Regeln für grenzüberschreitende Arbeitskräfte, die remote arbeiten: 25/45 Tage (Grenzgänger-Leitfaden)

Regeln für Remote-Arbeiter aus Italien nach der Schweiz

Die neuen Regeln für grenzüberschreitende Pendler, die in der Schweiz remote arbeiten

Kontext

Regeln für Grenzgänger, die aus der Ferne arbeiten: 25/45 Tage

Wichtige Fakten

  • Was: Regeln für Arbeitsunternehmen und Registrierung von Arbeitsunternehmen. - Wann: 1. Januar 2024. - Wo: Schweiz. - Wer: Grenzgänger. - Betrag: nicht anwendbar.

Einführung

Mit dem Aufkommen der COVID-19-Pandemie ist Fernarbeit immer häufiger und verbreiteter geworden. Viele Grenzgänger, insbesondere aus Italien und Frankreich, arbeiteten remote für Schweizer Unternehmen. Das Schweizer Recht sieht jedoch spezifische Regeln für Unternehmen vor, die Grenzgänger beschäftigen, die aus der Ferne arbeiten.

Regeln für den Beschäftigungsbetrieb

Gemäss schweizerischem Recht müssen abgelegene Grenzgängerbetriebe beim Schweizerischen Arbeitsamt angemeldet werden. Die Registrierung ist für alle Arbeitsvermittlungsunternehmen verpflichtend, deren Hauptzweck die Fernarbeit ist. Arbeitsunternehmen müssen innerhalb von 25 Tagen nach Beginn der Fernarbeit registriert werden.

Um sicherzustellen, dass Grenzgänger den schweizerischen Gesetzen und Vorschriften unterliegen, ist die Registrierung von Beschäftigungsbetrieben notwendig. Darüber hinaus ermöglicht die Registrierung den Schweizer Behörden, die Einhaltung der Arbeits- und Sicherheitsvorschriften durch Beschäftigungsunternehmen zu überprüfen.

Regeln für die Anmeldung von Arbeitsunternehmen

Um ein Arbeitsgewerbe anzumelden, müssen Grenzgänger ein schriftliches Gesuch beim Schweizerischen Arbeitsamt einreichen. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

Operative Details

Grenzgänger, die im Tessin aus der Ferne arbeiten, müssen die Regeln für Arbeitsvermittlungsunternehmen und die Registrierung von Arbeitsvermittlungsunternehmen beachten. Das Finanzamt ist die zuständige Stelle für die Anmeldung von Grenzgängern.

Die Regeln für Grenzgänger, die aus der Ferne arbeiten, sind im Tessiner Gesetz vom 1. Januar 2018 festgelegt, das die Arbeitstätigkeit ausländischer Staatsbürger in der Schweiz regelt. Laut Gesetz müssen Grenzgänger, die im Tessin aus der Ferne arbeiten, ihre Arbeitstätigkeit innerhalb von 25 Tagen nach Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Um ihre Arbeitstätigkeit anzumelden, müssen Grenzgänger einen Registrierungsantrag stellen, der folgende Daten enthalten muss:

  • Vor- und Nachname des Grenzgängers
  • Wohnadresse im Tessin
  • Art der Arbeitstätigkeit (z. B. Beratung, Selbstständigkeit etc.)
  • Beginndatum der Arbeitstätigkeit
  • Dauer der Arbeitstätigkeit (z.B. 6 Monate, 1 Jahr, etc.)

Die Registrierung der Arbeitstätigkeit von Grenzgängern ist obligatorisch, auch wenn diese aus der Ferne ausgeübt wird. Das Finanzamt ist dafür verantwortlich, die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung zu überprüfen und die Zahlung der Mehrwertsteuer einzufordern, wenn diese 10.000 Schweizer Franken pro Jahr übersteigt.

Wenn beispielsweise ein Grenzgänger namens Giovanni Rossi mit Wohnsitz in Lugano am 1. Januar 2022 seine Tätigkeit als Finanzberater aus der Ferne aufnimmt, muss er bis zum 25. Januar 2022 beim Finanzamt Lugano einen Antrag auf Registrierung einreichen. Der Registrierungsantrag muss die oben genannten Daten enthalten und von Giovanni Rossi unterzeichnet sein.

Wichtige Punkte

Für die Anmeldung des Arbeitsgewerbes müssen Grenzgänger innerhalb von 8 Arbeitstagen ab dem Datum der Einreise in die Schweiz ein Gesuch beim Finanzamt einreichen. Sobald das Arbeitsunternehmen registriert ist, können Grenzgänger mit der Arbeit aus der Ferne beginnen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Grenzgänger die Vorschriften für Grenzarbeit einhalten müssen, die eine maximale Dauer von 25 Arbeitstagen in einem Zeitraum von 4 Wochen vorschreiben. Überschreiten Grenzgänger diesen Schwellenwert, können sie als Saisonarbeiter gelten und müssen sich beim Finanzamt als Saisonarbeiter melden.

Konkretes Beispiel: Ein Grenzgänger kommt am 1. Januar in die Schweiz und beginnt am 2. Januar mit der Arbeit aus der Ferne. Arbeiten Sie 20 aufeinanderfolgende Tage ohne Pause, überschreiten Sie daher nicht die Schwelle von 25 Arbeitstagen. Wenn er jedoch 30 aufeinanderfolgende Tage ohne Pause arbeitet, würde er die Schwelle überschreiten und müsste sich als Saisonarbeiter melden.

Nach der Registrierung als Saisonarbeiter müssen Grenzgänger die Regeln für Saisonarbeit einhalten, die eine maximale Dauer von 45 Arbeitstagen in einem Zeitraum von vier Wochen vorsehen. Wenn Grenzgänger diesen Schwellenwert überschreiten, können sie als unbefristete Saisonarbeiter betrachtet werden und müssen die Vorschriften für unbefristete Saisonarbeiter einhalten.

Konkretes Beispiel: Ein Grenzgänger kommt am 1. Juni in die Schweiz und beginnt am 2. Juni mit der Arbeit aus der Ferne. Arbeiten Sie 40 aufeinanderfolgende Tage ohne Pause und überschreiten Sie damit die Schwelle von 45 Arbeitstagen. Sie sollten sich als festangestellter Saisonarbeiter registrieren und die Regeln für festangestellte Saisonarbeiter einhalten.

Häufig gestellte Fragen
Was sind die neuen Regeln für grenzüberschreitende Arbeitskräfte, die remote arbeiten?
Die neuen Regeln traten am 1. Januar 2024 in Kraft und betreffen das Beschäftigungsunternehmen sowie die Registrierung von Arbeitsbetrieben.
Wer ist verantwortlich für die Registrierung grenzüberschreitender Arbeitsvermittlungsunternehmen?
Die zuständige Stelle ist das Finanzamt.
Wie kann ich das Arbeitsunternehmen registrieren?
Ich muss einen Antrag beim Finanzamt einreichen.

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