Grenzgänger aus der Ferne zu 50% ohne Auswirkungen auf Beiträge und Renten (Grenzgänger-Leitfaden)
Die neue Frontalieri-Vereinbarung sieht eine Befreiung von der Quellensteuer für Grenzgänger vor, die zu 50% aus der Ferne arbeiten.
Kontext
Im Detail
Die neue Frontalieri-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt nach vorne, um die im Tessin ansässigen Grenzgänger zu schützen, die zu 50% aus der Ferne arbeiten, und um die Auswirkungen ihres Einkommens auf die kantonale Steuerpolitik zu verhindern. Die Befreiung von der Quellensteuer – die für alle Löhne gilt – bedeutet, dass Grenzgänger keine Steuern auf ihre Löhne zahlen müssen.
Wer sind die Begünstigten?
Die Maßnahme betrifft Grenzgänger, die zu 50% aus der Ferne arbeiten: Das bedeutet, dass mindestens 50% ihres Einkommens aus Tätigkeiten stammen müssen, die aus der Ferne ausgeführt werden. Die Liste könnte Freiberufler, Berater, Techniker und andere Mitarbeiter umfassen, die Dienstleistungen aus der Ferne erbringen.
Wie viel kostet diese Befreiung?
Die Befreiung von der Quellensteuer hat für Grenzgänger keine Kosten. Das bedeutet, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen, solange sie weiterhin zu 50% remote arbeiten.
Wann und wo tritt es in Kraft?
Die neue Massnahme tritt am 1. Januar 2024 für die gesamte italienische Schweiz und den Kanton Tessin in Kraft. Mit anderen Worten, im Tessin ansässige Grenzgänger sind unabhängig von ihrer Tätigkeit oder ihrem Wohnort weiterhin von der Quellensteuer befreit.
Wie es funktioniert
Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, müssen die im Tessin wohnhaften Grenzgänger weiterhin zu 50% aus der Ferne arbeiten. Dies bedeutet, dass mindestens 50% ihres Einkommens aus Tätigkeiten stammen müssen, die von
Operative Details
Die Befreiung von der Quellensteuer für Grenzgänger, die zu 50% fern arbeiten, ist eine der letzten Änderungen der Tessiner Regierung, um diesen Arbeitnehmern das Leben zu erleichtern. Dieser Vorteil, der infolge der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde, bedeutet, dass Grenzgänger mit einem Arbeitseinkommen, das nicht der Körperschaftsteuer unterliegt, keine Lohnsteuer zahlen müssen, was für viele von ihnen zu erheblichen Einsparungen führen kann. Diese Befreiung gilt für alle Grenzgänger, die zu 50% aus der Ferne arbeiten, unabhängig von Branche oder Art des Arbeitsvertrags.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Beiträge und Renten von Grenzgängern sind relativ gering. Die meisten Vorsorgeleistungen werden bereits anhand der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Einkommensinformationen berechnet. Daher wird sich die Quellensteuerbefreiung nicht wesentlich auf die Beiträge und Renten von Grenzgängern auswirken. Um jedoch sicherzustellen, dass die Beiträge und Renten korrekt berechnet werden, sollten Grenzgänger dem Unternehmen weiterhin regelmäßig die notwendigen Daten über ihr Einkommen zur Verfügung stellen.
Für im Tessin ansässige Grenzgänger kann die Quellensteuerbefreiung eine deutliche Senkung der gezahlten Steuern bedeuten, was wiederum zu einer Erhöhung ihres monatlichen Saldos führen kann. Zum Beispiel könnte ein Grenzgänger mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Franken, der zu 50% aus der Ferne arbeitet,
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Wichtige Punkte
GRENZGÄNGER AUS DER FERNE ZU 50% OHNE AUSWIRKUNGEN AUF BEITRÄGE UND RENTEN
Um von der Quellensteuerbefreiung profitieren zu können, müssen Grenzgänger, die zu 50% im Tessin arbeiten, sicherstellen, dass sie keine anderen Einkünfte haben, die der Steuer unterliegen, und ihre Steuererklärung einreichen, in der die Steuerbefreiung angewendet wird.
Beispielsweise zahlt ein im Tessin ansässiger Grenzgänger mit einem Nettoeinkommen von 50 '000 Franken brutto pro Monat, der zu 50% remote arbeitet, keine Quellensteuer, wenn er kein anderes Einkommen hat. Verdienen Sie hingegen ein anderes Arbeitseinkommen, wie eine freie Tätigkeit oder eine finanzielle Tätigkeit, müssen Sie dieses regelmässig bezahlen.
Um zu überprüfen, ob er andere Einkünfte hat, kann der Grenzgänger seine Steuerschuld einsehen oder sich an das zuständige Arbeitsamt wenden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Befreiung nicht für Grenzgänger gilt, die zu 100% aus der Ferne arbeiten. Für diese Arbeitnehmer hat das Arbeitsamt Lugano ein Rundschreiben zur Verfügung gestellt, in dem erläutert wird, wie es möglich sein wird, ihre Befreiung oder Nichtbefreiung unter Berücksichtigung ihrer Anwendung der regulären Beschäftigungsbedingungen und ihres Einkommens zu bestimmen.
Für einen Grenzgänger, der zu 100% aus der Ferne arbeitet, zum Beispiel, wenn er 60.000 Franken brutto pro Monat verdient und ein anderes Arbeitseinkommen von 10.000 Franken brutto pro Monat hat, kann das Arbeitsamt Lugano feststellen, dass der Grenzgänger andere Einkommen hat und nicht von der Befreiung profitieren kann.
In diesem Fall wird der
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Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist der Freibetrag?
- Die Freistellung gilt für 50% des Grenzgängerlohns.
- Wer kann von der Befreiung profitieren?
- Alle Grenzgänger, die zu 50% aus der Ferne arbeiten.
- Wie kann ich meine Steuererklärung einreichen?
- Es ist wichtig, die Steuererklärung einzureichen, in der die Quellensteuerbefreiung gilt.
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