Erwartetes Defizit des Kantons Tessin von bis zu 460 Millionen

Der Voranschlag 2027 sieht ein Defizit von 98,5 Millionen vor.
Kontext
Auf einen Blick
- Der Voranschlag 2027 sieht ein Defizit von 98,5 Millionen vor.
- Das in Aussicht gestellte Defizit erreicht 2030 460 Millionen.
- Ab 2028 dürfte die Selbstfinanzierung negativ werden.
- Mirante und die Mitunterzeichnenden fordern vor dem Ende der Legislaturperiode einen Plan.
Wichtige Fakten
- Voranschlag 2027 → Aufwandüberschuss von 98,5 Millionen Franken
- Finanzplan 2028-2030 → 236 Millionen im Jahr 2028, 411 im Jahr 2029, 460 im Jahr 2030
- Massnahmen im Voranschlag 2027 → rund 237 Millionen Franken
- Ausgabenüberprüfung → Kostendifferenz von rund 96,7 Millionen
- Interpellation → Amalia Mirante, Giovanni Albertini und Evaristo Roncelli
- Studie von BAK Economics → im Dezember 2025 vorgestellt
- Zwei Motionen → November 2025, noch unbeantwortet
Die Finanzlage
Der Voranschlag 2027 des Kantons rechnet mit einem negativen Rechnungsergebnis von 98,5 Millionen Franken.
Diese Entwicklung bildet den Hintergrund der von Amalia Mirante zusammen mit Giovanni Albertini und Evaristo Roncelli von Avanti con Ticino&Lavoro eingereichten Interpellation. Mit ihrem Vorstoss fordern die Unterzeichnenden den Staatsrat auf, zu präzisieren, welche Massnahmen bereits ausgearbeitet wurden und aus welchem Grund sie noch nicht ins Parlament gelangt sind.
«Warum verschiebt die Regierung angesichts dieser Aussichten den mehrjährigen Ausgleichsplan auf den Beginn der nächsten Legislaturperiode?»
Nach Ansicht der Interpellanten dürfte ein erheblicher Teil der Verschlechterung auf bereits bekannte Faktoren zurückzuführen sein. Dazu zählen sie die Einführung von EFAS, die Initiativen im Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien, die Einsparungen des Bundes, die Abschaffung des Eigenmietwerts und die künftige Einführung der Individualbesteuerung. Ihrer Ansicht nach hätte das gesamte Paket eine vorausschauende Planung erfordert.
Im Voranschlag 2027 sind Massnahmen im Umfang von rund 237 Millionen Franken vorgesehen. Ein Teil davon beruht jedoch auf ausserordentlichen oder befristeten Vorgängen: dem Verkauf von Vermögenswerten, dem Rückgriff auf Fonds und Reserven sowie höheren Beiträgen der Unternehmen mit kantonaler Beteiligung. Die Interpellation stellt infrage, dass solche Lösungen eine strukturelle Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ersetzen können.
Die Ausgabenüberprüfung bleibt im Mittelpunkt
Die Ausgabenüberprüfung gehört ebenfalls zu den Themen der Interpellation. Die seit der Motion vom November 2023 verstrichene Zeit nähert sich inzwischen drei Jahren, und seit der Genehmigung des Gesetzesdekrets durch den Grossen Rat sind mehr als zwei Jahre vergangen; nach Ansicht der Unterzeichnenden liegt noch kein Gesamtplan vor, der mit finanziellen Zielen und klar definierten Fristen versehen ist. Die im Dezember 2025 vorgestellte Studie von BAK Economics hatte gegenüber vergleichbaren Kantonen eine Kostendifferenz von rund 96,7 Millionen festgestellt, doch dieser Wert lässt sich nicht automatisch in eine realisierbare Einsparung umwandeln.
Die abschliessenden Fragen betreffen auch die Auswirkungen, die der Aufschub auf die Verschuldung, die öffentlichen Leistungen und die Finanzen der Gemeinden haben könnte. Was die Einnahmen betrifft, fragen die Unterzeichnenden, ob Massnahmen wie eine Erhöhung des kantonalen Steuerfusses, ein Eingriff bei den Steuerfreibeträgen oder eine Neugestaltung der für Ehepaare und Familien geltenden Steuersätze geprüft wurden. Das Dokument erwähnt schliesslich zwei Motionen vom November 2025, die noch nicht beantwortet wurden und die Finanzierung der Initiativen zu den Krankenkassenprämien sowie die konkrete Umsetzung der Initiative für 10% betreffen.
Operative Details
Was für diejenigen, die im Tessin arbeiten, offen bleibt
Annahmen sind keine Entscheidungen
Für den Grenzgänger, der im Tessin arbeitet, hat die Nachricht einen klar umrissenen Rahmen: Die Quelle beschreibt eine politische Debatte über die Kantonsfinanzen und mögliche Entscheidungen zum Haushaltsausgleich. Sie beschreibt keine bereits eingeführte Massnahme zur grenzüberschreitenden Besteuerung, zu Bewilligungen oder zu Sozialleistungen.
Der Text erwähnt weder Änderungen bei der G-Bewilligung, der Quellensteuer, der AHV, dem BVG oder dem KVG. Er geht auch nicht auf Rückvergütungen, die Doppelbesteuerung, Brogeda, INPS oder ein neues Steuerabkommen 2026 ein. Daher lässt sich der Quelle weder ein Betrag für die Lohnabrechnung eines Grenzgängers noch eine neue Frist oder ein zu befolgendes Verfahren entnehmen.
Die praktische Aussage ist eine andere: Die Interpellation fordert den Staatsrat auf, zu klären, welche Folgen die Verschiebung für die Verschuldung, die öffentlichen Leistungen und die Finanzen der Gemeinden haben könnte. Das sind Bereiche, die der Leser verfolgen kann, ohne die Fragen der Unterzeichnenden in bereits getroffene Entscheidungen umzudeuten.
| Bereich | Genanntes Element | In der Quelle beschriebener Stand | | Einnahmen | Kantonaler Multiplikator, Steuerfreigrenzen, Steuersätze für Ehepaare und Familien | Der Regierung unterbreitete Annahmen | | Ausgaben | Verkauf von Vermögenswerten, Fonds und Rücklagen, Beiträge der Beteiligungsunternehmen | Ausserordentliche oder vorübergehende Lösungen | | Sanierung | Optionen, finanzielle Auswirkungen und Umsetzungsfristen | Von den Unterzeichnenden weiterhin angefordertes Dokument |
Die Unterscheidung ist wichtig, weil eine mögliche Erhöhung des Multiplikators, die Änderung der Schwellenwerte oder die Revision der Steuersätze nicht als Massnahmen angekündigt sind. Es handelt sich um Fragen an die Regierung. Dasselbe gilt für den mehrjährigen Plan: Die politische Forderung lautet, dass er vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt wird, während die beanstandete Verschiebung ihn an den Beginn der nächsten Legislaturperiode verlegen würde.
Auch auf der Ausgabenseite fehlt laut Interpellation ein umfassendes Programm mit finanziellen Zielen und genauen Fristen. Die von BAK Economics ermittelte Kostendifferenz kann somit als Vergleichsgrösse dienen, doch die Quelle stellt klar, dass sie nicht automatisch einer realisierbaren Einsparung entspricht. Für den Grenzgänger ist das Fazit einfach: Das Dossier weist heute auf mögliche künftige Entscheidungen hin, beziffert deren individuelle Auswirkungen aber noch nicht.
Wichtige Punkte
Wie das Dossier verfolgt werden kann
Eine Prüfung in vier Schritten
Erstens: mit den beiden in der Quelle genannten Finanzgrundlagen beginnen, dem Voranschlag 2027 und dem Finanzplan 2028-2030. Der Vergleich muss das Betriebsdefizit von den nachfolgenden Projektionen trennen und die Selbstfinanzierung gesondert betrachten, die ab 2028 negativ werden soll.
Zweitens: die Zusammensetzung der im Voranschlag 2027 vorgesehenen Massnahmen untersuchen. Die entscheidende Prüfung besteht darin, zwischen Massnahmen zu unterscheiden, die aus dem Verkauf von Vermögenswerten, aus Fonds und Reserven oder aus höheren Beiträgen der Beteiligungsunternehmen resultieren, und Massnahmen zur strukturellen Überprüfung der Ausgaben. Genau auf diesen Unterschied stützen die Unterzeichnenden einen Teil ihrer Kritik.
Drittens: prüfen, ob der Staatsrat das verlangte Dokument vor dem Ende der Legislaturperiode vorlegen wird. Die politische Forderung lautet, dass das Dokument klärt, welche Sanierungsmassnahmen umsetzbar wären, welche Auswirkungen sie auf die Konten hätten und wann sie umgesetzt werden könnten. Ohne einen vollständigen Überblick wird eine Reihe von Fragen offenbleiben.
Viertens: die Spending Review und die beiden Motionen vom November 2025 getrennt verfolgen. Bei Ersterer verweist die Quelle auf die Motion vom November 2023, das vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesdekret und die Studie von BAK Economics vom Dezember 2025. Bei Letzteren wird zu prüfen sein, wann die Antworten darauf vorliegen, wie die Initiativen für die Krankenkassenprämien finanziert werden sollen und wie die Initiative für 10% umgesetzt werden soll.
Diese Abfolge ermöglicht es dem Grenzgänger, Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausweis G, der Quellensteuer, der AHV, dem BVG, dem KVG, Rückvergütungen oder der Doppelbesteuerung nicht automatisch den kantonalen Rechnungen zuzuschreiben: Die Quelle trifft in diesen Bereichen keine Entscheide. Allfällige Folgen können erst beurteilt werden, wenn Massnahmen, Beträge und Fristen bekannt sind.
Sobald konkrete Annahmen zu den Einnahmen vorliegen, kann deren steuerliche Wirkung mithilfe von calcolatore fiscale geschätzt werden.
Quelle: ticinonews.ch
Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist das im Budget 2027 prognostizierte Defizit und wie entwickelt es sich laut Finanzplan 2028-2030?
- Der Voranschlag 2027 des Kantons weist ein Betriebsdefizit von 98,5 Millionen Franken aus. Der Finanzplan 2028-2030 sieht ein Defizit von 236 Millionen im Jahr 2028, 411 Millionen im Jahr 2029 und 460 Millionen im Jahr 2030 vor. Darüber hinaus dürfte die Eigenfinanzierung ab 2028 negativ ausfallen und einen Wendepunkt in der Fähigkeit markieren, Ausgaben mit laufenden Einnahmen zu decken.
- Was fragen die Fragesteller Mirante, Albertini und Roncelli zum finanziellen Ausgleichsplan?
- Die Fragesteller bitten den Staatsrat zu erläutern, welche Maßnahmen bereits identifiziert wurden, um das Defizit zu beheben, und warum sie dem Parlament noch nicht vorgelegt wurden. Sie fordern die Vorlage eines mehrjährigen Ausgleichsplans vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode und bestreiten die Verschiebung auf den Beginn der nächsten Legislaturperiode.
- Welche Rolle spielen die Ausgabenüberprüfung und die BAK Economics-Studie bei der Analyse der kantonalen Konten?
- Der Ausgabenüberprüfung, die Gegenstand einer Motion vom November 2023 und eines Gesetzesdekrets des Grossen Rates ist, fehlt noch ein umfassendes Programm mit genauen finanziellen Zielen und Fristen. Die im Dezember 2025 vorgestellte BAK Economics-Studie hat eine Kostendifferenz von rund 96,7 Millionen gegenüber vergleichbaren Kantonen ermittelt, weist jedoch darauf hin, dass dies nicht automatisch einer realisierbaren Einsparung gleichkommt.
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