Caronno Varesino-Ticino: das Steuersystem 2024 (Grenzgänger-Leitfaden)

Wohnstraße in Caronno Varesino mit Blick auf die Alpen im Hintergrund

Was Sie über Quellensteuer, AHV und KVG wissen sollten, wenn Sie in Caronno Varesino leben und im Tessin arbeiten. Die Regeln aus der Neuen Vereinbarung 2024.

Kontext

In Kürze

  • Neue Grenzgängervereinbarung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ändert die Besteuerung für Grenzgänger
  • Quellensteuer NUR in der Schweiz einbehalten; Italien wendet Steuergutschrift an, um Doppelbesteuerung zu vermeiden
  • Selbstbehalt € 7.500 (Grenzgänger vor dem 17.07.2023) oder € 10.000 (neue Grenzgänger)

Eckdaten

  • Was: Neues Grenzgängerabkommen zwischen Italien und der Schweiz
  • Wann: Unterzeichnet am 23. Dezember 2020, gültig ab 1. Januar 2024
  • Wo: Grenzgänger Italien-Schweiz (Kanton Tessin mehrheitlich)
  • Wer: Italienische und Schweizer Regierung; ratifiziert Italien mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023
  • Basisvertrag: 9. Dezember 1976
  • Selbstbehalt: € 7.500 (alt) oder € 10.000 (neue Grenzgänger)

Die Neue Frontalieri-Vereinbarung, die am 1. Januar 2024 mit italienischer Ratifizierung durch das Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 in Kraft getreten ist, ändert das Steuer- und Sozialversicherungssystem für diejenigen, die in Caronno Varesino leben und im Tessin arbeiten. Die Rechtsgrundlage geht auf das italienisch-schweizerische Abkommen vom 9. Dezember 1976 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zurück; das neue Abkommen aktualisiert es und führt differenzierte Regelungen für historische Grenzgänger und Grenzgänger ein.

Steuersysteme und Selbstbehalte ab 2024

Für Grenzgänger, die bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzgänger waren (die sogenannten "alten Grenzgänger"), garantiert die neue Vereinbarung eine Befreiung von € 7.500 auf der italienischen Steuerbemessungsgrundlage. Dieser Betrag ist jährlich steuerfrei und unterliegt einer Übergangsregelung von 2024 bis 2033.

Für die neuen

Operative Details

Schweizer Sozialbeiträge, die Ihren Nettobetrag reduzieren

Wenn Sie als Angestellter im Tessin arbeiten, sind Ihre schweizerischen Pflichtbeiträge:

  • AHV/IV/EO (Alter, Invalidität, Erwerbsausfallentgelt): 5.3% des Bruttolohnes, automatisch einbehalten
  • ALV/VV (Arbeitslosenversicherung, Ausgleichskasse): 1.1% bis Jahreseinkommen von CHF 148'200
  • UVG (Zusatzunfallversicherung): zwischen 0.7% und 1.5%, je nach Branche
  • BVG (berufliche Vorsorge, 'zweite Säule'): zwischen 7% und 18% je nach Altersgruppe, ab 25 Jahren

All diese Beträge können von Ihrem Schweizer Bruttoeinkommen abgezogen werden und reduzieren Ihre Steuerbemessungsgrundlage auch in Italien. Ihr Nettoeinkommen in CHF liegt unter dem Bruttoeinkommen für diese Beiträge.

Italienische IRPEF: progressive Sätze

In Italien wird die IRPEF mit progressiven Sätzen auf das zu versteuernde Einkommen erhoben (nach Anwendung der Selbstbeteiligung):

  • 23% bis € 28'000
  • 35% von € 28'001 bis € 50'000
  • 43% über € 50'000

Dank der Steuergutschrift aus den bereits in der Schweiz gezahlten Steuern wird Ihre italienische Netto-Steuer jedoch deutlich reduziert. In vielen Fällen übersteigt das Guthaben die geschuldete IRPEF und führt zu einer Rückerstattung durch die italienische Steuerbehörde.

Praktisches Szenario: Grenzgänger 'alt' vs. 'neu'

Eingetragener Grenzgänger vor dem 17. Juli 2023 ('alt'):

  • Bruttoeinkommen in der Schweiz: CHF 80'000 (umgerechnet auf ca. € 85'000 zum offiziellen Wechselkurs)
  • Minus:

Nützliche Tools für Ihren Fall

Um Ihr Steuer-Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km zu prüfen, nutzen Sie den Nettolohnrechner und den Leitfaden zur Steuererklärung.

Wichtige Punkte

1. Genehmigung G: der wichtigste Dokument

Für eine genaue Nettogehaltsberechnung nutzen Sie unseren Steuervergleichsrechner: vergleichen Sie G- und B-Bewilligung mit allen Abzügen 2026.

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem "alten" und "neuen" Grenzgänger ab 2024?
Die Neue Grenzgängervereinbarung von 2024 führt unterschiedliche Selbstbehalte ein, je nachdem, wann Sie in der Schweiz Ihre Arbeit aufgenommen haben. Wer bereits vor dem 17. Juli 2023 Grenzgänger war ("alt"), hat Anspruch auf eine Befreiung von € 7.500 auf der italienischen Steuerbemessungsgrundlage. Wer später angefangen hat ('neu') hat einen Selbstbehalt von € 10.000. Die Differenz reduziert die italienische Einkommensteuer für neue Grenzgänger um etwa 1.750 € pro Jahr. Die Befreiun
Wo wird die Quellensteuer einbehalten, wenn ich im Tessin arbeite?
Die Quellensteuer auf das Erwerbseinkommen wird NUR in der Schweiz einbehalten, nicht in Italien. Dies ist eine Grundregel der italienisch-schweizerischen Konvention vom 9. Dezember 1976, die durch das Neue Abkommen 2024 bestätigt wurde. Italien vermeidet die Doppelbesteuerung, indem es eine Steuergutschrift anerkennt: In der Jahreserklärung (730 oder Unico) erklären Sie die in der Schweiz gezahlten Steuern und erhalten eine Rückerstattung oder einen Abzug von Ihrer italienischen IRPEF. Das Syst
Wie viel werde ich für AHV und BVG von der Lohnabrechnung einbehalten?
Als Grenzgänger, der im Tessin arbeitet, zahlen Sie automatisch: AHV/IV/EO zu 5.3% (vom Lohn einbehalten), ALV/VK zu 1.1% bis CHF 148'200 Jahreseinkommen, UVG zwischen 0.7% und 1.5% und BVG zwischen 7% und 18% je nach Alter (ab 25 Jahren). Dies sind schweizerische Pflichtbeiträge, die Ihr steuerbares Einkommen sowohl in der Schweiz als auch in Italien reduzieren. Die genaue Höhe des BVG richtet sich nach der betrieblichen Pensionskasse und dem Alter bei der Anmeldung.
Kann ich mich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern?
Ja, Grenzgänger mit G-Bewilligung haben das 'Optionsrecht': Sie können sich bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG) versichern, anstatt bei der italienischen Versicherung zu bleiben. Wenn Sie sich für das KVG entscheiden, liegen die Selbstbehalte für Erwachsene je nach gewähltem Tarif zwischen CHF 300 und CHF 2.500. Diese Wahl ist oft günstiger für diejenigen, die in CHF verdienen, da der Beitrag direkt in der schweizerischen Lohnabrechnung einbehalten wird.
Bis wann muss ich die Steuererklärung in Italien einreichen?
Die ordentliche Frist für das Modell 730 ist der 31. Mai eines jeden Jahres. Wenn Sie das Unico-Modell bevorzugen, ist der Termin der 30. November. In der Erklärung müssen Sie das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit in CHF angeben, indem Sie es zum offiziellen Kurs der Agentur der Einnahmen in EUR umrechnen, den Selbstbehalt (7.500 € oder 10.000 €) anwenden und die Steuergutschrift im EG-Rahmen erklären, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Rückerstattungen dauern in der Regel 2-4 Monate ab

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