Dekret vorgesehene Option: In Italien wird eine Ersatzsteuer in Höhe von 25% der bereits in der Schweiz entrichteten Quellensteuer bezahlt. Zusammen mit dem Schweizer Satz von 80% ergab sich eine Gesamtbelastung ähnlich jener der klassischen alten Grenzgänger; mit dem vollen Satz von 100% steigt die Summe.
Kann ich den vollen Satz vermeiden?
Ja, indem auf die Option Omnibus verzichtet wird: Der Schweizer Satz bleibt dann bei 80%, man gilt aber als "neuer Grenzgänger", mit den daraus folgenden Deklarationspflichten in Italien. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom effektiven Satz und von den Familienverhältnissen ab.
Bis wann muss die Situation bereinigt werden?
Es bleibt Zeit bis Ende 2026. Nach Auffassung der OCST wäre die strukturelle Lösung ein Vorgehen des italienischen Staates gegenüber Bern, das die Behandlung dieses Kreises endgültig klärt.

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