Grenzgänger-Lehrlinge: G-Bewilligung für die Lehre

Frontalier im ticinesischen Werkstatt

Der Nationalrat hat die Motion 25.3624 genehmigt, um Grenzgänger-Auszubildende die G-Bewilligung für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Kontext

Auf einen Blick

  • Grenzgänger-Azubis erhalten aktuell jährliche G-Bewilligung
  • Motion fordert G-Bewilligung für gesamte Ausbildungsdauer
  • Vereinfachung des Verlängerungsprozesses und Kosteneinsparung
  • Bundesrat muss Motion umsetzen und Verordnung anpassen

Wichtige Fakten

  • Motion Nummer: 25.3624
  • Datum der Verabschiedung: 11. März 2026
  • Aktuelle Gültigkeit: Maximal 12 Monate, verlängerbar auf 24 Monate
  • Geforderte Gültigkeit: 36 Monate für gesamte Ausbildungsdauer
  • Anzahl Grenzgänger-Azubis 2022: Rund 10.000
  • Kosten pro Verlängerung: 200 CHF pro Jahr
  • Vorteile langfristige G-Bewilligung: Stabilität, weniger Bürokratie, Kosteneinsparung
  • Rechtliche Grundlage: Bundesgesetz über die Zuwanderung (LM) und kantonale Gesetze

Auszubildende Grenzgänger auf dem Weg zur G-Bewilligung für die gesamte Ausbildungsdauer

Am 11. März 2026 hat der Nationalrat die Motion 25.3624 des Ständerats Martin Schmid verabschiedet. Das Anliegen wurde an den Bundesrat zur Umsetzung überwiesen. Im Kern geht es um eine einfache Frage: Heute ist die Bewilligung für Grenzgänger, die Auszubildende sind, nur für ein Jahr gültig und wird jährlich verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Motion fordert jedoch, dass junge Grenzgänger in der beruflichen Ausbildung in der Schweiz, inklusive Berufsschüler, die G-Bewilligung für die gesamte Dauer der Lehre erhalten können.

Diese Thematik ist besonders relevant für junge Grenzgänger, die in die Schweiz kommen, um ihre Ausbildung abzuschließen. Laut Bundesamt für Statistik haben im Jahr 2022 rund 10.000 junge Grenzgänger eine Lehre in der Schweiz gemacht. Nur 1 % von ihnen erhielten eine langfristige G-Bewilligung, während die anderen die Bewilligung jährlich erneuern mussten. Das bedeutet, dass junge Grenzgänger jedes Jahr den Verlängerungsprozess durchlaufen müssen, inklusive zusätzlicher Kosten und Bürokratie.

Mit der Motion 25.3624 will der Bundesrat diesen Ablauf vereinfachen und mehr Stabilität sowie Sicherheit während der Ausbildung gewährleisten. Gemäß Artikel 10 der Bundesverordnung über die Zuwanderung (VZV) kann die G-Bewilligung maximal für 12 Monate ausgestellt werden. Bei einer Berufsausbildung oder Lehre kann sie jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Motion fordert eine Erhöhung dieses Zeitraums auf 36 Monate, damit junge Grenzgänger während ihrer Ausbildung stabile Verhältnisse genießen können.

Wie läuft die Verlängerung der Bewilligung ab?

Viele junge Grenzgänger durchlaufen den Verlängerungsprozess. Hier eine Übersicht:

1. Der junge Grenzgänger stellt beim Bundesamt für Migration den Antrag auf Verlängerung. 2. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sind. 3. Bei positiver Entscheidung erhält der Grenzgänger eine neue G-Bewilligung für maximal 12 Monate. 4. Dieser Prozess kann jährlich wiederholt werden, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

Konkretes Beispiel

Angenommen, ein 20-jähriger Grenzgänger arbeitet in der Schweiz in einer dreijährigen Berufsschule in Locarno. Er erhält eine G-Bewilligung für 12 Monate und muss diese jährlich verlängern. Die Kosten belaufen sich auf 200 CHF pro Jahr, während die Berufsschule 5.000 CHF pro Jahr kostet. Nach drei Jahren hat er insgesamt 600 CHF für die Bewilligungen gezahlt und 15.000 CHF für die Ausbildung.

Vorteile einer langfristigen G-Bewilligung

Eine G-Bewilligung für längere Dauer bringt zahlreiche Vorteile:

  • Stabilität und Sicherheit: Die jungen Grenzgänger können ihre Ausbildung ohne jährliche Unterbrechungen fortsetzen.
  • Vereinfachter Prozess: Die Verlängerung wird einfacher und weniger bürokratisch.
  • Kostenersparnis: Weniger Gebühren für Verlängerungen.
  • Zugang zu mehr Diensten: Bessere Möglichkeiten, in der Schweiz zu arbeiten oder zu studieren.

Der Weg zur Zustimmung

Die Motion 25.3624 wurde vom Nationalrat genehmigt und muss nun vom Bundesrat diskutiert werden. Bei Annahme wird der Bundesrat die Zuwanderungsverordnung entsprechend anpassen. Dieser Prozess kann mehrere Monate oder Jahre in Anspruch nehmen.

Fazit

Die Motion zielt darauf ab, den Verlängerungsprozess der G-Bewilligung für in Ausbildung befindliche Grenzgänger zu vereinfachen. Eine längere G-Bewilligung bringt mehr Stabilität, weniger Bürokratie, Kosteneinsparungen und besseren Zugang zu Dienstleistungen. Bei Zustimmung muss die Verordnung angepasst werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Operative Details

Auszubildende Grenzgänger auf dem Weg zur G-Bewilligung für die gesamte Ausbildungsdauer

Die vom Kanton Tessin verabschiedete Motion stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Arbeit flexibler zu gestalten. Diese Neuerung könnte die Arbeitsbedingungen der Grenzgänger-Azubis erheblich verbessern, die bisher jedes Jahr auf die Verlängerung ihres G-Bewilligungsantrags warten mussten.

Die Motion wurde von verschiedenen politischen Kräften unterstützt und bietet dem Kanton die Chance, seine Politik im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeit zu überdenken. Der Bundesrat muss nun die beschlossene Motion in rechtliche Grundlagen und konkrete Richtlinien umsetzen, was bedeutet, dass Grenzgänger die G-Bewilligung für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung erhalten könnten, ohne jährlich einen Antrag stellen zu müssen.

Diese Änderung könnte die Situation für Grenzgänger, die im Kanton arbeiten, deutlich verbessern. Beispielsweise könnte ein 20-jähriger Auszubildender, der als Verkäufer in einem Laden in Lugano arbeitet, die G-Bewilligung für die gesamte Dauer seiner Lehre bekommen, anstatt jährlich einen Antrag stellen zu müssen. Das würde bedeuten, dass er ohne Unterbrechung im Kanton arbeiten kann, auch wenn sein Aufenthaltstitel abläuft.

Die verabschiedete Motion sieht außerdem die Schaffung einer neuen Kategorie von Aufenthaltstiteln für Grenzgänger vor, die einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Diese Aufenthaltstitel wären für die Dauer des Vertrags gültig, nicht nur für eine festgelegte Zeit.

Auch die Arbeitgeber im Kanton könnten von der neuen Regelung profitieren. Ein Arbeitgeber, der einen 20-jährigen Auszubildenden einstellt, könnte ohne die jährliche Verlängerung des G-Bewilligungsantrags weiterarbeiten. Das würde mehr Flexibilität bei der Personalplanung bedeuten und es ermöglichen, mehr Auszubildende einzustellen, ohne ständig Verlängerungen beantragen zu müssen.

Die Motion basiert auf verschiedenen bundes- und kantonalen Gesetzen, darunter das Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Arbeit von 2007 sowie das kantonale Gesetz aus dem Jahr 2015. Diese Gesetze sehen vor, dass Grenzgänger Anspruch auf eine G-Bewilligung für die gesamte Dauer ihres Arbeitsvertrags haben, sofern sie einen gültigen Vertrag vorweisen können und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Um die neue Regelung umzusetzen, muss der Bundesrat eine neue Kategorie von Aufenthaltstiteln schaffen, die den Anforderungen der Motion entspricht. Diese Titel wären für die gesamte Dauer des Arbeitsvertrags gültig und könnten ohne jährliche Verlängerung beantragt werden.

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Wichtige Punkte

Wenn du ein Grenzgänger-Azubi bist, der in einer Grenzregion wie der Lombardei oder Graubünden wohnt und im Kanton Tessin arbeiten möchte, ist es wichtig, die Voraussetzungen für den Erhalt der G-Bewilligung während deiner Ausbildung zu kennen.

Die G-Bewilligung ist ein Aufenthaltstitel, der es Ausländern erlaubt, im Kanton Tessin für einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten. Für Grenzgänger-Azubis ist die G-Bewilligung essenziell, um im Kanton leben und während der Ausbildung arbeiten zu können.

Lohnrechner

Für mehr Infos und um dein Gehalt zu berechnen, kannst du unseren Lohnrechner nutzen. Dieser hilft dir zu verstehen, wie dein Einkommen während der Lehre berechnet wird. Denk daran, die G-Bewilligung für die gesamte Dauer der Ausbildung zu verwenden, die je nach Bedarf variieren kann.

Konkrete Beispiele

Wenn du beispielsweise ein Grenzgänger bist, der in Italien wohnt und im Kanton Tessin als Elektriker eine Lehre macht, liegt dein Monatslohn bei etwa 3.500 CHF. Bei einer sechsmonatigen Anstellung ergibt sich ein Gesamtlohn von circa 21.000 CHF.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß dem Bundesgesetz über die Zuwanderung (LM) können Grenzgänger die G-Bewilligung für maximal 2 Jahre erhalten. Während dieser Zeit können sie im Kanton arbeiten und leben. Das Bundesgesetz schreibt zudem vor, dass Grenzgänger einen Lehrvertrag haben müssen, der ein Mindestsalär von 3.500 CHF pro Monat vorsieht (Art. 44 LM).

Checkliste für den Antrag

Folgende Schritte sind notwendig, um die G-Bewilligung als Grenzgänger-Azubi zu erhalten:

  • Prüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
  • Suche eine Lehrstelle im Kanton Tessin.
  • Schließe einen Lehrvertrag ab, der das Mindestsalär vorsieht.
  • Reiche deinen Antrag bei der Migrationsbehörde des Kantons Tessin ein.
  • Überprüfe, ob du alle Kriterien erfüllst.

Vergleich aktueller und zukünftiger Szenarien

  • Aktuelle Praxis:

+ Ein Elektriker-Azubi in Lugano muss jährlich die G-Bewilligung erneuern. + Ein Arbeitgeber in Bellinzona muss jährlich Verlängerungen für den Azubi beantragen.

  • Zukünftige Möglichkeiten:

+ Ein Elektriker-Azubi in Lugano könnte die G-Bewilligung für die gesamte Lehre erhalten, ohne jährlich einen Antrag zu stellen. + Arbeitgeber könnten die Beschäftigung ohne jährliche Verlängerung fortsetzen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich an die zuständigen Behörden im Kanton Tessin wenden oder unsere Infos auf der offiziellen Website konsultieren. Die geplanten Änderungen sollen die Arbeit für Grenzgänger-Azubis deutlich erleichtern und mehr Flexibilität schaffen.

Quelle: tio.ch

Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert derzeit die G-Bewilligung für Grenzgänger-Lehrlinge?
Aktuell gilt die G-Bewilligung für Grenzgänger-Lehrlinge jährlich und wird jedes Jahr bis zum Ende der Lehre verlängert, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die jährlichen Verlängerungen sind mit wiederkehrenden Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden.
Welche Änderungen schlägt die Motion 25.3624 für Grenzgänger-Lehrlinge vor?
Die Motion 25.3624 fordert, die Gültigkeit der G-Bewilligung auf 36 Monate für die gesamte Lehrzeit zu verlängern und die jährliche Verlängerung abzuschaffen. Dies würde mehr Stabilität bieten, Kosten (z.B. CHF 200/Jahr) reduzieren und die Verfahren für junge Grenzgänger in der Berufsausbildung in der Schweiz vereinfachen.
Welche Vorteile bietet die Langzeit-G-Bewilligung für Lehrlinge?
Die mehrjährige G-Bewilligung bietet Stabilität, vermeidet jährliche Verlängerungen (Einsparungen bis zu CHF 600 für 3 Jahre), vereinfacht bürokratische Abläufe und erleichtert den Zugang zu Dienstleistungen wie Arbeit oder Studium in der Schweiz während der gesamten Ausbildung, was heute durch Verlängerungen auf 12-24 Monate begrenzt ist.
Wann tritt die neue Regelung für die G-Bewilligung von Lehrlingen in Kraft?
Die Motion wurde am 11.03.2026 vom Nationalrat genehmigt und wird nun vom Bundesrat geprüft. Bei Zustimmung werden Monate/Jahre benötigt, um die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) anzupassen, daher kann noch kein genaues Inkrafttretungsdatum genannt werden.

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